Transferkurzarbeitergeld nun ALG 1

Nochmal ich :smile:

Mal angenommen jemand hat ünber einen Zeitraum von einem Jahr Transferkurzarbeitergeld bekommen, wie berechnet sich nun das Arbeitslosengeld?

Wird das Gehalt vor Transferkurzarbeit berechnet?
oder das Transferkurzarbeitergeld?

Haben heute darüber diskutiert und es wäre echt interessant. Bitte nur Antworten wenn sich jemand mit Transferkurzarbeitergeld auskennt.

Bitte beachten Nicht Kurzarbeitergeld!!!

Danke Rosa

Berechnung Alg I, wenn vorher Transfer-Kug
Hi!

Mal angenommen jemand hat über einen Zeitraum von einem Jahr Transferkurzarbeitergeld bekommen.

Wie berechnet sich nun das Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich gilt auch hier, was ich in FAQ:3252 geschrieben habe.

Jedoch ist hier der Unterschied, dass aufgrund der Zahlung von Transfer-Kug in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Alokeit natürlich kein sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt gezahlt wurde.
Also ist die Frage: Wenn nicht das SV-Brutto dem Alg zugrunde gelegt werden kann, was ist dann die Bemessungsgrundlage?
Die Antwort gibt § 131 (3) Nr. 1 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 131.html):

"_(3) Als Arbeitsentgelt ist zugrunde zu legen

  1. für Zeiten, in denen der Arbeitslose Kurzarbeitergeld oder eine vertraglich vereinbarte Leistung zur Vermeidung der Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld bezogen hat, das Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose ohne den Arbeitsausfall und ohne Mehrarbeit erzielt hätte _ ".

Nach DA 131.13 (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-G…) umfasst der Terminus „Kurzarbeitergeld“ hier auch das Transfer-Kug:
Von der Regelung des § 131 Abs. 3 Nr. 1 werden auch Zeiten des Bezuges von […] Transfer-Kug (§ 216b) erfasst.

Wird das Gehalt vor Transferkurzarbeit berechnet?

Was meinst Du hier mit „Gehalt“?

oder das Transferkurzarbeitergeld?

Das verstehe ich auch nicht.

LG
Jadzia

Ok Danke soweit

Ich meinte hiermit:Wird das Gehalt vor Transferkurzarbeit berechnet?
oder das Transferkurzarbeitergeld?

Ich wollte wissen ob für die Berechnung das Gehalt vor Insolvenz für ALG 1 berechnet wird oder ob das Gahlt während Transferkurzarbeitergeld!!!

Habe gestern Info bekommen das Härtefallregelung auch angeraten wird.

Wie müsste man die beantragen ? Schriftlich? Wenn ja gibt es da ein Vordruck

Danke für Deine ausführliche Info

Rosa

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Bestandsschutz
Hi!

Ich wollte wissen, ob für die Berechnung das Gehalt vor Insolvenz für ALG I berechnet wird oder ob das Gehalt während Transferkurzarbeitergeld!!!

Ah, jetzt kapiert! Das dürfte ich aber beantwortet haben („fiktives“ Gehalt während des Transfer-Kugs).

Habe gestern Info bekommen, dass Härtefallregelung auch angeraten wird.

Stimmt! Die gibt’s ja auch noch. Grundlage: § 130 (3) Nr. 2 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 130.html):
"(3) Der Bemessungsrahmen wird auf zwei Jahre erweitert , wenn
2. es mit Rücksicht auf das Bemessungsentgelt im erweiterten Bemessungsrahmen unbillig hart wäre , von dem Bemessungsentgelt im Bemessungszeitraum auszugehen.
Satz 1 Nr. 2 ist nur anzuwenden, wenn der Arbeitslose dies verlangt und die zur Bemessung erforderlichen Unterlagen vorlegt.
"

Auf Deutsch heißt das: Wenn das Bemessungsentgelt (vgl. FAQ:3252), wenn man der Alg-Bemessung die letzten 2 Jahre vor der Alokeit zugrunde legt, „unbillig“ höher wäre als wenn man (wie normalerweise) das Alg nur auf Basis der letzten 12 Monate berechnet, dann bekommt man das höhere.

Unbill läge nach DA 130.35 (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-G…) dann vor, wenn das Bemessungsentgelt aus dem auf 2 Jahre erweiterten Bemessungsrahmen das um 10 % erhöhte „normale“ Bemessungsentgelt überstiege. (Ob das zutrifft, kann ich hier natürlich beurteilen.)

Wie müsste man die beantragen? Schriftlich?

Nein. Wenn man seinen Termin zur Antragsabgabe hat, bringt man die entsprechenden zusätzlichen Unterlagen einfach mit (hier: Kopien der Lohnzettel oder man lässt sich vom AG auf der Arbeitsbescheinigung gleich das Arbeitsentgelt für die letzten 24 Monate (statt 12) bescheinigen (was die beste Lösung wäre)) und beantragt die Erweiterung des Bemessungszeitraums formlos (z. B. mündlich oder man bringt eine einfache, selbst geschriebene kurze Erklärung von zu Hause mit und gibt die mit allen Unterlagen ab).

Hinweis: Sollte das Vorliegen eine unbillige Härte nach Prüfung der Unterlagen verneint werden, muss dem Arbeitslosen hierüber ein Bescheid erteilt werden (Grund: Gegen einen Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden, falls man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist), wenn die Prüfung auf Verlangen des Arbeitslosen erfolgt ist (vgl. DA 130.36 ).

Wenn ja gibt es da einen Vordruck?

Nein, s. o.

LG
Jadzia

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danke f+r deine antworten

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