Hallo,
So dann antworte ich dir mal diesmal…
Ich habe 3 Monate lang Arbeitslosengeld 1 bekommen und habe währenddessen gemerkt das ich schwanger bin… es wurde natürlich sofort ein Aufhebungsvertrag vom Arbeitsamt geschikt das 6 Wochen vorher die Krankenkasse (aok) bezahlt, Aok hat mir (nachdem ich vom frauenarzt erstellte bescheingung dafür hingebracht habe) ausgerechtnet was ich kriegen solle , da ich davor ja beim arbeitsamt war haben die mir das gleiche geld wie beim arbeitsamt gegeben und nach der Geburt vom Kind (musste die Geburtsurkunde wieder bei AOk einreichen ) habe ich für die 8 Wochen komplett ausbezahlt bekommen ABer ohne urkunde kein geld, also sofort urkunde austellen lassen. so danach, musst du zur Elterngeldstelle, es gibt den Mindestsatz von 300,00 € für Hausfrauen, Arbeitslose , Aber in deinem Fall denk ich mal das du davor die letzten 12 Monate versicherungspfhlichtig gearbeitet hast?? (weil du ja ALG 1 bekommst) Die Elterngeldstelle rechnet die letzten 12 Monate aus was du vor der geburt bekommen hast, und dann krieggst du davon 65 % jeden Monat 1 jahr lang bezahlt , + 184,00 Kindergeld . 12 Monate lang bezahlt die Versicherung von dir und von deinem Kind die Elterngeldstelle, Danach kann das Kind über dem vater familienversichert sein und das kostet nix mehr, du könntest das auch über ihm sein wenn ihr verheiratet seid?? wenn nicht dann natürlich gehts nicht, dann muss du ALG2 beantragen und davon wirds dann bezahlt und dann kann dein kind auch über dich mitversichert sein , für das Kind brauchst du nicht extra geld zu bezahlen (weder beim Arzt, medikamente etc… )
ich würd dir Als mutter 2 kinder noch gerne Tipss geben ,
du kannst bei Pro famila Aussttaungsgeld bekommen (manchmal ist das wirklich gutes Geld habe selber 800,00 € ) bekommen , Ganz wichtig du muss es schnell während du schwanger bist beantragen, wenn du zu spät beantrags kriegt man nichts…
Du kanns wenn dein freund kein unterhalt zahlen sollte; ob jetzt oder irgendwann , dies würdest du vom jugendamt das geld bekommen.
Wegen Elterngeld kann der Vater das auch beantrragen falls er mehr verdient hat oder er kann zusätzlich zu den 12 monaten auch 2 monate extra noch geld bekommen.
Du kanns auch zum Kindergeld auch Kinderzuschlag bekommen muss du bei der Familienkasse benatragen .
Für All die Anträge braucht ihr die geburtsurkunde, die Geburtsurkunde wurde bei mir Im krankenhaus der Antrag gestellt und da wurd es automatisch weitergelitet und nach einem Monat haben wir die urkunden geholt, Ohne urkunden gibt es kein geld, weder beim kindergeld noch woanders.