Unterhalt uneheliches kind

Ich bin Berufsanfänger und werde ca. 1900€ Netto bekommen. Ich werde in München wohnen (das Kind wohnt 750 km weit entfernt), was dementsprechend mit sehr hohen Mietkosten verbunden ist (ca 600 €). Desweiteren werde ich meinen Studentenkredit zurückzahlen müssen ca. 160 € pro Monat.

Wie groß wird dementsprechend meine UNterhaltszahlung ausfallen (uneheliche Tochter 9 Jahre alt)?

Würde mich freuen wenn Ihr mir weiterhelfen könntet!

MfG

Google: „Düsseldorfer Tabelle“ als Ansatz

das werden 319 Euro sein. Rücksicht auf Schulden werden nicht genommen. Aber wieso Berufsanfänger und 1900 Euro? Und warum ist die Tochter 9 Jahre alt, sie müssen doch schon lange Unterhalt zahlen?

Gruss
Agnes

es waren keine Luxusschulden, sondern notwendig fürs Studium…und weil ich studiert habe, war ich nicht in der Lage UNterhalt zu bezahlen und musste es auch nicht…was ist mit meinem Selbstbetrag von 1050€, der mir zusteht ?

die Schulden werden berücksichtigt, aber die wollen das Geld nachgezahlt haben.
Wenn Sie 1901 Euro verdienen haben Sie einen Freibetrag von 1150 Euro. Aber da bleibt ja noch reichlich über. Ich kann Ihnen mal einen Link schicken, damit Sie nicht grosse Fehler begehen. Wird schon in irgendeine Weise Unterhalt verlangt? Vorsicht mit dem Jugendamt!
Die reden nicht immer im Sinne des Kindes, sondern das die ihr Geld wieder bekommen ohne Rücksicht auf eine Vater-Kind Beziehung.
Ich habe hier beide Fälle und wir bekommen von den beiden Jugendämtern zwei total verschiedene Aussagen. Es läuft sogar ein Dienstaufsichtsbeschwerde.

habe mich erstmal beim jugendamt informiert. über nachzahlen haben die mir nichts gesagt und soweit ich das nachrecherchieren konnte können die dies auch nicht. würde mich freuen, wenn sie mir den link schicken. Approspos im sinne des kindes - es werden auch immense kosten auf mich zukommen, um meinen umgang in anspruch zu nehmen…ist es sinnvoll mich mit einem anwalt in verbindung zu setzen?

Ich bin Berufsanfänger und werde ca. 1900€ Netto bekommen.
Ich werde in München wohnen (das Kind wohnt 750 km weit
entfernt), was dementsprechend mit sehr hohen Mietkosten
verbunden ist (ca 600 €). Desweiteren werde ich meinen
Studentenkredit zurückzahlen müssen ca. 160 € pro Monat.

Wie groß wird dementsprechend meine UNterhaltszahlung
ausfallen (uneheliche Tochter 9 Jahre alt)?

nach der DT must du 401€ zahlen

Würde mich freuen wenn Ihr mir weiterhelfen könntet!

MfG

hallo,

du hast aber einen selbsterhalt von 900€ oder 1000€, weiss nicht genau.Gibt bestimmt Experten hier,die es besser wissen.

lisa

hallihallo.
erkundige dich am besten auf dem jugendamt. falls der unterhalt für deine tochter nicht reicht kann man unterhaltsvorschuß beantragen ( kindsmutter), denn dein selbsterhalt müßte glaube bei 1100 euro liegen. weiß aber nicht genau ob das noch stimmt.

gruß yvi

nettogehalt minus 5% berufsbedingte aufwendungen, anschliessend in der düsseldorfer tabelle schauen!

alles gute

Ich bin Berufsanfänger und werde ca. 1900€ Netto bekommen.

Ich werde in München wohnen (das Kind wohnt 750 km weit
entfernt), was dementsprechend mit sehr hohen Mietkosten
verbunden ist (ca 600 €). Desweiteren werde ich meinen
Studentenkredit zurückzahlen müssen ca. 160 € pro Monat.

Wie groß wird dementsprechend meine UNterhaltszahlung
ausfallen (uneheliche Tochter 9 Jahre alt)?

Würde mich freuen wenn Ihr mir weiterhelfen könntet!

MfG

wie gesagt, vorsicht mit dem Jugendamt. Hier der Link, ist wirklich sehr hilfreich.

Wünsche viel Glück
Agnes

http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

Hallo

die eigentliche Rechnung sieht anders aus. Alle Arten von Nettoeinkommen minus abzugsfaehiger Ausgaben.

Was dabei rauskommt ist das bereinigte Nettoeinkommen, welches in der Dusseldorfer Tabelle zur Anwendung kommt.

Machen wir es hier mal einfach. Mit 1900 bist du in der Kategorie 2 bzw. mit 1901 in der Kategorie 3. Da du sicherlich Urlaubsgeld oder W-Geld bekommst gehen wir mal von der Kategorie 3 aus. das waeren 401 EUR. Da nur eine unterhaltsberechtigte Person vorliegt wueder man dich in die Kategorie 4 hochstufen, das macht 419 EUR. Davon kannst due 92 EUR Kindergeld abziehen, macht einen Zahlbetrag von 327 EUR.

Deine Mietkosten werden in diesem Fall keine Beruckstichtigung finden. Das wurde erst passieren, wenn der Mindestunterhalt unterschritten wird (950 EUR). Dann hattest du gute Chancen das dieser angehoben wird.

Deinen Studentenkredit koennte man in der oben genanten Einkommen-Ausgabenrechnung berucksichtigen.

Mochtest du so wnig wie moglich bezahlen, sende mal eine mail an [email protected]

Es gibt noch viele legale Moeglichkeiten, wie man sein unterhaltsrelevantes Einkommen mindern kann.

Gruss

Dazu müßte ich wissen ob das Kind bei der Mutter wohnt und was diese verdient.Rechne mit 260€.

das Kind wohnt bei der Mutter und die Mutter hat noch nie gearbeitet, ist also Hartz 4 empfängerin

das Kind wohnt bei der Mutter und die Mutter hat noch nie
gearbeitet, ist also Hartz 4 empfängerin

Somit wird das Wohngeld und Mutterschaftsgeld mit eingerechnet.Düssel.Tab. sagt 335€ .Damit wirst du bei 300€ liegen oder gibst den Nebenjob auf.

Du schilderst hier nur einen Teil des Problems und vermittest mir den Eindruck, dass du eigentlich nur die finanziellen Auswirkungen deines Berufseinstiegs klären möchtest.

Wenn du bereits seit 9 Jahren Vater eines Kindes bist, solltest du doch inzwischen erfahren haben, dass ein Kind auch Anspruch auf die Versorgung und den Umgang mit beiden Elternteilen hat. Wie hast du das in der Vergangenheit gehandhabt? Hast du Kontakt zu dem Kind, oder bist du nur ein „Zahlvater“?

Es ist deine freie Entscheidung und Verantwortung, wenn du wegen eines Jobangebots so weit vom Wohnort des Kindes deinen neuen Wohnort wählst. Unterhalt zahlen musst du trotzdem, es bleibt ja noch genug Nettoeinkommen übrig.

Da du die weite Entfernung selbst verschuldet hast, wirst du auch für die Reisekosten aufkommen müssen, wenn es um die Besuchs- und Umgangskontakte geht. Das ist nicht gerade schön für ein Kind und wirkt sich garantiert belastend aus.

Zu diesem Thema gibt es eine sehr gute Dokumentation: „Zum Papa nur am Wochenende“, eine Reportage über Kinder, die regelmäßig quer durch die Republik fliegen/fahren, weil der andere Elternteil extrem weit vom Wohnort der Kinder lebt. Das ist eine Zumutung für die Kinder!

Zurück zu deiner „wichtigen“ Frage wegen der Höhe des Kindesunterhalts:

Kindesunterhalt hat immer Vorrang, d.h. die Rückzahlung deines Bafög-Darlehens kann warten. Wenn dein Nettogehalt nicht ausreichen sollte für den Kindesunterhalt, kann das Familiengericht dir die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung verordnen, damit du deine Leistungsfähigkeit erhöhst.

Zusätzliche Lebenshaltungs- und Reisekosten hast du schließlich selbst verursacht und musst mit den Konsequenzen leben.

In deinem Alter dürfte man eigentlich erwarten, dass man sich zunächst Gedanken über die ordnungsgemäße Sorge für das Kind macht, dann erst folgt die Entscheidung, ob man wirklich nach München zieht.

Ich arbeite als Anwalt des Kindes, daher interessiert mich nur das Kindeswohl!

Tut mir sehr leid, aber Tipps für die Minderung der Unterhaltszahlungen möchte ich nicht geben.

Alles Gute!

Steve-HH

es geht mir hier nicht darum mich vor irgendetwas zu drücken…dachte, dass es sich hier um ein expertenforum handelt und gerade von einem kompetenten Anwalt würde ich sachliche unemotionale Argumente erwarten und keine prompten Anschuldigungen…ich habe seit der gfeburt regelmäßigen kontakt zu der kleinen und habe auch soweit es in meiner macht stand finanziell vieles supportet, ohne dass sich ein staat einmischen muss und schongarnicht ein anwalt…es geht mir darum, dass ich, wenn ich schon mir vorbestimmen lassen muss, wieviel ich bezahle, ich auch mir sicher sein möchte, dass es voll und ganz dem kind zugute kommt…wie gesagt, die mutter schnorrt sich ihr ganzes leben schon durch, ohne wirklich gearbeitet zu haben, wieso wird die mutter nicht auch darum gebeten ihre Leistungsfähigkeit zu steigern? Wenn es dann also um das Kindeswohl geht, dann soll die Kleine bei solchem vorbild zu mir und nicht zu ihrer schnorrmutter und dem schnorrstiefvater… wobei ich ein hartes studium mit harten nebenjobs nun hinter mir habe, um der kleinen etwas bieten zu können…

so und zwecks des jobs, brauche ich glaube ich keinem erzählen, dass wir nicht in einem wünsch dir was staat leben und ich mir aussuchen konnte, wo ich arbeite…auch wenn es weit ist, ist es ein job, mit dem ich meine brötchen verdienen muss. Belasten werde ich die kleine dadurch auch nicht, da ich auch gerne selber zu ihr hinreise, um sie zu sehen…

Ach und von einem Anwalt, der so tut, als ob er sich mehr für das Wohl meines Kindes interessiert, benötige ich auch keine Tipps o.ä.

Mfgsen

Bleibe bitte auf dem Teppich, wenn es auch schwer fallen sollte. Meine Hinweise sind sachlich, nicht beleidigend und stets gut gemeint. Bislang hat sich kein Betroffener darüber beklagt.

In deiner Anfrage waren keine Angaben zu den Details der von dir ausgeübten Sorge für das Kind enthalten, das gibt doch Anlass zu Spekulationen. Der Tenor deiner Anfrage war doch eindeutig die Frage nach der Höhe der Unterhaltszahlung, irre ich mich etwa?

Wollen wir bitte klarstellen, dass ich dir keine Vorschriften machen will, jedoch von meinem Recht Gebrauch mache dich auf das Kindeswohl hinzuweisen. Auch Anwälte haben das Recht auf freie Meinungsäußerung, hast du das gewusst?

Wer hindert dich denn daran, wenn du der Ansicht bist, die Mutter komme ihren Pflichten nicht nach, der Dame auf die Sprünge zu helfen. Ich habe nichts dagegen, wenn auch Mütter ihren Anteil leisten und nicht nur von Hartz IV und dem Kindesunterhalt/Kindergeld leben. Schließlich bin ich selbst Vater und kenne das Dilemma.

Wollen wir aber nicht vergessen, dass es meistens die traurige Realität ist, dass die Väter sich kaum um ihre (unehelichen) Kinder kümmern und keinen Cent Unterhalt bezahlen.

Es freut mich sehr, wenn du eine verantwortungsvolle Haltung einnimmst und hoffe sehr, dass der Kontakt zu deinem Kind aufgrund der großen Entfernung nicht leidet.

Du musst nicht gleich bissig reagieren, denn du hast meine Statistik nicht gesehen.

Es bleibt dabei, du wirst wahrscheinlich den Unterhalt nicht mindern können.

Dir ist hoffentlich bekannt, dass dein Kind sich jetzt in einem Alter befindet, wo die Mutter zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verpflichtet werden kann. Wieso die ARGE keinen Druck auf die Kindesmutter versucht auszuüben, verstehe ich nicht.

Vergiss bitte nicht, dass dein Kind sich die Eltern nicht ausgesucht hat. Leiste selbst deinen Beitrag, damit nicht ein neuer „Schnorrer“ in unserer Gesellschaft heranwächst.

Auch wenn es dir sehr widerstreben sollte, denke über folgende Möglichkeit nach:

Du kannst wahrscheinlich die Haltung der Kindesmutter nicht ändern und belastest das Verhältnis zu deinem Kind unnötig, wenn ein Krieg entfacht wird. Das kann sogar bis zu einer Ablehnung seitens des Kindes führen, wenn die Kindesmutter dich entsprechend negativ darstellt.

Ich habe sehr, sehr viele Betroffene (Mütter und Väter) aktiv im Trennungs- und Scheidungskrieg begleitet.
Die besten Erfolge habe ich stets durch Mediation erzielt. Der Verzicht auf einen Rechtstreit erfordert viel Größe von den Betroffenen, weil man teils auf die eigene Rechtsposition verzichten muss. Ersatzweise erhält man meistens eine positive Rückmeldung von den Kindern, die später eine Anerkennung dafür aussprechen.

Das klappt natürlich nicht immer, leider! Manchmal muss ein Gericht eingeschaltet werden, weil es uneinsichtige Streithähne gibt, die erst bei Vorliegen einer endgültigen Rechtsentscheidung Ruhe geben. Dafür bin ich nicht zuständig, da ich ehrenamtlich als Mediator arbeite.

Da du offensichtlich erfolgreich in dein Berufsleben starten wirst, solltest du vielleicht weniger an die Finanzen denken und die andere Seite der Medaille betrachten.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Steve-HH

Die Unterhaltzahlung richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die sich wiederum nach dem Nettoeinkommen und nach der Altersstufe richtet. Demnach müsstest Du ca. 377 € zahlen.Wenn Du allerdings nur ein Kind hast, kann es sein, dass sie Dich ein oder zwei Stufen höher eingliedern, da diese Tabelle von 2 Unterhaltspflichtigen ausgeht. Dann könntest Du bei 398 oder 420 € liegen. Allerdings könntest Du auch mit dem Gedanken spielen, Altersvorsorgebeträge anzugeben, dann würdest Du wieder eine Stufe runterrutschen.Die hohen Lebenskosten in Mü und die grosse Entfernung sind wahrscheinlich Dein Problem. Dafür bekommst Du ja auch Kindergeld :wink:. Beachte auch, dass z.B Einnahmen aus Zinsen usw. zum Nettoeinkommen gehören.
Ob der Studentenkredit anzurechnen ist,weiss ich nicht genau. VErsuchen kann man es ja.
Na ja, zum Glück rechnet das Jugendamt ja alles aus, Du musst nur die Angaben machen.lg

Ich bin Berufsanf

änger und werde ca. 1900€ Netto bekommen.

Ich werde in München wohnen (das Kind wohnt 750 km weit
entfernt), was dementsprechend mit sehr hohen Mietkosten
verbunden ist (ca 600 €). Desweiteren werde ich meinen
Studentenkredit zurückzahlen müssen ca. 160 € pro Monat.

Wie groß wird dementsprechend meine UNterhaltszahlung
ausfallen (uneheliche Tochter 9 Jahre alt)?

Würde mich freuen wenn Ihr mir weiterhelfen könntet!

MfG

Hallo,

hier müsste man nachweisen, dass man keinen günstigeren Wohnraum finden kann.

Auch müsste der Vertrag für den Studentenkredit geprüft werden. Richter sehen es nämlich so, dass Kindesunterhalt für minderjährige Kinder vorrangig vor der Schuldentilgung zu bedienen ist. Evtl. kann der Kredit mit kleineren Raten verlängert oder gar gestundet werden.

Der Selbstbehalt ist 950 Euro und in diesem ist ein Mietanteil für die Warmmiete von 360 Euro enthalten. Ob ein Gericht wegen der hohen Miete einer Erhöhung des Selbstbehaltes zustimmen wird, kann ich nicht wissen, da mir der Nachweis fehlt, ob es billigeren Wohnraum gegeben hätte.

Gruß

Hallo,

Sorry, das ich mich jetzt erst melde, aber ich war in der Reha.

Die Unterhaltskosten können sie in der Düsseldorfertabelle einsehen.

364,00 € , ab den 12ten Lebenjahr 426,00 € und ab 17ten lebenjahr 488,00 € bis zum 25ten Lebensjahr.

Mfg

Angela06