Sozialhilfe u. Darlehensrückforderung

Hallo,

eine Person war vor Jahren Hartz-IV-Empfängerin und bekam die Mietkaution als Darlehen vom Arbeitsamt. Dann wurde sie in Rente (wg. voller Erwerbsminderung) geschickt und bekommt nun ergänzende Sozialhilfe.

Nun fordert das Arbeitsamt die Summe der Mietkaution zurück, welche die Person natürlich nicht hat. Das Sozialamt will die Summe nicht bezahlen, Widerspruch gegen die Forderung des Arbeitsamtes wurde abgelehnt, und nun soll die Sache vor das Sozialgericht.

Was soll die Person denn machen, wenn sie das Geld nicht hat? Kann sie dadurch ihre Wohnung verlieren? Was kann schlimmstenfalls passieren?

Gruß
Manfred

MOD: zur besseren Lesbarkeit Absätze eingefügt

Hi,

die darlehensweise Übernahme der Kaution war eine Sozialleistung, und diese darf nur zurückgefordert werden, wenn der Schuldner dazu in der Lage ist, das heißt, wenn er dadurch nicht sozialhilfebedürftig wird. Wenn jemand bereits sozialhilfebedürftig ist, kann das Darlehen also nicht zurückgefordert werden. Das Amt kann jährlich prüfen, ob der Schuldner noch im Sozialhilfebezug steht. Ist das irgendwann nicht mehr der Fall, kann es das darlehen zurückfordern. Ansonsten muss das Amt warten, bis der Schuldner aus der Wohnung auszieht oder stirbt. Vom Vermieter kann das Amt die Kaution auch nicht zurückverlangen, solange der Betroffene noch in der Wohnung wohnt. Wohnungsverlust droht also nicht.

Widerspruch gegen
die Forderung des Arbeitsamtes wurde abgelehnt und nun soll
die Sache vor das Sozialgericht.

Ich denke, der Betroffene hat vor dem Sozialgericht gute Chancen!

Gruß
Nelly

Hi,

hier noch ein Urteil dazu:
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.p…

Hier geht es zwar darum, dass die ARGE ihre eigenen Leistungen nicht kürzen darf, um das Darlehen zu tilgen, aber analog dazu ist wohl eine Rückforderung bei weiterem Sozialhilfebezug auch nicht zulässig.

Gruß
Nelly