Nebenkostenabrechnung bei ALG II (Guthaben)

Hallo,folgender Fall:stuck_out_tongue:erson X bezieht seit einigen Monaten ALG II (August 2013) und bekommt nun die Nebenkostenabrechnung seiner Wohnung von 2012. Hier erhält er ein Guthaben von ca. 180€.In 2012 hat X ja noch kein ALG II bezogen und somit wurden die Nebenkosten auch nicht von der Arge gezahlt. Hinzu kommt noch das X in 2012 die Gartenarbeiten am Hause seiner Wohnung übernommen hat und dieses Guthaben quasi nur durch seine Tätigkeit ,und die Einsparung eines Gärtners/Hausmeisters, zustande gekommen ist.Nun die Frage:smiley:arf die Arge dieses Guthaben anrechnen bzw von laufenden Zahlungen abziehen?Wie sieht es hier überhaupt Sozialrechtlich aus?Bitte möglichst verständlich und mit Quellenangaben beantworten.Vielen Dank!

x sollte sich mal um Arbeit kümmern!
Und JA, die ARGE darf das Geld anrechnen.
Zum Quellensuchen hat er ja genug Zeit, die investiere ich jetzt nicht auch noch.

Hi,

In 2012 hat X ja noch kein ALG II bezogen und somit
wurden die Nebenkosten auch nicht von der Arge gezahlt.

das spielt keine Rolle beim Zuflussprinzip.

X in 2012 die Gartenarbeiten am Hause seiner
Wohnung übernommen hat und dieses Guthaben quasi nur durch
seine Tätigkeit ,und die Einsparung eines
Gärtners/Hausmeisters, zustande gekommen ist.

Wenn X nachweisen kann, dass es sich um Entlohnung handelt, dann kann er zumindest den Erwerbstätigenfreibetrag behalten.

Gruß
Ingo

X ist zu 50% Schwerbehindert und das ist nicht so einfach. Ersparen sie der Welt doch bitte solche unsachlichen und beleidigenden Antworten oder noch besser antworten sie gar nicht mehr, dann brauchen sie auch nichts mehr zu investieren.

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