Steuererklärung 2012

Kann mir vielleicht jemand helfen. Ich habe folgendes Problem:
Unser Sohn (22) wohnt bei uns in der Wohnung, hat kein Cent Einkünfte, auch kein Kindergeld (er hat beim AA sich nicht als Ausbildungssuchender gemeldet). In Steuererklärung wollte ich die damit verb. Aufwendungen als „Unterhalt an bedürftige Person“ bezeichnen und steuerliche Last vermindern. Das Programm stellt aber eine Frage „Hat jemand einen Anspruch auf Kindergeld für die unterstützte Person?“
Was soll ich hier schreiben? Wir bekommen kein Kindergeld mehr. Im letzten Jahr habe ich geschrieben dass mein Sohn Ausbildungssuchende ist, in dem Falle wird es vorausgesetzt, dass er auch Kindergeld bekommt (es stimmt aber auch nicht). Ich möchte keinen unrichtigen Angaben machen, aber wie es richtig ist weiß ich auch nicht ….

Sie können doch nicht den 22 jährigen Sohn als Unterhalt an bedürftige Personen absetzen! Da bekommen Sie aber riesen Ärger!
Unterhalt an Kinder ist nie absetzbar und wenn der Sohn nicht sich arbeitssuchend meldet, Harz4 und Kindergeld beantragt, dann ist das eine private Sache, sowas kann man nicht absetzen.
Die Antwort die Sie bekommen werden ist ganz einfach… schmeissen Sie ihn raus, dann muss er wohl was machen. Er hat ja Anspruch, aber er sollte schon die Wege gehen, sonst ist da nichts.
absetzen können Sie ihn natürlich nicht!

sorry,kann ich nicht helfen

Hallo,
Kindergeld gibt es für volljährige Kinder nur, wenn ausbildung oder Fortbildung oder Studium absolviert werden. Das gilt bis zur vollendung des 25. Lebensjahres. Da Ihr Sohn nichts dergleichen macht und auch keine 5 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, bleibt nur ein Antrag auf Hartz IV, wobei allerdings der Satz reduziert sein dürfte, da er noch bei Ihnen in der elterlichen Wohnung lebt.

Also mein Sohn wurde gerade jetzt 25 und hat bis dahin Kindergeld bekommen. Beziehungsweise ich habe das KG bekommen, weil er noch in der Ausbildung ist.

Jetzt mußte ich einen Antrag stellen, wobei man die Ziwi Zeit auch noch KG nachbezahlt.

Wieso bekommst du für deinen Sohn kein KG mehr ? Hat er eine Ausbildung bereits abgeschlossen ? Oder hat er gerade Ziwi Dienst gemacht, in der Zeit setzt KG aus, dass dann nach 25 nachgezahlt wird, wenn die Kids noch nicht fertig sind mit Ausbildung oder Studium.

Sobald du Unterhalt an Personen zahlst, die 25 Jahre alt sind,…kannst du das als UH an bedürftige Personen abschreiben. Vorher nicht.

Kindergeld ist eine Steuerentlastung der Eltern. Das steht grundsätzlich den Eltern zu.

Wenn du gar nicht mehr weiterkommst, ruf doch einfach deinen Sachbearbeiter auf dem Finanzamt an. In der Regel bekommst du die Auskunft.


Hallo,

soweit ich informiert bin kannst du nicht den unterhalt für dein kind als außergewöhnliche belastung angeben. aber probieren kann man es ja mal, da er keinen anspruch auf kindergeld hat würde ich diese frage mit nein beantworten.

das weiss ich leider auch nicht

Hallo,

hier besser einen Steuerfachmann fragen.

Gruß