öffentliche Zustellung trotz festenwohnsitz?!

Hallo,
bin verzweifelt! Mein Siefsohn bekamm eine Mahnung der Regionaldirektion Reklinghausen(6.400 Euro). Wir konnten erstmal nichts damit anfangen und hielten das für ein Versehen. Auf Anfrage bei Zustendigen Jobcenter bekammen wir dann einen Beschluß von Febr. 2011 aus dem hervorging das mein Stiefsohn und seine Mutter über die Gemmeinsgemeinschaft zu unrech Leistungen bezohen hat. Das überhaupt früher (da war er 15) Geld von ARGE floss ist schon ein unding ennn die Mutter ging vollzeit arbeiten?! Jetzt ist Er nun 19 wohnt seit 5 Jahren bei uns und ist auch ab den Zeitpunkt ofiziell gemeldet. Auf unseren Einspruch mit der Vorderung ist man garnicht eingegenegn und begründete dies mit einer öffentlichen zustellung in Mai 2011, somit Frist verstrichen?!

Jetzt meine Frage - Kann und ist es gesetzlich erlaubt eine Öffentliche Zustellung trotz fetsen Wihnsitz zu veranlassen?

Adresse ist bekannt dem Amtsgericht Köln wegen Unterhaltsklage, der Kindergeldkasse usw. usw.

Danke für jede Hilfe!