Notgeld vom Arbeitsamt

Hallo alle zusammen.

Bei uns stellt sich ab und an eine Frage, wo wir bis heute nicht weiter kommen.

Wenn das Amt für die Bearbeitung von einem Antrag oder Weiterbewilligungs Antrag zu lange braucht, bekommt man ja in der Zeit kein Geld. Dementsprächend ist man ja Pleite. Für solche Fälle bietet das Amt an, dass man mit dem Kontoauszug zum Amt geht und sich Geld holen kann.

Hier die Frage:
Wenn man kein Geld bekommen hat und sich für den Monat etwas Geld vom Amt holt, wird es dann von dem ALG II abgezogen, bzw verrechnet?
Die einen sagen ja, die anderen sagen nein. Wie läuft das denn nun?

LG

Das Amt sollte die Anträge zügig bearbeiten.
Es stellt ja wohl nur einer einen Antrag, wenn es wirklich nötig ist.
Der Antragsteller ist ab diesem Tag ja bedürftig.

Das Amt hat eine Leistungspflicht

Hallo

alles Wesentliche zur Leistungspflicht des Trägers steht ja in dem Ratgeber, der hier bereits verlinkt wurde.

Es wird überprüft, ab wann und in welcher Höhe man hilfebedürftig ist. Wenn man vor Abschluss der Überprüfung bzw. vor der Bescheidung einen Vorschuss bekommen hat, weil man zu dem Zeitpunkt akut hilfebedürftig bzw. gerade mittellos war, wird dieser bereits ausgezahlte Betrag bei der Bedarfsberechnung für diesen Zeitraum berücksichtigt.

LG

Vielen Dank für eure Hilfe.
Jetzt sind wir wieder etwas schlauer. :smile: