PDU 1 aus dem Ausland zur Berechnung v. ALG 1

Ich habe innerhalb der letzten 2 Jahr,12 Monate in der Schweiz gearbeitet.Hatte mich vor kurzem arbeitslos gemeldet und ich habe wohl Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.Zur Berechnung brauchen Sie von allen meinen Arbeitgebern in der Schweiz das Formular PDu ehemals E 301.Woraus hervorgeht was ich an Beiträgen etc. gezahlt habe und letzendlich verdient habe.Habe meinen letzten Arbeitgeber per Mail kontaktiert.Dieser meinte er hätte das Formular nicht,wenn ich es ihm zuschicke füllt er es aus.
Meine Frage nun ,weiss jemand bei welcher Schweizer Behörde ich die Daten von allen Arbeitgebern anfordern kann.Denn jeden Arbeitgeber einzeln zu bitten mir das zuzuschicken,scheint mir doch etwas zu kompliziert.
Hat jemand Erfahrungh und kann mir weiterhelfen?

Hallo,

schaust Du hier:

http://staffing11.eu/infos/schweiz/arbeitslosenversi…

Gruß Nico

da habe ich leider keine Ahnung. Viel Erfolg bei der Suche weiterhin. Gruss

Leider habe ich Deine Frage erst jetzt gesehen, aber ich möchte Sie Dir dennoch beantworten, auch falls mal ein anderer dieselbe Frage hat.

Den Antrag auf Ausstellen eines PD U1 erhälst Du als Download auf den Seiten des RAVs (http://www.treffpunkt-arbeit.ch/formulare/arbeitslos/). Diesen Antrag füllt Du selber aus (Achtung für Deutschland musst Du die letzten 5 Jahre angeben) und sendest dieses inklusive einer Kopie Deines Personalausweises an die von Dir gewählte Arbeitslosenkasse in der Schweiz (NICHT an das RAV).
Bei mir hat dies per E-Mail ausgereicht, Bearbeitungszeit dauert ca. 1 Woche (+Postweg).

Allerdings wurde bei mir der Antrag auf ALG I abgelehnt, trotzdessen das ich 40 Monate Versicherungszeiten in der Schweiz nachweisen konnte. Laut Info gilt:

Der Nachweis von Versicherungszeiten mit dem Formblatt PD U1 allein genügt allerdings nicht, um Leistungen zu beziehen. Wer in Deutschland Arbeitslosengeld erhalten möchte, muß zwischen Rückkehr und Antragstellung versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Hinweise auf Ausnahmeregelungen und weitere Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie in unserer Broschüre Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung Merkblatt 20 EU. Weiterführende Informationen erhälst Du auch auf www.zav.de/arbeiten-in-deutschland.