Wenn jemand wegen Rente nicht mehr im Leistungsbezug (Alg II) steht und erhält vom Vermieter eine Nebenkosten-Rückzahlung aus der Zeit, als er noch im Leistungsbezug stand,
– muss er diese Rückzahlung dann dem Jobcenter zuführen oder
– ist entscheidend, dass die Rückzahlung nach der Arbeitslosigkeit, also außerhalb des Leistungsbezugs, erfolgte, und darf deshalb selbst behalten werden?
Bitte möglichst mit §-Hinweisen aus dem SGB II beantworten!
Vielen Dank