Soziale Leistungen

Liebe/-r Experte/-in,
hallo

mein Vater, 77, bekommt eine kleine Rente von 230 eur, da er lange im Ausland gelebt hat. vor kurzem hat er von seiner Mutter geerbt , die er 10 Jahre lang gepflegt hat. Solange hat er Grundsicherung bezogen.

Das Sozialamt hat Leistungen zurück verlangt. Soweit so gut.

Das Sozialamt hat ausgerechnet was er nun im Monat ausgeben darf , zugrunde der Rente und des Erbes.

Da man ja nicht wissen kann wie lange mein Vater noch lebt ist dies nicht einfach zu berechnen und dies belastet ihn.

Er will sich jetzt die Zähne machen lassen.

Meine frage ist:

In wie weit hat mein Vater sozialen finanziellen Anspruch , wenn überhaupt ?

Was ist die Grundlage ? Rente von 230 eur, Gesamtvermögen geteilt durch … ?

vielen herzlichen dank für jede Antwort

lg
Thomas

Hallo Thomas,

so einfach ist Ihre Anfrage nicht zu beantworten. Sie sollten dringend zusammen mit Ihrem Vater mit dem zuständigen Damen und Herren des Sozialamtes sprechen. Wie hoch das Erbe angerechnet wird kann Ihnen nur das Sozialamt sagen. Hat Ihr Vater einen Bescheid des Sozialamts bekommen. Wenn das Geld nicht reicht, so müssen gegen diesen Bescheid Widerspruch erheben.

Ihr Vater hat Anspruch auf ergänzende soziale Hilfe oder gegenfalls auch einen Anspruch auf einen Ausgleich durch die Rentenversicherung. Falls Sie nicht zu recht kommen, besuchen Sie bitte die Geschäftsstelle des VdK´s in Ihrem Ort. Steht in jedem Telefonbuch. Die helfen garantiert weiter.

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl

Hallo!

Den Grundsicherungsbedarf und was man an Leistungen vom Staat einfordern kann, kann man nicht pauschal sondern nur individuell ermitteln. Dazu muss man die genauen Zahlen kennen. Zum Regelsatz (derzeit 374,00 Euro) kommen noch der Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeitrag, die Miete, der monatliche Abschlag für Heizkosten. Der Grundsicherungsbedarf setzt sich daraus zusammen und stellt letztendlich die Summe dar, die ein Hilfsbedürftiger für seinen Lebensunterhalt benötigt.
In Abzug kommen dann die Einkünfte wie Rente und Wohngeld. Diverses Vermögen muss (bis auf einen Selbstbehalt von 2600,00 Euro) aufgebraucht werden.

Mehr kann ich dazu nicht sagen (bin in solchen Detailfragen nicht fit genug) und hoffe trotzdem, etwas geholfen zu haben.

Gruß W.

Hallo,

ich binn leider völlig überfargt. Ich rate dringend, einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen, denn die Inverstition lohnt sich sicher! Un wenn der nur klärt, dass sich Dein Vater die Zähne richten lassen kann.
Ingeborg