Sozialhilfe Kinder Arbeit Ausland

Eine Mutter bekommt zu Ihrem Gehalt da es nicht so hoch
ist und sie Kinder hat einen ausgleich vom Sozialamt dazu.Ob sie diesen Ausgleich für die Kinder auch bekommt wenn die Kinder im eu Ausland zur Schule gehen und nur Wochenende Ferien und sonstige freie Tage bei der Mutter in Deutschland sind.Der gemeldete Wohnsitz Hauptsitz bleibt Deutschland und die Mutter lebt und arbeitet weiter in Deutschland.

Da würde ich dem Sozialamt oder dem Jobcenter (bei das Gehalt ergänzend gewährten Leistungen) mitteilen. Denke, dass für die Zeit der Abwesenheit der Verpflegungsanteil nicht ausbezahlt wird. Vermutlich ist die Finanzierung des Auslandsaufenthaltes ohnehin irgend wie anders (Stipendium oder finanziert v. Vater) gesichert - einschließlich Verpflegung. Solch einen Fall hatte ich in meinem Bereich noch nie. Aber ich würde das dem Sozialamt genau schildern. Könnte sein, dass Sie jeden Monat protokollieren müssen, wann und wie lange das Kind sich in Ihrer Wohnung aufgehalten hat.
Alles Gute!

Hallo Fasch,

Das laesst sich aufgrund dieser Infos nicht beantworten.

  1. Wenn die Kinder im Ausland zur Schule gehen warum haben die einen Wohnsitz in Deutschland?
  2. Wie lange werden sie dort zur Schule gehen?
  3. Wo wohnen sie zu der Zeit?
  4. Was ist mit Unterstuetzung vom leiblichen Vater?
  5. Wie alt sind die Kinder?
  6. Wo haben die Kinder in Deutschland ihren Wohnsitz?
  7. Aus welchen Grund gehen die Kinder im Ausland zur Schule?
  8. Warum geht die Mutter nicht mit?

Das sind vorerst die wichtigsten Infos, die zur Beantwortung benoetigt werden. Auch hat das nun mit EU-Sozialrecht zu tun.

Sorry, kann aber mit den paar Infos leider nicht weiter helfen!

Gruesse

Gloiny

ich kann nicht weiterhelfen. renate claus

Hallo, das kann ich leider nicht beantworten, sorry.
Fragen Sie einfach beim Sozialhilfeträger nach.

im ausland - auch eu - gibt es keine sozialhilfe! tut mir leid

Hallo,
ich kann mir nicht vorstellen, welcher Zuschuss hier vom Sozialamt noch gezahlt wird. Eher trifft doch hier ergänzende Leistung nach dem SGB II (Harz IV)?
Diese Frage kann ich leider nicht beantworten da ich nicht weiß wie alt die Kinder sind. In der Regel bekommt man für Kinder unter dem 15 Lebensjahr Sozialgeld von der Behörde, wobei es unerheblich ist welche Schule die Kinder besuchen. Ich denke, dass die Mutter die Erziehungs- und Sorgeberechtigte Person ist und die Kinder nach wie vor zu ihrem Haushalt gehören?
Wer trägt hier die Schulkosten?
Bitte meden Sie sich nochmal, dann kann ich Ihre Frage vielleicht besser ebantworten.