Sozialrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich beziehe zur Zeit Arbeitslosengeld, mein Anspruch endet jedoch am 27.08. und ich muss dann ALG II beziehen.
Ich war bis anfang diesen Monat in einer Qualifizierungsmaßnahme „Lager/Logistik“. Brauchbar ist nur der Staplerschein den ich gemacht habe.
Mein Arbeitsvermittler bei der Agentur sagt, ich müsse weitere Bildungen mit der Arge abklären. Der Typ von der Arge sagt der Staplerschein wäre ja schonmal etwas was mich bei Berwerbungen von anderen abhebt und ich solle mich intensiv bewerben, bei Zeitarbeitsfirmen eintragen, bla bla bla. Die Bildungsmaßnahme zum EU - Kraftfahrer wäre angeblich gesperrt und es würden auf Grund der hohen Arbeitlosenquote die Gelder anderweitg benötigt.
meine Frage ist nun ob das rechtens ist dass mir generell eine Maßnahme verweigert wird, durch welche ich wieder Arbeit aufnehmen kann. (Das Bildungszentrum vermittelt alle Teilnehmer in Arbeitsstellen) Ich will wieder Arbeiten im Gegensatz zu anderen Leuten. Gibt es nicht irgendwelche Gesetze oder andere Arten der Förderung?

Hallo Dennis,
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Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO

Hallo,
leider kann mein Mann Ihre Fragen nicht beantworten, er ist z. Zt. in den USA.
Es tut mir leid.
Gruß Ingrid Kühn

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Deine Frage ist aufgrund der geringen Info0rmation schwer zu beantworten. Natürlich ist das Arbeitsamt verpflichtet, dich in vorhandene Maßnaßmen, Weiterbildungen usw. zuvermitteln. Wenn die Mitarbeiter sagen, dass die Maßnahme nicht verfügbar ist, bzw. dort zur Zeit keine Plätze vorhanden sind, dann kannst du daran auch nicht teilnehmen. Wenn die Aussage so ist, dass sie dich nicht in diese Maßnahme vermitteln wollen, egal aus welchem Grund, auch wenn die Möglichkeit besteht, dann ist das natürlich nicht rechtens. Wenn die Maßnahme zur Zeit nicht verfügbar ist, sind die Kollegen im Recht. Das ist in der Regel sehr weit interpretierbar!
Letztlich ist die Aussage richtig, dass Du mit der Weiterbildungsmaßnahme, die Du hast, bereits weiterführende Chancen hast eingestellt zu werden. Dies solltest Du probieren, bevor weitere Maßnahmen angedacht werden.
Die Chance, dass beim Arbeitsamt anzuprangern ist gleich null.

hallo, ja ich habe auch gerade festgestellt dass die Informationen dürftig sind.
Ich kopiere dier jetzt den originaltext der Email meines Vermittlers.
Guten Tag Herr XXX,

der Erwerb eines Gabelstaplerscheins ist doch schon einmal eine gute Sache. Hiermit hat man mit Bewerbungen im Bereich Lageristik gar nicht mal so schlechte Chancen. In unserem Gespräch habe ich ihnen gesagt, dass auch bei der ARGE evtl. Maßnahmen möglich sind, aber sicherlich nicht das es kein Problem ist. Zu ihrer Wunschmaßnahme kann ich zur Zeit keine Bildungsgutscheine ausgeben. Diese Maßnahme ist durch unsere Geschäftsführung bis auf Weiteres gesperrt. Durch die hohe Zahl von Arbeitslosen werden die Gelder erst einmal an anderen Positionen gebraucht. Im ALG II Bezug sollten sie sich, bevor wir uns über weitere Qualifizierungen unterhalten, erst einmal intensiv bewerben. Nutzen sie auch die Zeitarbeitsfirmen. Hier ist im Moment der höchste Bedarf.
(text ende)

Ich schreibe seit beginn der Maßnahme fortlaufend Bewerbungen, sogar mehr als ich muss, bin bei Zeitarbeitsfirmen eingetragen.
Ich weiss nicht was das soll. das ist für mich die reinste schikane.

Hallo Dennis,

lasse Dir von Bildungsträger einen Kostenvoranschlag machen und schicke diesen zusammen mit einem Antrag auf Übernahme der Kosten der Bildungsmaßnahmen per Einschreiben an das Arbeitsamt sowie an den Leiter des Arbeitsamtes. Lasse Dir von dem Bildungsträger bestätigen, dass Du für eine Vermittlung als Kraftfahrer vorgesehen bist, sofern Du den Führerschein gemacht hast. Wichtig ist, dass Du schnell handelst, solange noch Dein ALG 1 läuft.
Melde Dich wieder, wenn Du Antwort vom Arbeitsamt hast.

Beste Grüße vom Plüschfisch.

hallo,
die bewertung der rechtlichen richtigkeit einer solchen aussage kann ich nicht vornehmen.
dazu fehlt mir das nötige insiderwissen.

gruß,
nils

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vielen dank für die info, werde mich unverzüglich darum kümmern und mich bei dir wieder melden

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Hallo Dennis,

da ist schwer drauf zu antworten, weil deine Umstände von viele Faktoren abhängig sind. Da liegt auch viel daran, welchen Bearbeiter du hast und in welchem Bundesland du wohnst. Ich kenne kein Gesetz, dass Weiterbildungs- oder Umschulungsansprüche analog deinem Fall regelt. Ich würde sagen, es gilt: " Wenn das Arbeitsamt bzw. die ARGE bezahlt, kann sie auch bestimmen."

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Hallo,

also so wie ich es jetzt aus dem Text ersehe ist die Agentur im Recht! Den Agenturen steht ein bestimmter Etat zur Verfügung um Fortbildungen, wie in deinem Bereich anzubieten. Wenn sie aufgrund der aktuellen Situation die Gelder umverteilen und keine Bildungsscheine für die Maßnahme deiner Vorstellungen zur Verfügung stellen, ist das ihr gutes Recht.
Wenn Du sich bereits intensiv beworben hast, dann kann man Dir ja nichts vorwerfen, in Bezug auf Bewerbungen. Du kannst nur weitermachen. Du kannst mit diesem Hintergrund die Agentur nicht ankreiden, dass sie dich nicht zur Maßnahme zulassen, es gibt hierfür keine gesetzliche Grundlage, dass sie es müssten. Lediglich müssen sie Weiterbildungen anbieten, aber nicht in bestimmten Maße und für jedermann zugänglich - tut mir sehr leid.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen. Leider wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als dich weiter zu bewerben.