Guten Tag.
Ich habe meine Arbeit zum 31.03. gekündigt und mich telefonisch bei der Arbeitsagentur gemeldet. Bereits in diesem Gespräch habe ich erwähnt, dass ich meine Tätigkeit freiberuflich weiterführen und einen Existenzgründerzuschuß beantragen möchte (oder mich zumindest dahingegend beraten lassen möchte) Nun habe ich Unterlagen zum Leistungantrag, aber auch einen Bogen zur Vermittlung (mit der „Bitte“ um komplette Bewerbungsunterlagen, Lebenslauf etc.) bekommen. Den Leistungsantrag solle ich ausfüllen, alle Dokumente zusammenstellen und dann einen Termin vereinbaren. Soweit klar.
Zusätzlich habe ich aber einen Termin zur Vermittlungsberatung bekommen. Dazu soll ich, wie schon erwähnt, einen Bogen ausfüllen und sämtliche Bewerbungsformulare und Arbeits- bzw Ausbildungsnachweise vorlegen. Da sich mein ehemaliger Kollege genau in der selben Situation befindet (Eigenkündigung + Gründungszuschuss) frage ich mich, ob hier ein Irrtum vorliegt. Denn dieser Kollege hatte weder ein Vermittlungsgespräch noch musste er diese Unterlagen zur Vermittlung einreichen? Erscheint mir auch logisch, da es überhaupt keinen Grund für eine Vermittlung gibt. Kann mir jemand erklären, warum 2 identische Ausgangssituationen unterschiedlich gehandhabt werden oder hier doch ein Irrtum seitens der Agentur vorliegt?
Danke für Eure Hilfe
Ben