Steueridentifikationsnummer, sparbuch

… aufloesung und hartz 4
ich brauche mal euren Rat…
wie ich vor kurzem erfuhr hatte ich noch ein altes Sparbuch bei einer Bank auf der ich gar kein Kunde mehr bin( meine Eltern sind dort Kunden).
Zur Zeit empfange ich Sozialleistungen und habe jetzt Angst Aerger zu bekommen.
Mir wurde angeraten dieses Sparbuch doch mal aufzuloesen(knapp 400 Euro) und das habe ich nun getan.
Jetzt wollen die meine Steueridentifikationsnummer haben.
Beim Jobcenter habe ich die 400 Euro Sparguthaben nicht angegeben, da ich bisher gar nicht davon wusste.
Kann mir jetzt etwas schlimmes pAssieren, bzw. kann ich eine Anzeige wegen Verschweigen von Guthaben bekommen.
Ich weiss das man pro Lebensjahr 150 Euro besitzen kann, habe jetzt aber Angst das das Jobcenter ueber das Finanzamt herausfindet das ich dieses Sparguthaben besitze bzw. besessen habe( habe es bereits fuer diverse Anschaffungen ausgegeben).
Wird das Jobcenter es herausfinden und was kann mir passieren?
Unwissenheit schuetzt ja schliesslich vor Strafe nicht und das man davon nichts wusste kann ja jeder behaupten…
Habe jetzt Angst das ich die 400 Euro an das Jobcenter zurueck zahlen muss, obwohl mir in meinem Alter ein Sparguthaben von 1750 Euro erlaubt ist.
Wird das Jobcenter ueberhaupt etwas herausfinden oder wird nur bei sehr grossen Summen, ich sage mal im 5 stelligen Wert Alarm geschlagen?
Ich hoffe mir kann jemand helfen und bitte keine arbeitslosenfeindliche Aussagen, ihr kennt nicht die einzelnen Umstaende von uns Leuten,.

Sorry, da habe ich keine Ahnung, was Hartz4 betrifft.

Gruß 0303

da kann ich leider nicht weiterhelfem.
aber ich sehe das so, wenn das geld auf dem sparbuch bleibt, darst du es behalten, wenn nicht, dann nicht.

lg
sierra

Hallo Anouk,
warum will die Bank denn die Steueridentifikationsnummer wissen? Wurde vielleicht Zinsabschlagsteuer einbehalten?
Die würde evtl sogar zurückerstattet werden, wenn eine Steuererklärung eingereicht wird. Wenn keine Erklärung–dann auch keine Erstattung.
Sie können m.E. unbesorgt Ihre ID-Nr. angeben-- ob möglicherweise Folgen hieraus entstehen, glaube ich nicht. Auf keinen Fall strafrechtliche Folgen–denn Sie haben nicht vorsätzlich oder leichtfertig gehandelt!
Nur Mut!

hallo, kein problem. der arge bzw dem job-center kannst du das so sagen, wie es hier geschreiben steht. die 400 euro geören zum geschützten vermögen und dürfen nichtr angerechnet werden
alles
ok

mfg andalus

Hallo,

mit der Steuer ID soll wohl festgestellt werden ob noch mehr Vermögen vorhanden ist. Wegen 400,-€ kann es, rein theoretisch, Probleme geben. Da es aber unter dem Sparfreibetrag ist dürfte nichts geschehen.

Schreib mal was rausgekommen ist.

Gr´ß

ich sollte einen Freistellungsauftrag unterschreiben und jetzt brauchen sie noch die Steueridentifikationsnummer.
Da es ja unter den Freibetrag faellt muss ich es ja wohl nicht zurueck zahlen, aber wie siehts mit einer Geldstrafe aus?Koennte ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, da ich sozusagen Sozialbetrug begangen habe indem ich das Sparbuch nicht angegeben habe?Soll ich es dem Jobcenter jetzt mitteilen oder warten?Es ist naemlich so das ich das Sparbuch Anfang Januar aufloeste und ich parallel auch einen Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter laufen hatte.Es waere dann ja sozusagen so das ich das Sparbuch nicht mehr angegeben habe, da ich es sowieso aufgeloest habe und vorher eben nicht davon wusste.Koennen unter solchen UMstaenden eventuell die Leistungen gesperrt werden?Ich meine bloede Sachbearbeiter, die einem keinen Glauben schenken,gibt es immer…

sorry. kann leider nicht weiter helfen

Kann ich leider nicht weiterhelfen.

Seien Sie nicht so ängstlich!
Ein Freistellungsauftrag ist eine ganz normale Sache. Wenn Sie das Sparbuch jedoch aufgelöst haben, benötigen Sie den nicht. Ich würde ihn nicht unterschreiben–falls Sie jedoch schon unterschrieben haben–warten Sie einfach ab.
Wie hoch war denn der Sparbetrag???

… aufloesung und hartz 4
ich brauche mal euren Rat…

wie ich vor kurzem erfuhr hatte ich noch ein altes Sparbuch bei einer Bank auf der ich gar kein Kunde mehr bin(meine Eltern sind dort Kunden).

Zur Zeit empfange ich Sozialleistungen und habe jetzt Angst Aerger zu bekommen.
Mir wurde angeraten dieses Sparbuch doch mal
aufzuloesen(knapp 400 Euro) und das habe ich nun getan.
Jetzt wollen die meine Steueridentifikationsnummer haben.
Beim Jobcenter habe ich die 400 Euro Sparguthaben nicht
angegeben, da ich bisher gar nicht davon wusste.
Kann mir jetzt etwas schlimmes passieren, bzw. kann ich eine
Anzeige wegen Verschweigen von Guthaben bekommen.
Ich weiss das man pro Lebensjahr 150 Euro besitzen kann, habe
jetzt aber Angst das das Jobcenter ueber das Finanzamt
herausfindet das ich dieses Sparguthaben besitze bzw. besessen.
Habe es bereits fuer diverse Anschaffungen ausgegeben).
Wird das Jobcenter es herausfinden und was kann mir
passieren?
Unwissenheit schuetzt ja schliesslich vor Strafe nicht und das man davon nichts wusste kann ja jeder behaupten.Habe jetzt Angst, dass ich die 400 Euro an das Jobcenter zurueck zahlen muss, obwohl mir in meinem Alter ein Sparguthaben von 1750 Euro erlaubt ist.
Wird das Jobcenter ueberhaupt etwas herausfinden oder wird nur bei sehr grossen Summen, ich sage mal im 5 stelligen Wert Alarm geschlagen?
Ich hoffe, mir kann jemand helfen und bitte keine
arbeitslosenfeindliche Aussagen, ihr kennt nicht die einzelnen Umstaende von uns Leuten.

Antwort:Es bringt nicht viel, das Buch zu verschweigen. Hast Du denn insgesamt mehr als das Schonvermögen sein darf? Ehrlichkeit ist am besten. Du kannst doch sicherlich von Deinen Eltern schriftlich bestätigen lassen, dass Du von dem Sparbuch nichts wusstest, evtl. hatten sie es ja in Verwahrung und haben für Dich gespart? Oder von der Bank, dass Du keine Kontobewegungen hattest seit…? Sodass glaubhaft wird, dass Du nichts gewußt hast? Vielleicht kannst Du dadurch eine Rückzahlung vermeiden.

der Sparbetrag war nur 400,00 Euro, also unter der Freigrenze.
Habe den Freistellungsauftrag schon unterschrieben, verstehe es auch nicht so ganz, aber ich denke ich musste den unterschreiben, da wahrscheinlich die Zinsen einbehalten wurden.
Leider ist die Bank nicht in meiner Naehe und ich werde meine Mutter mal beauftragen dort nachzufragen, warum ich diesen Freistellungsauftrag ueberhaupt unterschreiben musste.
Dieses Formular wurde mir naemlich zugeschickt mit der bitte es unterschrieben zurueckzuschicken.Meine Mutter meinte ich sollte es einfach unterschreiben,da es sicherlich nur um die Zinsen geht.Aber die Sache macht mich schon ein wenig stutzig, schliesslich bin ich dort kein Kunde mehr.
Haette vielleicht vorher mal anrufen sollen, aber ich dachte es waere schon ok.

Also - du hast die 400 Euronen „verbraten“. Damit sind sie als „Einnahme“ zu werten. Wäre es Sparguthaben, hättest du es auf dem Konto gehabt. Es ist der Afa übrigens völlig egal, wie hoch der Betrag wäre, um den es geht. Wenn die Geld wittern werden sie zu Hyänen!
Nein, ich gehe davon aus, dass es nicht zu einer Anzeige kommt. Sollte die AfA Terror mac hen, dann bliebe immer noch, den zuviel gezahlten Betrag, denn darum wird es dem Amt gehen, in Raten abzustottern.
Auf jeden Fall nichts ins Boxhorn jagen lassen! Bestehe darauf, dass das „Schonvermögen“ ist, Man wird versuchen, die das andere zu unterstellen. Wehre dich und lege auf Bescheide zu deinem Nachtiel auf jeden Fall Widerspruch ein!
Good luck!

Also–bei diesem " gewaltigen" Sparbetrag brauchen Sie sich wirklich keine Sorgen zu machen.

da kann ich dir leider auch nicht konkret weiterhelfen
ich weiss nur dass dia afa abgleiche mit dem finazamt macht und dich dann zur kasse bittet in voller höhe und nicht anteilig.
mfg