Guten Tag zusammen,
ein hypothetischer Fall:
Das Arbeitsverhältnis einer Person endete zum 31.12.14. ALG I wurde rechtzeitig beantrag (schriftliche Abgabe der Unterlagen. Er hat sich Sylvester verletzt und am 02.01.15 krankschreiben lassen, rückwirkend für den 31.12.14. Aktuell kann der Bekannte sich nicht pers. arbeitslos melden, was Pflicht ist um ALG I zu beziehen. Er ist zu krank dazu und steht zudem dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Die Hoffnung war, dass er Krankengeld beziehen wird. Dies wurde aber mit der Begündung abgelehnt, dass das Ausstellungsdatum am 02.01 war und sich das Krankengeld auf den Folgetag bezieht, also den 03.01- da war er aber bereits vom ehemaligen Arbeitgeber abgemeldet und ist nun nicht mehr krankenversichert. Die Erkrankung kann sich noch viele Woche hinziehen.
Nun die Fragen:
- Welche Möglichkeit gibt es, an Geld zu kommen, da ALG I und Krankengeld wegfallen.
- Wird die Zeit bis zur Genesung von der Sperrzeit die zu erwarten ist? (Aufhebungsvertrag) angerechnet? Oder läuft die Sperrzeit ab pers. Arbeitslosmeldung?
- Wie wird der KV- Schutz am besten aufrecht erhalten? Dies ist natürlich elementar.
Vielen lieben Dank für ernsthafte Antworten!!!
Novi