Hallo,
Ich habe mal eine Frage.
Im Oktober letzen Jahres hat jemand seine Betriebskostenabrechnung im Jobcenter abgegeben.
Nun wurde ihm JETZT vorgeworfen, dass er sie nicht abgegeben hätte (grob fahrlässig) mit einer schriftl. Anhörung, die beantwortet wurde.
Hierbei wurde dem Jobcenter selbst grobe Fahrlässigkeit unterstellt, da die Kopie der Abrechnung in ihrem Haus abhanden gekommen ist.
Auf dieses schreiben bekam man keine direkte Antwort, nur, dass jetzt jeden Monat 30€/ Person ( 3 Personen), also 90€ abgezogen werden.
Dazu liegt ein Einkommen in Höhe von ca. 900- 1000€ Netto vor.
Der Restanspruch von ALG2 beträgt ca. 450€ für die Miete, der Rest gleicht sich durch das Einkommen aus.
Daher die Frage:
Ist es rechtmäßig, dass das Jobcenter diese Sanktion aufdrücken muss bzw. darf und dürfen sie die Sanktion vom Geld, das für die Miete gedacht ist überhaupt abziehen?