Schritte nach Eigenkündigung/ Existensgründung

Guten Tag.

Ich habe meine Arbeit zum 31.03. gekündigt und mich telefonisch bei der Arbeitsagentur gemeldet. Bereits in diesem Gespräch habe ich erwähnt, dass ich meine Tätigkeit freiberuflich weiterführen und einen Existenzgründerzuschuß beantragen möchte (oder mich zumindest dahingegend beraten lassen möchte) Nun habe ich Unterlagen zum Leistungantrag, aber auch einen Bogen zur Vermittlung (mit der „Bitte“ um komplette Bewerbungsunterlagen, Lebenslauf etc.) bekommen. Den Leistungsantrag solle ich ausfüllen, alle Dokumente zusammenstellen und dann einen Termin vereinbaren. Soweit klar.
Zusätzlich habe ich aber einen Termin zur Vermittlungsberatung bekommen. Dazu soll ich, wie schon erwähnt, einen Bogen ausfüllen und sämtliche Bewerbungsformulare und Arbeits- bzw Ausbildungsnachweise vorlegen. Da sich mein ehemaliger Kollege genau in der selben Situation befindet (Eigenkündigung + Gründungszuschuss) frage ich mich, ob hier ein Irrtum vorliegt. Denn dieser Kollege hatte weder ein Vermittlungsgespräch noch musste er diese Unterlagen zur Vermittlung einreichen? Erscheint mir auch logisch, da es überhaupt keinen Grund für eine Vermittlung gibt. Kann mir jemand erklären, warum 2 identische Ausgangssituationen unterschiedlich gehandhabt werden oder hier doch ein Irrtum seitens der Agentur vorliegt?

Danke für Eure Hilfe
Ben

Hallo,

Erscheint mir auch logisch, da es
überhaupt keinen Grund für eine Vermittlung gibt.

Doch, Arbeitsvermittlung hat Vorang, s. Links unten.

Kann mir
jemand erklären, warum 2 identische Ausgangssituationen
unterschiedlich gehandhabt werden

Du hast hier nicht ausreichend dargelegt, warum beide Fälle identisch sind
Nur soviel: Gründungszuschuß ist eine Kannleistung. Lese hierzu http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienstst… und die interne Anweisung http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/publ…
Trotz noch so detaillierter Anweisungen, vorausgesetzt sie sind vollumfänglich in die Köpfe der AA-Mitarbeiter implantiert, bleibt immer ein Handlungsspielraum, wie die Voraussetzungen überprüft werden.

Gruß
Otto

Hallo Otto.

Erst einmal Danke für deine Antwort. Dass dieser Zuschuß kein Muss ist, ist mir durchaus bewusst. Auch über den Vorrang einer Vermittlung habe ich bereits gelesen. Es ist nur etwas verwunderlich, warum es in diesem Fall anderes gehandhabt wird. Die Situationen sind durchaus identisch. Kündigung beim selben Arbeitergeber, selbes Alter und Wohnort, Meldung bei der Agentur für Arbeit mit der Äußerung, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Tätigkeit freiberuflich weiterzuführen. Der eine bekommt direkt alle Unterlagen für den Leistungsantrag/ einen Termin zur Beratung und alle Anträge für den Gründungszuschuß (ohne Vorlage etwaiger Bewerbung- oder Vermittlungssunterlagen), der andere bekommt einen Termin/Unterlagen für ein Vermittlungsgespräch? Das stellt man sich natürlich die Frage, ob hier eventuell ein Missverständnis vorliegt? Aber vielleicht handelt es sich hier doch um den „Handlungsspielraum“ der Behörden.

Grüße
Ben

Hallo Ben,

Die Situationen sind durchaus identisch.

Das kann ich immer noch nicht erkennen.

Kündigung beim
selben Arbeitergeber, selbes Alter und Wohnort, Meldung bei
der Agentur für Arbeit mit der Äußerung,

Dies alleine genügt nicht, um Indentität zu erkennen.

Das
stellt man sich natürlich die Frage, ob hier eventuell ein
Missverständnis vorliegt?

Nach meiner Ansicht nicht.

Aber vielleicht handelt es sich hier
doch um den „Handlungsspielraum“ der Behörden.

Ja und nein. Kein Gesetz kann den Einzelfall regeln. Arbeitsvermittler können auch nur aufgrund ihrer Berufserfahrung über ihre Vorgehensweise entscheiden. Die Entscheidung über Gründungszuschuß ist einfach keine Routineentscheidung.

Gruß
Otto

Hallo

Der eine bekommt direkt alle Unterlagen für den Leistungsantrag/ einen Termin zur Beratung und alleAnträge für den Gründungszuschuß (ohne Vorlage etwaiger Bewerbung- oder Vermittlungssunterlagen), der andere bekommt einen Termin/Unterlagen für ein Vermittlungsgespräch?

Vielleicht haben sie unterschiedliche Sachbearbeiter? Oder die Mittel für Gründungszuschüsse sind gerade knapp geworden. Oder die Ähnlichkeit der Fälle ist aufgefallen und es wird befürchtet, dass man nach und nach alle Mitarbeiter dieser Firma wegen eines Gründungszuschusses da zu sitzen haben wird. Oder beide haben genau die gleiche Geschäftsidee, und zwei Geschäfte dieser Art werden in der Gegend nicht gebraucht. Oder der erste hatte ein überzeugenderes Konzept vorgelegt.

Das wären die Ideen, die ich spontan dazu hätte.

Viele Grüße

warum nicht? bis auf den namen und das geburstdatum unterscheiden sich die fälle doch nicht?

wie dem auch sei. hier geht es auch nicht in erster linie um den gründungszuschuß, sondern um das unterschiedliche verfahren mit zwei personen, die aus der gleichen anstellung kommen und die selbe tätigkeit freiberuflich ausführen werden. da kann ich keine logische erklärung für unterschiedliche vorgehensweisen erkennen.

trotzdem danke für eure hilfe!

grüße
ben

warum nicht? bis auf den namen und das geburstdatum
unterscheiden sich die fälle doch nicht?

Kann ich mit deinen Angaben nicht feststellen

zwei personen, die aus der gleichen anstellung
kommen

„gleiche Anstellung“ ist einfach ungeeignet, um den Grund für unterschiedliche Verfahren begründen zu können.

Gruß
Otto