Steuerberater

Liebe/-r Experte/-in,

Empfängern von ALG2 stehen im Monat 359 Euro zu. Dabei handelt es sich per Definition um das „Existenzminimum“. In dieser Höhe soll „den Hilfebedürftigen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht werden“. Hinzu kommt eine Miete von maximal 360 Euro und die Krankenversicherung.

Szenenwechsel: Ich bin seit kurzem selbstständig. Das heißt, um auf das Niveau eines Hartz IV-Empfängers zu kommen, brauche ich im Monat einen Gewinn von 359+360+220 („bedürftiger Selbstständiger“ bei einer gesetzlichen Krankenkasse) = 939 Euro

Nun zu meiner Frage: Wenn ich dann genau diese Summe im Monat für mich übrig habe, so sind das im Jahr 11.268 Euro. Der Freibetrag für die Einkommenssteuer endet jedoch bei 7.834 Euro. Aber müssten es nicht eher die 11.268 sein?

Bedeutet das, wenn ich aus eigener Kraft, sagen wir genau 939 Euro im Monat übrig habe und darauf Steuern erhoben werden, bleiben mir in Deutschland am Ende weniger als einem „Hilfebedürftigen“ und ich lebe unter dem „Existenzminimum“?

Vielen Dank für Ihre Antwort,
Patrick Teichert

Hallo Patrick Teichert,

das kommt schon in etwa hin, da die Krankenversicherungsbeiträge ja steuerlich auch noch als Sonderausgaben abzugsföhig sind.

Gruß
Wolfgang Bröker