Hallo ihr Lieben,
habe heute ein schreiben von der Arge erhalten, in dem steht, dass meine geringfügige Beschäftigung die ich nach dem Abitur und vor dem Studium ausgeübt habe meinem Vater auf sein ALG2 angerechnet wird.
Ich wohne noch bei ihm und hatte damals um mir etwas Geld für mein Auto dazuzuverdienen, welches ich für mein duales Studium brauche als Barkeeper gejobbt.
Meine Frage an euch: darf die Arge diesen Zuverdienst, den ich eindeutig als Hilfe zur Erhaltung meines Verdienstes brauchte auf das ALG 2 meines Vaters anrechnen?
Wie würde der Fall aussehen, wenn ich während dieser Zeit bei einem Freund gewohnt hätte?
Vielen Dank für eure Hilfe
das würmchen