Umschulung - Fahrkosten - Unterbringung

Hallo Foren-Gemeinde,

ich mache seit April eine Umschulung zum Altenpfleger.
Durch die Fahrten zu meiner Schule entstehen in dieser Zeit Fahrtkosten in Höhe von knapp 380 €.

Jetzt habe ich die Möglichkeit in meinem Elternhaus eine Etage als Mietwohnung zu nehmen.

Meinem Fallmanager bei der Gemeinde ist dieses bekannt und dieser machte die Aussage das er dieses prüfen müsse…er möchte lieber das ich näher an die Schule ziehe um die Fahrtkosten klein zu halten. Aufgrund des sehr niedrigen Arbeitslosengeldes von 380 € (ALG+Hartz IV aufstockend) kann ich mir dieses aber nicht leisten (Auto, Telefonverträge, Kredite).

Kann mein Fallmanager diese Mietwohnung ablehnen…weil diese im Elternhaus ist und von mir verlangen mir eine Mietwohnug in der Nähe der Schule zu suchen, oder gar eine Pension?

…die Ausbildung findet im Blockunterricht statt.

MfG Pero

Also der Fallmanager kann formalrechtlich schonmal gar nichts verlangen. Umzüge entscheidet nämlich die LEistungsabteilung. Diese muss ihre Zustimmung (!) zum Umzug geben. Das aber wird sie nur tun, wenn dadurch die Kosten für die ARGE geringer werden! Falls insgesamt höhere Kosten für den Steuerzahler entstehen muss das Umzugsersuchen abgelehnt werden.

Kannst Du der ARGE nachweisen, dass Du durch den Umzug insgesamt monatlich weniger Geld benötigst gibt es kaum einen Grund dem Umzug nicht zuzustimmen.

Hast Du übrigens tatsächlich einen Fallmanager? Oder nur einen gewöhnlichen „persönlichen Ansprechpartner“. Fallmanager bekommen nämlich nur „schwierige Fälle“ und das deutet darauf hin, dass es evtl. andere Gründe gibt, wieso der Fallmanager nicht begeistert davon ist dass Du in dein familiäres Umfeld zurück gehst… (Hat man z.B. manchmal bei ehemals Drogenabhängigen z.B. )

Die Formel ist jedenfalls einfach: Verursacht ein Umzug Dir einen höheren Bedarf, also der Arge höhere Kosten ist abzulehnen. Veringern sich durch dem Umzug die Mietkosten, verringert sich Dein Bedarf und es ist wirtschaftlich für die Arge (die den Steuerzahler ja vertritt) zuzustimmen. Da die Arge verpflichtet ist nach dem Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu handeln, muss sogar zugestimmt werden, sofern der Umzug nicht erwarten läßt, dass sich das Umfeld negativ auf deine Berufsausbildung auswirken würde. (dann wäre es wieder unwirtschaftlich…)

Gruß Gwenhyfar

Hallo Pero,

ich werde Deine Anfrage leider nicht beantworten können, da u.a. Dein input zu gering oder unklar ist:

  • Fahrtkosten je Monat oder seit April?
  • Wo findet denn die Praxis statt? Blockschule ist ja nicht alles.

Mit dem Ausübungsort der Praxis kannst Du sein Ansinnen beerdigen - es macht ja keinen Unterschied, ob Du 380 km zur Schule oder zur Praxis fährst.

Zahlt die ARGE denn Deine Miete? Dann kann es Dir egal sein, wo die Wohnung ist. Wenn die Miete im Elternhaus niedriger ist als jetzt - dann kann sich der FM doch freuen.

Viel Erfolg.

Hallo Pero,
der Fallmanager ist bestrebt die Kosten für die ARGE klein zu halten. Wenn also hohe Fahrtkosten und hohe Miete bei deinen Eltern, dann kann er das ablehnen. Wenn die Miete aber bei deinen Eltern günstiger ist als in der anderen Wohnung gibt es keinen Grund. Rechne einfach mal Miete und Fahrtkosten zusammen und wo da muß es bei deinen Eltern günstiger sein, ansonsten kann er das ablehnen. Also alles im Paket sehn!

Hallo,
in D gilt das Grundrecht der „Freizügigkeit“, das heißt, du kannst hinziehen, wo du willst.

Er kann dich keineswegs zwingen, in einer Pension o.ä. zu ziehen.

Mehr kann ich dir da leider nicht zu sagen …

hallo,
jeder umzug eines alg II empfängers ist zustimmungsbedürftig. nur dann werden die kosten übernommen. klar kannst du auch ohne zustimmung umziehen, aber dann bekommst du die kosten nicht bzw. nur bis zu angemessenen höchstgrenze anerkannt.
da diese regional unterschiedlich ist, kann ich dir da nicht genau sagen wo die grenze bei dir liegt.

Gruß Marty

Tut mir leid, da bin ich überfragt.

Gruß Andrea

Hallo Pero.

Ich würde ersteinmal vorschlagen, Geduld zu haben. Setz Dich nicht unnötig unter Druck! Fahrtengeld muss Dir grundsätzlich erstattet werden. Wie weit ist denn Deine Schule entfernt? ca 40-50 km? Wie wäre der Vorschlag, mit Bus und Bahn zu fahren? Monatsticket ist in der Regel günstiger als Autofahrten. Dann hättest Du schonmal etwas mehr Geld. Bei Wohnungen im Elternhaus sind sie sehr eigen, was man auch irgendwo verstehen kann :smile:
Ich meine, man braucht ein eienes Bad, eigene Küche usw.

Mehr kann ich Dir leider nicht behilflich sein.

Mit freundlichen grüßen.

Hallo Pero, tut mir leid, dazu weiß ich zu wenig Bescheid. Mein Wissensgebiet sind die Dinge rund um den Mietvertrag und Hausordnung etc. Mit den Gepflogenheiten bei HartzIV kenne ich mich nicht so aus, ich denke aber laut SGBII ist alles, was laufende Kosten spart, leicht durchzubringen. Sorry, kann nicht mehr dazu sagen. Gruß, Achim

Ich kann leider nicht weiter helfen
P.

Hallo Pero,

dass hängt von mehreren Faktoren ab. Wo wohnst du derzeit? Wie hoch ist die Miete? Wie alt bist du? Wie groß und wie teuer st die Etage? Ohne diese Auskünfte kann ich deine Frage leider nicht qualifiziert beantworten.

Im Prinzip muss, wer unter 25 ist, bei den Eltern wohnen, und zwar ohne dass diese dafür Miete kassieren dürfen. (Das ALG II ist nicht dafür da, dass Einkommen der Eltern zu erhöhen.) Es sei denn, man war vorher schon rechtmäßig ausgezogen. Wie groß und wie teuer die Wohnung sein darf, hängt davon ab, wo du wohnst. Hier in Berlin gilt dafür zum Beispiel die AV Wohnen. Wenn das alles passt, kann dir keiner vorschreiben, wo du wohnst. Die Frage ist dann eher die, ob du noch gesondert Anspruch auf Fahrtkosten hast.

Grüße aus Berlin

Wohnungsanwalt

Hallo Pero,

ich bin kein Anwalt, kann und darf somit keine Rechtsaiskunft geben. Zudem kenne ich mich im Alg 2 - Bereich nicht genügend aus. Nur soweit: Wo du wohnst kann dir niemand vorschreiben. der Fallmanager ist aber verpflichtet, die kostengünstigste Lösung herbeizuführen. Zu den Kosten zählen ja auch Miet- und Heizkosten. Der Fallmanager ist auch gehalten, eine Gesamtlösung zu gestalten, die sicherstellt, dass dein Umschulungsziel gewährleistet ist. Bespreche das alles mit ihm.

Gruß
Otto

Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden.
Über folgende Institution kann man auch fachkundige Hilfe bekommen !
Nehmen Sie dort bitte Kontakt auf…
Tacheles e.V. - Luisenstraße 100
42103 Wuppertal
Tel: 0202 - 31 84 41
Fax: 0202 - 30 66 04
E-Mail: [email protected]
HP: www.tacheles-sozialhilfe.de
Telefonische Beratung:
Donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr
Tel: 0202 - 31 84 41
*************************************************
Beste Grüße USKO

Hallo Pero,

allgemein kann man das gar nicht sagen.
Ich denke mal die müssen auf die Kosten insgesamt gucken. Wenn die Wohnung
bei den Eltern zusammen mit den dann anfallenden Fahrtkosten geringer ist als
eine andere Wohnung mit den dann fälligen Fahrtkosten, dann denke ich mal dass
die nichts dagegen haben könnten.

Wahrscheinlich ist das einfacher zu klären, wenn eine konkrete Wohnung mit
konkreten Kosten für eine Vergleichsberechnung vorhanden ist.

Grundsätzlich werden die alles ablehnen, was mehr Kosten verursacht.

Ich konnte jetzt wahrscheinlich nicht viel weiterhelfen, sorry aber das ist alles von
vielen individuellen Faktoren abhängig.
Also bei weiteren Fragen einfach melden.

Gruß Nele

Hallo Pero,

allgemein kann man das gar nicht sagen.
Ich denke mal die müssen auf die Kosten insgesamt gucken. Wenn die Wohnung
bei den Eltern zusammen mit den dann anfallenden Fahrtkosten geringer ist als
eine andere Wohnung mit den dann fälligen Fahrtkosten, dann denke ich mal dass
die nichts dagegen haben könnten.

Wahrscheinlich ist das einfacher zu klären, wenn eine konkrete Wohnung mit
konkreten Kosten für eine Vergleichsberechnung vorhanden ist.

Grundsätzlich werden die alles ablehnen, was mehr Kosten verursacht.

Ich konnte jetzt wahrscheinlich nicht viel weiterhelfen, sorry aber das ist alles von
vielen individuellen Faktoren abhängig.
Also bei weiteren Fragen einfach melden.

Gruß Nele

.

Hallo Pero,

allgemein kann man das gar nicht sagen.
Ich denke mal die müssen auf die Kosten insgesamt gucken. Wenn die Wohnung
bei den Eltern zusammen mit den dann anfallenden Fahrtkosten geringer ist als
eine andere Wohnung mit den dann fälligen Fahrtkosten, dann denke ich mal dass
die nichts dagegen haben könnten.

Wahrscheinlich ist das einfacher zu klären, wenn eine konkrete Wohnung mit
konkreten Kosten für eine Vergleichsberechnung vorhanden ist.

Grundsätzlich werden die alles ablehnen, was mehr Kosten verursacht.

Ich konnte jetzt wahrscheinlich nicht viel weiterhelfen, sorry aber das ist alles von
vielen individuellen Faktoren abhängig.
Also bei weiteren Fragen einfach melden.

Gruß Nele

Hallo Pero,

allgemein kann man das gar nicht sagen.
Ich denke mal die müssen auf die Kosten insgesamt gucken. Wenn die Wohnung
bei den Eltern zusammen mit den dann anfallenden Fahrtkosten geringer ist als
eine andere Wohnung mit den dann fälligen Fahrtkosten, dann denke ich mal dass
die nichts dagegen haben könnten.

Wahrscheinlich ist das einfacher zu klären, wenn eine konkrete Wohnung mit
konkreten Kosten für eine Vergleichsberechnung vorhanden ist.

Grundsätzlich werden die alles ablehnen, was mehr Kosten verursacht.

Ich konnte jetzt wahrscheinlich nicht viel weiterhelfen, sorry aber das ist alles von
vielen individuellen Faktoren abhängig.
Also bei weiteren Fragen einfach melden.

Gruß Nele

Hallo Pero,

allgemein kann man das gar nicht sagen.
Ich denke mal die müssen auf die Kosten insgesamt gucken. Wenn die Wohnung
bei den Eltern zusammen mit den dann anfallenden Fahrtkosten geringer ist als
eine andere Wohnung mit den dann fälligen Fahrtkosten, dann denke ich mal dass
die nichts dagegen haben könnten.

Wahrscheinlich ist das einfacher zu klären, wenn eine konkrete Wohnung mit
konkreten Kosten für eine Vergleichsberechnung vorhanden ist.

Grundsätzlich werden die alles ablehnen, was mehr Kosten verursacht.

Ich konnte jetzt wahrscheinlich nicht viel weiterhelfen, sorry aber das ist alles von
vielen individuellen Faktoren abhängig.
Also bei weiteren Fragen einfach melden.

Gruß Nele

Hallo Pero,

normalerweise kann Dein Fallmanager diese Mietwohnung nicht ablehnen.
Eine genaue Antwort von mir erhälst Du in kürze.

Gruß

Claus

Sorry, Pero, dazu kann ich Dir keinen Rat erteilen.