Hi,
Aber wenn man als Mieter mit dem Vermieter in Verhandlungen
steht und die Gefahr, dass man die Wohnung verliert, nicht
besteht bzw. die ganze Sache gerade verhandelt wird und man
sich sicher ist, durch Aussagen vom Vermieter, das man die
Wohnung nicht verliert, wie sieht es dann aus?
keine Ahnung.
Mietschulden implizieren mir, dass tatsächlich etwas geschuldet wird, und nicht, dass dies verhandelbar ist. Und Mietschulden können definitiv zur fristlosen Kündigung führen.
Jemand muss ja den Zahlungsrückstand dem Amt bekannt gegeben haben.
Z.B. falls es sich um Mietminderung handeln würde, sähe ich eine Anweisung des Geldes durch das Amt als ungerechtfertigt an.
Das sind dann auch die Probleme, wenn generell durch das Amt überwiesen wird. Man kann seine Rechte schlechter wahrnehmen.
Sofern ein Amt von dem genannten §§ Gebrauch macht, setze ich voraus, dass auch der Sachstand geprüft wurde und das Handeln auch rechtlich gestützt ist. Falls nicht, würde dies in jedem Fall einen Widerspruch rechtfertigen.
TM