Rechte eines Insolvenzverwalters

Hallo, ein Bekannter von mir hat seinen Kumpel, der sich in einer Geschäftsinsolvenz befindet und von seinem Vermieter zwangsgeräumt wurde, bei sich 6 Wochen lang wohnen lassen. Der Kumpel bezieht Hartz IV und mein Bekannter hat Miete überwiesen bekommen von der ARGE. Jetzt verlangt der Kumpel die Miete und mein Bekannter hat ihn vor die Tür gesetzt. Jetzt bekomt mein Bekannter so nette SMS von Ihm von wegen der Kumpel will da Konto von meinen Bekannten sperren lassen, er hätte seinen Insolvenzverwalter benachrichtigt der sich jetzt mit dem finanzamt meines Bekannten in Verbindung setzt und von dessen Lohnsteuerrückerstattung Geld abzieht. Geht das überhaupt alles? Mein Bekannter hat auch erfahren das der Kumpel bei einer ARGE die überhaupt nicht für ihn zuständig ist Hartz IV und Miete beantragt hat.Schon mal jetzt vielen Dank für eure Antworten

Hallo, dazu kann ich leider keine Aussage machen.

Eklis64

Ein recht komplexes Thema, das sich erst einmal auf dem Rechtswege ebenso komplex entwickeln müßte, um hier überhaupt Transparenz zu schaffen. Hier heißt es daher einfach abwarten und auf keinen Fall etwas herauszahlen. die leeren Drohungen des „Kumpels“ gehören ins Reich der Märchen!

Danke für die Antwort. Ich habe aber Angst das der Kumpel seinen Insolvenzverwalter irgendwelche Märchen erzählt. Aber im Grunde ist es ja ausgeschlossen das der Insolvenzverwalter einfach so auf andere Konten zugreifen kann, oder?

Sorry, das ist zuviel, da brauche ich ein ganzes wochenende für, aber besser wäre es eine verbraucherschutzorganisation aufzusuchen, um das klären zu lassen !!
Gruß
Michael

hallo Sauerländerin1965,
leider kann ich zu deinem Problem nichts dazu sagen. Das sieht aus, als wenn einer dem anderen etwas anhängen will. An deiner Stelle würde ich mit deinem Bekannten einen Anwalt aufsuchen und denen das Schildern, wie sich die Sachlage verhält. Es schein sehr kompleziert zu sein.
Mit freundlichem Gruß
Qualle2008

Klingt alles recht verworren, aber wenn ich das richtig verstehe bedankt der Typ sich bei deinen Bekannten mit Forderungen die ihm nicht zu stehen. Ich würde mich relativ entspannt zurücklehnen und das Gespräch mit der ARGE suchen. Das riecht eventuell nach versuchten Leistungsbetrug. Wenn du Mietzahlungen der ARGE erhalten hast und der Typ wohnt nicht mehr da, kann es sein, das es zurück gezahlt werden muss.
Geld einfach einbehalten geht gar nicht.
MfG

das ist alles ein wenig Geschwätz um den anderen zu ärgen. Kein Anwalt kann ohne Gerichtsbeschluss an irgend ein Geld eines anderen ran. Das ist Kinderkram!

Der Konkursverwalter stüzt seine Maßnahmen nicht auf irgendwelche „Märchen“, sondern auf begründete Fakten!

Immer reden lassen der will nur anzocken.Wenn der Hartz 4 bezieht, dann steht dem das geld sowieo nicht zu sondern würde für ihn als einkommen gerechnet werden. Wenn er das Einkommen nicht angibt, macht er sich strafbar.

Das klingt irgendwie verworren… Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Miete an den Kumpel überwisen worden, da der Insolvente Wohngeld bekommt, richtig? Wenn das so ist und das Wohngeld für eine bestimmte qm-Zahl/Wohnung bezahlt wird, dann sollte dieser Wohnraum auch zur Verfügung stehen. Der Bekannte sollte also seine Forderung angemeldet haben (das müsste ja so sein, denn sonst wird das Geld wohl kaum auf sein Konto überwisen worden sein, oder?). Warum will denn der Insolvente jetzt das Geld zurück? Wenn der Insolvenzverwalter damit ein Problem haben sollte, dann wird sich dieser auf jeden Fall zeitnah bei dem Kumpel melden- ich wüsste jetzt allerdings nicht, warum? Höchstens, wenn er zuviel Miete bekommen hat. Wenn das so sein sollte, bekäme aber auf keinen Fall der Insolvente den Überschuss, sondern der Insolvenzverwalter. Der Insolvente hat absolut keinen Anspruch darauf- also abwarten und Tee trinken…

Guten Morgen,

das scheint ein zunächst unseriöser Streit zu sein.

Man kann jemanden nur dann Geld wegnehmen (pfänden), wenn er einen Titel hat (Urteil, Vollstreckungsbescheid, notarielle Urkunde o.ä.).

Viel Glück.

Hallo Sauerländerin,

mit dem Insolvenzrecht kenne ich mich nicht aus. Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Insolvenzverwalter das Recht hat, ein Konto zu pfänden.
Wenn die Arge gezahlt hat, obwohl sie nicht zuständig war, dann ist das ein Problem der Arge, nicht jedoch des Leistungsbezieher.

Alles Gute
R.

Hallo,
verstehe ich das richtig,der Kumpel hat das Konto,des Bekannten angegeben um nochmal extra Geld,also die Miete von der Arge,zu kassieren.Um eben Mietfrei bei dem Bekannten zu wohnen?
Ich kann mir nicht so genau einen Reim daraus machen.
Gruß
knock

Hallo, Dein Bekannter kann einen Kumpel 6 Wochen bei sich wohnen lassen, ohne Miete zu verlangen. Wenn die beiden jedoch eine Mietzahlung vereinbart haben und der Kumpel dies bei der ARGE gemeldet hat, z.B. auch einen Untermietvertrag vorgelegt hat, und die ARGE daraufhin den Betrag überwiesen hat, so steht dieser deinem Bekannten zu. Dein Bekannter muß diesen Betrag dann allerdings auch bei „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ in der Eink.Steuererklärung angeben.
Der Insolvenzverwalter des Kumpels kann auf eine behördlich angeordnete Zahlung nicht ohne weiteres zugreifen.
Ich rate dazu, zur Schlichtungsstelle Eurer Stadt/Gemeinde zu gehen, dort wird (von Amtspersonen, also dem Schlichter) versucht, die Sache gütlich zu einigen. Das ganze ist kostenlos. Mehr kann ich dazu nicht sagen, Insolvenzrecht ist nicht mein Fachgebiet.
Alles Gute, Achim

hallo,
zuerst einmal der Bekannte ihres Freundes scheint das Jobcenter zu betrügen. schon allein aus diesem Grund wird Er sich hüten irgendwelche Institutionen ein zu schalten. Auch was hat ein Insolvenzverwalter mit der Zahlung für Unterkunft zu tun ? Wenn es sich nicht um eine Luxusvilla handelt. Nichts ! ihr Bekannter hat wohl gesagt zur zeit geht es Dir schlecht u. ich nehme Dich gegen eine Unkostenvergütung (Wasser, Strom, Lebensmittel, Heizung ect.) Außerdem da kann ja jeder kommen u. einen beim Finanzamt anschwärzen das muss alles belegbar sein. 2. ist das gesetzlich erlaubt jemanden aufzunehmen wenn es demjenigen schlecht geht. Also das sind leere Drohungen, Ihr Bekannter soll sich nicht einschüchtern lassen.
by medealuna

Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse und Erfahrungen die ich hier weitergebe.

Hallo Sauerländerin, das hat ja erst mal nicht viel mit Hartz IV zu tun. Wenn das Amt für den Kumpel nicht zuständig ist, wird es seine Angelegenheit auch nicht bearbeiten. Also, was soll die Aussage.
Ansonsten wird die Miete an die gemeldete Adresse überwiesen oder an den Kumpel, der die Miete selber bezahlt (weiter reicht). Wenn er da nicht mehr wohnt, muß er das unverzüglich dem Amt melden, damit die Zahlung geändert bzw. eingestellt wird.
Alles andere was Du noch geschrieben hast ist Quatsch und trifft nicht zu.
Gruß
Winnie

Hallo,

aus meiner Sicht hat niemand das Recht über irgend einen Insolvenzverwalter oder sonstige Dritte Zugriff auf das Konto des Bekannten zu nehmen.

Wenn zudem noch Leistungen bei einer falschen ARGE beantragt wurden, würde ich das an der Stelle deines Bekannten selbst dort melden. Jedoch kann die falsch gezahlte Miete nicht zu euren Lasten gehen, da ihr ja davon ausgehen musstet, dass der Antrag richtig gestellt wurde.

VG

flottebiene 110