Nebenkostenerstattung an Jobcenter (zurück)zahlen?

Wenn jemand wegen Rente nicht mehr im Leistungsbezug (Alg II) steht und erhält vom Vermieter eine Nebenkosten-Rückzahlung aus der Zeit, als er noch im Leistungsbezug stand,
– muss er diese Rückzahlung dann dem Jobcenter zuführen oder
– ist entscheidend, dass die Rückzahlung nach der Arbeitslosigkeit, also außerhalb des Leistungsbezugs, erfolgte, und darf deshalb selbst behalten werden?

Bitte möglichst mit §-Hinweisen aus dem SGB II beantworten!
Vielen Dank

Hallo

Wenn jemand wegen Rente nicht mehr im Leistungsbezug (Alg II) steht und erhält vom Vermieter eine Nebenkosten-Rückzahlung aus der Zeit, als er noch im Leistungsbezug stand, muss er diese Rückzahlung dann dem Jobcenter zuführen?

Nein.

Zuflussprinzip.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html

Zudem: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

Gruß,
LeoLo