Nutzungsrecht Grab

Hallo, ich habe heute einen Brief von unserer Friedhofverwaltung bekommen, demnach soll ich ein ungepflegtes Grab instand setzen und habe dafür 3 Monate Zeit. Angeblich soll ich Nutzungsberechtiger eines Reihengrabes sein.
Der einzige Verstorbene der dort liegt ist mein Erzeuger. Bei seinem damaligem Tod habe ich das Erbe für mich und meine Kinder schriftlich beim Amtsgericht Wesel abgelegt.
Die Beerdigung wurde dann durch die Sozialbehörden durchgeführt. Die Beerdigung fand im Jahre 2000 statt. Nun nach 14 Jahren kommt das Friedhofsamt auf mich zu und teilt mir mit das ich Nutzungsberechtiger bin. Nutzungsberechtigter kann ich doch nur von etwas sein, was ich auch erworben habe, oder? Muß ich die Grabpflege (falls es sich um meinen Erzeuger handelt) übernehmen?
Danke für Eure Antworten

Hallo,

Nutzungsberechtigter kann ich doch nur von etwas sein, was ich auch erworben habe, oder?

Auf dem Friedhof ist alles anders!

Muß ich die Grabpflege (falls es sich um meinen Erzeuger handelt) übernehmen?

Wenn es das Grab ist, wo der bestattet wurde dessen Erbe Du ausgeschlagen hast, dann nein!
Dies der Friedhofsverwaltung mitteilen und gut!

16BIT

Hallo!

Alles rund die Bestattung hat ja erst einmal gar nichts mit dem Erbe, also auch nicht dem ausgeschlagenen Erbe zu tun.

Zuständig für die Bestattung sind die nächsten Angehörigen. Die müssen auch bezahlen (so sie können).

Und das war damals also nicht der Fall, Sozialamt musste bezahlen ?  Und hat dann ein Urnenreihengrab genommen, was auch Pflege braucht ?  Wundert mich, denn es musste doch auch preisgünstigere Urnenfelder geben, deren Pflege durch die Friedhofsgärtner in den Einmal-Kosten enthalten ist  (weil das oft nur Rasenflächen sind)

Die Grabpflege übernimmt aber kein Sozialamt !

Die Pflege oblag schon in der Vergangenheit den Angehörigen, nur ist es eben erst jetzt aufgefallen,weil es in so schlechtem Zustand ist.

Es steht ja jedem frei sich ans Sozialamt oder die Friedhofsverwaltung zu wenden und um Aufklärung zu bitten, wie es sich rechtlich verhält.

MfG
duck313

Hallo!
Tja, leider ist es so mit folgender Begründung:
Auch wenn die Ordnungsbehörde eintritt für die Bestattung, so ist es nur „vorerst“…Ob Kontakt oder nicht, der nächste Bestattungspflichtige hat sich zu kümmern… Sie können froh sein, dass das ordnungsamt die Zahlungen nicht zurückgefordert hat, denn das dürfen die durchaus…Wie immer auch das familliäre Verhältnis war, die Bestatungspflichtigen haben zu zahlen und sich zu kümmern…Am Besten Unkraut einmal komplett runterholen und einen großen Sack Rindenmulch kaufen…etwa 15cm dick auf das Grab und es kommt kein Unkraut mehr durch…:wink: