Vater ALG2 Tochter geringf. Beschäftigung

Hallo ihr Lieben,

habe heute ein schreiben von der Arge erhalten, in dem steht, dass meine geringfügige Beschäftigung die ich nach dem Abitur und vor dem Studium ausgeübt habe meinem Vater auf sein ALG2 angerechnet wird.
Ich wohne noch bei ihm und hatte damals um mir etwas Geld für mein Auto dazuzuverdienen, welches ich für mein duales Studium brauche als Barkeeper gejobbt.

Meine Frage an euch: darf die Arge diesen Zuverdienst, den ich eindeutig als Hilfe zur Erhaltung meines Verdienstes brauchte auf das ALG 2 meines Vaters anrechnen?

Wie würde der Fall aussehen, wenn ich während dieser Zeit bei einem Freund gewohnt hätte?

Vielen Dank für eure Hilfe

das würmchen

Die Arge geht sicher davon aus, dass eine sogenannte Haushaltsgemeinschaft vorliegt.
Wenn man mit Verwandten zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet, dann wird unterstellt, dass man sich gegenseitig im Rahmen des möglichen finanziell unterstützt.
Sollte das aber nicht zutreffen, kann Dein Vater dieser Vermutung widersprechen. Aber umgehend.

Wenn Du bei einem Freund gewohnt hättest, müsste ich wissen, ob der nur „Freund“ oder „Partner“ wäre. Du verstehst was ich damit meine? Es gibt nämlich auch die Begriffe „Bedarfsgemeinschaft“ und „Wohngemeinschaft“. Aber im Prinzip ist egal, denn Du hast ja nicht bei einem Freund gewohnt.

GUTEN ABEND WÜRMCHEN
nein die Arge darf das nicht auf das alg 2. Deines Vaters anrechnen , den sowohl Du wie Dein Vater dürfen ohne Anrechnung jeweils 165 Euro dazu verdienen, wenn dan dürften Sie wenn Du 250,- Euro dazu verdient hast ledeglich von Dir 85.-Eorobei Deinem Vater berechnen bzw die Differenz also Berechnen, solltest Du aber Miete Bezahlt haben bei Deinem Vater Regulär, müßte unter Umständen die Arge sogar noch Geld nachzahlen, schau bitte ob Heizkosten Bezahlt wurden, den wenn das nicht der fall war kannst Du das sogar noch nachfordern! Hierzu gibt es auch einschlägige gerichtsurteile im Netz. Im zweifelsfall gehe aufs Gericht hole eine Beratungshilfeschein mit Deinem Vater und Du kannst Umsonst einen Anwalt Konsultieren, der Euch nichts Kostet. Aber merke das auch Du für den Anwalt genaue Abrechnungen ´Bereit hälst , den es gibt bei der Arge die Möglichkeit das Miarbeiter von dort Individuell entscheiden dürfen und die Order haben alles abzuschmettern oder zu verweigern obwohl es Dir Zusteht bzw: Deinem Vater. Z. Bsp: Diabetiker zulage wegen besonderer Kost. Also normal dürfen Sie das nicht,gehälter von früher jetzt auf Alg 2 anrechnen und das vom Sohn das geht nicht! Wünsche Dir viel Erfolg und ä Liebs grüßle Charly