Sozialhilfe-Regelsatz

Guten Abend,
ich hoffe, ich bin hier richtig. Ich benötige eine genaue Angabe, welcher Sozialhilfe-Regelsatz derzeit für Jugendliche in der Ausbildung gilt.
Unsere große Tochter studiert derzeit ohne eigenes Einkommen und BAFÖG
in Duisburg und wohnt dort im Studentenwohnheim. Die GEZ meint, wenn die Eltern schon so blöd sind, ihren Kindern auf eigene Kosten ohne staatl. Unterstützung eine vernünftige Ausbildung zu finanzieren, dann kann der Student dort natürlich auf GEZ zahlen, obwohl es dazu bereits 1998 ein Gerichtsurteil gegeben hat. In diesem Urteil steht, dass die GEZ-Gebühr erlassen werden muss, wenn das Einkommen das 1,5fache des Sozialhilfe-Regelsatzes zzgl. eines Kaltmietesatzes nicht übersteigt. Da das Urteil von 1998 nur Beträge in DM ausweist, müsste ich eine derzeit geltende Angabe erhalten. Vielleicht kann jemand helfen oder weiss, wo ich diese Angabe erhalten kann.
Vielen Dank im voraus und noch einen frohen zweiten Feiertag.
M.P.

Hi,
wenn deine Tochter alleine wohnt 345 € .
http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfeberechnung.php

Das Urteil, dass du ansprichst hast du das? Oder kannst du mit ein Aktenzeichen , Gericht und Leitsatz nennen, damit ich es finden kann?
Ich hätte das sehr gerne.

Frohe Weihnacht anna

Hallo Anna,
AZ A 2212/98 vom 10.12.1998, Verwaltungsgericht Göttingen
weitere Informationen zu Rundfunkgebühren und allem was dazu gehört:
siehe http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de
Einen guten Rutsch wünscht M.P.
Link angepaßt. Dirk m.MOD

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1 Like

Hi,
weder der Regelsatz noch dieses Urteil wird dir weiterhelfen, da die Befreiungsvoraussetzungen bei der GEZ geändert wurden. Geringes Einkommen ist keine Voraussetzung mehr. Nur der Bezug von bestimmten (Sozial-)Leistungen, u.a. auch Bafög, berechtigt zur Gebührenbefreiung.
http://www.gez.de/docs/Information_Befreiung.pdf

Gruß
Nelly