Urlaubsgeld- Anspruch

Hallo, ich bin seit dem 05.03.2014 im Krankenstand. In der laufenden Zeit " Reha usw.".
Habe von der  „DRV“ eine Zusage wegen Umschulung bzw.Weiterbildung da betriebsintern
kein anderer Arbeitsplatz zu Verfügung steht. Das Arbeitsverhältnis besteht zur Zeit immer noch. Ich habe durch die Krankheit bis dto. keinen Urlaub genommen. Habe ich ein Recht
das mir der Urlaub ausbezahlt wird?

Vielen Dank

Hallo,

grundsätzliches zur Urlaubsabgeltung

Nur für den Fall, dass der Arbeitnehmer infolge der (normalen) Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Urlaub ganz oder teilweise nicht mehr erhalten kann, soll die Abgeltung erlaubt sein. Ansonsten gilt ein Abgeltungsverbot im bestehenden Arbeitsverhältnis.

Das bedeutet, eine Zahlungsentschädigung für den Urlaub ist gesetzlich nur erlaubt, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist.

lG