Rückzahlung vom Jobcenter

Also, falls diese Frage doch gegen die Hinweise verstoßen sollte, bitte ich um Entschuldigung.

Mich würde interessieren, ob das Jobcenter Geld einer Rückzahlung einfach an den Vermieter geben darf, wenn man bei diesem Mietschulden hat, ohne einen vorher zu informieren oder zu fragen o. Ä.

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Hi,

Mich würde interessieren, ob das Jobcenter Geld einer
Rückzahlung einfach an den Vermieter geben darf, wenn man bei
diesem Mietschulden hat, ohne einen vorher zu informieren oder
zu fragen o.ä…

im SGB II § 22 (4) steht:
(4) Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist.

Durch Mietschulden besteht die Gefahr des Wohnungsverlustes. Die Wohnung muss gesichert werden. Ich denke schon, dass das Amt nicht um Erlaubnis fragen muss.

Was ich nicht vertstehe, wie kommt das amt an Rückzahlungen ran und von wem stammt diese?

TM

Was ich nicht vertstehe, wie kommt das amt an Rückzahlungen
ran und von wem stammt diese?

Die Rückzahlung stamm vom JobCenter. Es passiert ja hin und wieder, dass das Kindergeld angerechnet wird, auch wenn man keines bekommt; und wenn das von Anfang des Jahres an passiert, dann ist das 'ne Menge Geld. Und da diese Rückzahlung teilweise vom JobCenter gezahlt werden muss, haben sie es natürlich schon da.

Aber wenn man als Mieter mit dem Vermieter in Verhandlungen steht und die Gefahr, dass man die Wohnung verliert, nicht besteht bzw. die ganze Sache gerade verhandelt wird und man sich sicher ist, durch Aussagen vom Vermieter, dass man die Wohnung nicht verliert, wie sieht es dann aus?

Liebe Grüße

Hi,

Aber wenn man als Mieter mit dem Vermieter in Verhandlungen
steht und die Gefahr, dass man die Wohnung verliert, nicht
besteht bzw. die ganze Sache gerade verhandelt wird und man
sich sicher ist, durch Aussagen vom Vermieter, das man die
Wohnung nicht verliert, wie sieht es dann aus?

keine Ahnung.
Mietschulden implizieren mir, dass tatsächlich etwas geschuldet wird, und nicht, dass dies verhandelbar ist. Und Mietschulden können definitiv zur fristlosen Kündigung führen.

Jemand muss ja den Zahlungsrückstand dem Amt bekannt gegeben haben.
Z.B. falls es sich um Mietminderung handeln würde, sähe ich eine Anweisung des Geldes durch das Amt als ungerechtfertigt an.

Das sind dann auch die Probleme, wenn generell durch das Amt überwiesen wird. Man kann seine Rechte schlechter wahrnehmen.

Sofern ein Amt von dem genannten §§ Gebrauch macht, setze ich voraus, dass auch der Sachstand geprüft wurde und das Handeln auch rechtlich gestützt ist. Falls nicht, würde dies in jedem Fall einen Widerspruch rechtfertigen.

TM