Hi
Klar off-topic *duck mich auch reuig*, aber von meiner Seite auch wirklich als Abschluss (die ursprüngl.Frage hat sich ja erledigt, denke ich)…:
…umstritten.
Umstritten bei Gerichtsverfahren? GIBT es da schon veröffentlichte Fälle ? Ansonsten : Vermuten (oder befürchten ?) kann man privat ja viel. Relevant sind doch eh nur die letztendlichen Entscheidungen der Gerichte. Mag natürlich sein, dass bisher einfach noch nichts veröffentlicht wurde - ich habe aber auf jeden Fall bisher noch von keinem Fall gehört, wo jemand tatsächlich (mit rechtsmittelfähigem, offiziellem Bescheid usw.) sanktioniert worden wäre, weil er nicht „generell und aus Prinzip“ Auszüge für 6 Monate vorgelegt hat, bzw. weil er nur Einsicht in seine Auszüge, aber keine Kopien gestattet hat - und wo dann ein Gericht im Widerspruch-/Klageverfahren dafür Sanktionen gegen ihn bestätigt und abgesegnet hätte.
Wäre interessant , wenn man dazu mal was finden würde. Aber wo keine Kläger, da natürlich auch keine Richter… (Aber WENN Kläger, dann z.B. allein in Berlin zu 47% erfolgreich vor Gericht…und bundesweit sieht es ja ebenfalls nicht wenig erfolgversprechend aus…Warum also immer diese Heidenangst vor Sanktionen und Nachteilen, wenn man mal was anfragt oder Widerspruch einlegt ?!)
Vieles „Umstrittene“ entsteht aber oft einfach aus großer Verunsicherung, was Recht und Rechtsprechung angeht, glaube ich. Wenn etwas nicht kristallklar , ohne jeden Auslegungsspielraum, formuliert ist, kommt die Unsicherheit. Klar…oft auch begründet - auch Juristen haben zur selben Sache ja oft völlig unterschiedliche Standpunkte u. Auslegungen, also kann man die Verunsicherung bei uns Laien/Normalbürgern ja auch verstehen (wer von uns hätte das nicht schon selbst erlebt- und dass „Recht haben“ und „Recht bekommen“ nicht immer dasselbe sind, weiß man ja auch… leider).
Aber aus Unsicherheit und aus Respekt (oder Angst?) vor der „Gesetzgebung“ darauf zu verzichten, sich selbst mal etwas zu informieren, und stattdessen seinen gesunden Menschenverstand auszuschalten und still alles zu kauen und zu schlucken, was irgendein „Offizieller“ einem vorsetzt , in der vertrauensvollen (?) Annahme, was „die da oben“ machen, wird ja schließlich schon seine rechtliche Ordnung haben (bzw. „man“ kann ja eh nix dagegen tun)…- das kann es doch nicht sein.
Wenn es um die Inhalte von Gesetzen und Verordnungen geht bzw. darum, was darin vielleicht NICHT „wortwörtlich“ ausformuliert wurde (z.B. weil es vielleicht einfach zu selbstverständlich war, um nochmal separat erwähnt zu werden ?!)…nur als Beispiel:
Ich lebe in Hessen und „unterliege“ damit ja der Hessischen Landesverfassung. Das heisst, wenn mir irgendein Amts-Sachbearbeiter die hess.Landesverfassung vorlegen und mich auf Art.21 verweisen würde, wonach in Hessen die Todesstrafe gilt…dann wäre das korrekt. Da gäbe nix dran zu rütteln. Er hätte Recht - steht da tatsächlich , Schwarz auf Weiß. Todesstrafe …gültige hess.Landesverfassung.
Da wäre es aber doch sicher AUCH nicht verkehrt, wenn man sich selbst kundig gemacht hätte und wüsste, dass das (höhergestellte) dt. Grundgesetz aber was anderes sagt… und dass Hessen deshalb diese Strafe gar nicht ausführen dürfte. Oder verlässt man sich etwa darauf, dass der Sachbearbeiter einen sicher „korrekt und ausführlich“ informieren hat - und dass das alles uneingeschränkt „stimmt“, weil es ja schließlich so auf seinem Amts-Papier zu lesen war …?! -
Das Sozialgesetzbuch steht als einfaches Gesetzrecht „unter“ der deutschen Verfassung - und muss sich am Grundgesetz orientieren.Verwaltungsakte und -vorschriften sind keine Gesetze. Das Bundesdatenschutzgesetz ist ein Gesetz - das über dem Verwaltungsverfahrensgesetz steht.Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gehen denen des Verwaltungsverfahrensgesetzes vor, soweit bei der Ermittlung des Sachverhalts personenbezogene Daten verarbeitet werden…usw.
Kann man googlen und nachlesen. Im Internet findet man endlos sachliche, verständliche und fundierte Erklärungen und Bewertungen des SGBs usw. durch Juristen, Verfassungsrechtler, Richter…man muss sich wahrlich nicht allein auf sein eigenes „Laien-Bauchgefühl“ verlassen, um zu sehen, was ggf.nicht okay ist bzw.was „sicher“ erlaubt ist.
Aber von Erkenntnis allein wird sich Übles nichts ändern - wenn man nicht auch den nächsten Schritt geht…und im Zweifelsfall eben Richter um eine Klärung und Entscheidung bittet.
Man KANN sich informieren, man KANN fundierte Einschätzungen von „Sachkundigen“ und Fachleuten finden bzw.einholen und diese dann selber abwägen… und man KANN wenn nötig für (sein) Recht eintreten bzw. sich dann auch rechtlich vertreten lassen. Hat man hier SO wenig Vertrauen in die Fähigkeiten der Anwälte, dass man sich nicht beraten und vertreten lässt?!
Und nö…es stimmt - da sehe ich persönlich nun mal einfach keinen bequemen „Mittelweg“, mit dem man sich „reibungs“-los und unauffällig irgendwie durchwuseln kann. Letztlich läuft es (wie in den meisten Lebensbereichen) doch meist auf die Frage hinaus: BIN ich , mit allen Konsequenzen, bereit, meine Pflichten zu übernehmen - und für meine Rechte einzutreten…ja oder nein ? Um DIE Entscheidung kommt letztlich keiner herum - jedenfalls nicht langfristig. Und so oder so muss man das durchziehen…für sich selbst und auch nach außen hin.
Muss aber natürlich jeder handhaben, wie er selbst meint. ICH denke halt, WENN man sowieso schon Nerven und Zeit investieren muss - dann diese doch lieber darin investieren, sich zu informieren und auch für seine Rechte einzutreten (mit einer nicht schlechten Chance auf Erfolg !) … als seine Kraft darauf zu verschwenden, passiv zu bleiben und sich chronisch ungerecht behandelt und machtlos zu fühlen und deshalb Bauchweh,Schlafprobleme und Not zu haben (OHNE jede Chance auf Verbesserung ).
So - und jetzt aber wirklich over und out von hier…schon viel zu lange gebabbelt *schuldigung* …soll ja auch keine „Grundsatzdiskussionsplattform“ hier sein…
*mal noch ein rein fiktives Daumendrücken nach Berlin*
LG