Umschulungsablehnung durch falsche Aussagen

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde über das Jobcenter zu einer Umschulung vorgeschlagen die über einen Maßnahmeträger (FAW gGmbH- Fachakademie der Wirtschaft) läuft. Die Maßnahme besteht aus 3 Teilen: 1. Eignungsprüfung für die Umschulung, 2. Berufsorientierung mit Arbeitserprobung (Praktikum), 3. betriebl. Umschulung mit Kammerprüfung. Diese Maßnahme wurde dem Jobcenter im Okt. 2012 vorgelegt. Die Umschulung sollte für den Arbeitgeber kostenfrei sein. Somit habe ich mich in versch. Betrieben beworben, dass keine Kosten für ihn anfallen, da es gefördert wird. Nun wurde kurzfristig vom Jobcenter angemerkt, dass der Arbeitgeber in jedem Falle monatlich etwas bezahlen muss. Daher ist mein möglicher Umschulungsbetrieb zurückgetreten und das Ganze hinfällig. Welche Rechtsmittel habe ich, da der Fehler nicht bei mir entstanden ist, sondern durch ein Kommunikationsproblem der FAW und dem Jobcenter?

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

sollte diese Falschaussage bzw. das Kommunikationsproblem nachweisbar sein, dann würde ich mich zunächst mal direkt beim Chef des Jobcenters schriftlich und detailiert beschweren und um einen Termin bitten. Danach kann man immer noch (je nach dem was beim Gespräch herauskommt) überlegen, ob man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegt. Ich würde mich aber in jedem Fall von einem Fachjuristen beraten/vertreten lassen.

Gruß W.

Hallo,leider kann ich dir in der Angelegenheit nicht weiterhelfen.
Hoffe sie werden hier noch fündig.

mit freundlichen Grüßen
Helmut Frisch

Soll ich Ehrlich sein? Hier haben Sie nur eine Chance wenn Sie etwas schriftliches in der Hand haben also eine Zusage vom Jobcenter schriftlich oder schriftlich ein okay von dem Arbeitgeber bei dem das hätte statt finden sollen! Es gibt aber noch eine Weitere Möglichkeit mit anderen zusammen wo Sie wissen da verhält sich das genauso, einen Fachanwalt für Arbeits und Sozialrecht nehmen und eine Sammelklage vor dem Arbeitsgericht gegen das Jobcenter anstrengen vielleicht bringt das was, oder Sie oder jemand anders aus diesem Kreis hat schon ne schriftliche Zusage von den Arbeitgebern dann dürften Sie sogar Erfolg haben!
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und noch einen schönen Abend Charly

Hallo Herr Dreistein,
ich habe gestern versucht, auf Ihre Anfrage zu antworten, aber offenbar hatte die Technik nicht so funktioniert, wie es sein sollte. Deshalb erst heute meine Antwort.
Wenn ich Ihre Anfrage richtig verstanden habe, hatte die Arge zunächst eine Zusage erteilt und Ihnen gegenüber geäußert, dass für den Arbeitgeber keine Kosten anfallen würden. Merkwürdig erscheint allerdings, dass die Arge jetzt genau das Gegenteil behauptet und der Arbeitgeber doch zahlen müsse. Meines Erachtens ist die erste Aussage bindend und deshalb die Arge leistungspflichtig. Zu raten wäre, mit einem Fachanwalt einen Beratungstermin zu vereinbaren, um evtl. die Leistung einzuklagen.

MfG
Hartmut KÖnig

Sehr geehrter Herr Dreistein,

leider kann ich zu diesem Sachverhalt nichts beitragen.

Viel Erfolg

Mit freundlichen Grüßen

zunächst grundsätzliches zu sozialrechtsfragen:
über einen beratungsschein , den man bei jedem rechtsanwalt kostenlos erhält, kann man

  1. genaue auskunft über die jeweilige rechtslage erhalten und
  2. auch klage beim sozialgericht einrechen - in der ersten instanz grundsätzlich kostenfrei

daher sollte man sich alles von der arge /arbeitsamt und die bedingungen zu schulungen schriftlich geben lassen, um beweise für solche streitigkeiten zu haben

in diesem zusammenhang ist es die frage worauf sich die zusage bzw absage begründet. denn für jede massnahme gibt es ganz genaue beschreibungen wer-was - wie durchgeführt wird , sprich die bedingungen einer massnahme , an die sich auch das arbeisamt /arge halten muß . dies gilt ganz besonders für die kostenfrage

Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde über das Jobcenter zu einer Umschulung vorgeschlagen die über einen Maßnahmeträger (FAW gGmbH- Fachakademie der Wirtschaft) läuft. Die Maßnahme besteht aus 3 Teilen: 1.Eignungsprüfung für die Umschulung, 2. Berufsorientierung mit Arbeitserprobung (Praktikum), 3. betriebl. Umschulung mit Kammerprüfung. Diese Maßnahme wurde dem Jobcenter im Okt. 2012 vorgelegt. Die Umschulung sollte für den Arbeitgeber
kostenfrei sein. Somit habe ich mich in versch. Betrieben beworben, dass keine Kosten für ihn anfallen, da es gefördert wird. Nun wurde kurzfristig vom Jobcenter angemerkt, dass der Arbeitgeber in jedem Falle monatlich etwas bezahlen muss. Daher ist mein möglicher Umschulungsbetrieb zurückgetreten und das Ganze hinfällig. Welche Rechtsmittel habe ich, da der
Fehler nicht bei mir entstanden ist, sondern durch ein
Kommunikationsproblem der FAW und dem Jobcenter?
Mit freundlichen Grüßen

Hallo Albert, es fragt sich zunächst, welcher Schaden dir entstanden ist. Das wäre für eine eventuelle Klage wichtig. Ich würde mich bei Gewerkschaften oder Verbraucherzentralen erkundigen, wenn ein Anwalt zu teuer ist. Das das Ganze nicht in Ordnung ist, steht außer Frage. Wer aber konkret welchen Fehler gemacht hat, ist oft schwer nachweisbar. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich dich richtig verstanden habe, aber ein Betrieb, der gar nichts zahlen muss für einen Praktikanten, also nicht einmal ein kleines Entgelt, wird auch kein großes Interesse an der Ausbildung haben. Such dir lieber einen Betrieb, der gerne ein Bisschen zuzahlt.