Verdienstausfall wegen Jobcenter

Hallo

Ich bin seit Anfang Februar in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
Vorher habe ich ALG 1 und 2 bezogen. Aus dieser Zeit stehen mir noch Gelder vom Jobcenter ( ALG 2) zu, die ich noch nicht erhalten habe. Da diese zum bestreiten meines Lebensunterhaltes nötig sind musste ich gezwungener maßen persönlich vorsprechen. Hierfür musste ich meine Arbeitsstätte 2 Stunden ehr verlassen.
Hinzu kommt das ich mein Konto überziehen musste und entsprechend ja die hohen Verzugszinsen entstanden sind.

Nun zu meiner frage:
Kann ich meinen Verdienstausfall und Verzugszinsen beim Jobcenter einfordern? Kann ich generell noch Schadensersatz einfordern?

Ich habe Beweise das die Leistung Mitte Januar bereits berechnet/erfasst wurden, jedoch nicht freigegeben wurde. Zumal vorherige Leistung ohne Benachrichtigung einfach eingestellt wurde.

Falls ja, welche Unterlagen müsste ich mir beschaffen?
Welches Gericht wäre für so was zuständig? Sozialgericht?

Ich danke im Voraus

gruß
Maxw2k

P.S.: Ein Lohnvorschuss durch den Arbeitgeber kommt für mich nicht in Frage.

Von mir bekommst du leider nur eine Antwort die du sicher nicht hören willst:

Du hätetst mit deinem zuständigen Sachbearbeiter jederzeit(!) einne Nachmittagstermin VEREINBAREN können - auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten! (Weg => Anruf über das Servicenter, Rückruf des Leistungssachbarbeites verlangen => beim Rückruf Termin vereinbaren!) Außerdem kannst Du FAST ALLES schriftlich machen. Außerdem hättest du ja auch jemand anderen beauftragen können…

Also Möglichkeiten genug, die du nicht genutzt hast. Da kannst du das JC für nix verantwortlich machen!

Fehler passieren. (Dir auf Deiner Arbeit sicher auch!) Insbesondere da, wo die Menschen merh als doppelt soviele Kunden abzufertigen haben, als von Herrn Hartz mal vorgesehen war.

Und nun überlege dir bitte mal, dass du da Staatliche Hilfen also öffentliche Steuergelder beantragt hast. Und zwar deshalb, weil DU(!) nicht in der Lage warst dein Geld irgendwo anders zu verdienen. Was möchtest Du noch alles ? Dass die Staatsdiener dich auf deiner Arbeitsstelle besuchen kommen und Apfelstrudel mitbringen vielleicht??? *kopfschüttel*

Gruß Gwen

Ich möchte höflich darauf hinweisen das meine Dienstzeiten von 8:00 bis 17:00 Uhr sind und ich knapp 1 1/2 Stunden Fahrtzeit habe mit dem Zug da Arbeitsort nicht gleich Wohnort (und anderer Landkreis daher keine Vorsprache am Arbeitsort möglich).
18:30 Uhr sitzt grundsätzlich keiner mehr dort. Den Zahn hat man mir dort schon mehrfach gezogen. Die Servicehotline gibt seit Jahren immer nur alles weiter passieren tut auf dem Weg nichts - zumindest in meinem Landkreis.

Eine Anmahnung per Brief führte zu keiner Reaktion. Wen soll ich bitteschön mit dem Besuch beauftragen? Meine unbekannten Nachbarn? Nicht jeder hat die Familie im Ort mit sitzen!

Übrigens empfehle ich die Gedankengänge mal zu überdenken wenn man nicht alle Fakten kennt warum man in dieser Situation ist.

Mir wäre es ein leichtes gewesen weiter auf Hartz zu leben aber das möchte ich nicht. Und es sollte einfach auch im Interesse des Staates sein das man wieder Arbeiten geht. Das ist mein letztes Geld aufnehmen musste um die Fahrkarte zur Arbeit zu finanzieren ist ja scheinbar auch egal für dich genauso das ich mich hier mit 15 Euro bis zum Monatsende rumschlagen muss. Das kommt gut wenn Miete und Lebensmittel auch gekauft werden wollen. Nicht genug essen bedeutet schlechte Arbeitsleistung.

Ich hoffe ich konnte meinen Standpunkt klar machen. Es liegt mir nicht daran den Staat auszubeuten sondern einfach nur das zu bekommen wofür ich Jahre vorher gearbeitet habe.

Das wir alle Menschen sind und Fehler machen ist mir klar. Aber wenn man mehrfach drum bittet sich doch mal dem Fall anzueignen und es passiert nichts ausser das man halt erstmal gar kein Geld bekommt dann würde ich schon Stress schieben. Man dreht ja auch nicht Däumchen wenn der Arbeitgeber den Lohn noch nicht überwiesen hat.

Hallo zurück, du hast mehrere Fragen in einer und so ganz klar ist mir auch nicht, wann du was an Leistungen bekommen der auch nicht hast. also von hinten angefangen: zuständig für Klagen ist das Sozialgericht. Dein Vorsprechen beim Jobcenter während der Arbeitszeit- ich kenne deine Arbeitszeit nicht, aber 2x wöchentlich ist da bis 18 Uhr Sprechzeit- hättest du dir nicht eine Zeit wählen können, die ohne Arbeitszeitverlust möglich gewesen wäre- damit kommst du sicher nicht durch. Kontoüberziehung: wenn man eine neue Arbeitsstelle hat, bekommt man im Normalfall erst am Monatsende Geld, das Geld vom Amt ist aber schon eingestellt das ist so korrekt für Februar- für Januar mußt du ja das Geld bereits am 1.1. auf dem Konto gehabt haben. Dass es nun eine lange Zeit ist, ist also klar- du hättest ein Darlehen zur Überbrückung beim Amt beanttragen können, was du dann aber nach Erhalt des ersten gehalts hättest zurückzahlen müssen. Wenn du aufstockend ALG II erhalten willst, mußt du mit der ersten gehaltsabrechnung deines Jobs dieses beantragen bzw wenn im Arbeitsvertrag das gehalt ausgewiesen ist, auch eher schon. Die Chance auf Schadensersatz oder was auch immer ist also nicht sehr hoch…

Sorry, das ist eine Frage

  • für die Rechtsberatung der Gewerkschaft (wenn Mitglied)
  • für einen Rechtsanwalt.
    Viel Erfolg!

Hällöle,
wieso hat das Amt plötzlich die Zahlung der Leistung eingestellt ? Verstehe ich hier nicht so ganz…
Aber ich versuche Dir trotzdem zu helfen.

  1. das Sozialgericht wäre zuständig
  2. Schadensersatz u. Verdienstausfall kannst Du knicken.
  3. Was Du versuchen könntest, wäre die entstandenen Fahrkosten zum Amt,(von deinem Job aus)geltend machen…
    Die Überziehungszinsen ausrechnen für die Zeit in der Du wegen des Amtes, Dein Konto überziehen musstest.
    Und dies dann schriftlich zurückfordern. Es handelt sich ja um Gelder die Sie nur ausgeben mussten aufgrund des Verhaltens der Jobbörse. (Kopie von der Fahrkarte, Copie vom Kontoauszug wieviel überzogen wurde u. wie hoch die Überziehungszinsen waren.)(Originale nur gegen Unterschrift des SB abgeben).
    Außerdem ist das Jobcenter verpflichtet wenn Sie z.B. am 01.02.2013 Ihren Job angenommen haben, Ihnen am 01.02.2013 Arbeitslosengeld II in der Ihnen zustehen höhe aus zu zahlen, ab dem 01.03.2013 würden Sie dann wenn das Gehalt entsprechend hoch ist, kein Arbeitslosengeld mehr erhalten.
    Diese Forderung an die Leistungsabteilung Deines Jobcenters o. an den SB zwecks Weiterleitung an die dafür zuständige Abteilung. Sollte es abgelehnt werden haben Sie zwischen 2 u. 4 Wochen Zeit Widerspruch einzulegen. !!! Kaum einer beantragt dies weil die Leute denken die paar Cent… aber wenn man das auf einem Stapel SIEHT KOMMT BESTIMMT NE MENGE AN GELD ZUSAMMEN DAS DEM JOBCENTER GESCHENKT WIRD
    bey medealuna
    Ich arbeite weder als Anwalt, Notar o. bezahlte Beraterin.
    Dies sind meine eigenen Erkenntnisse und auch an gelesene Erfahrungen die ich hier weitergebe.

Hallo

deine Fragen dürften hier beantwortet werden:
http://hartz.info/index.php?topic=10.0

In dem Zusammenhang vorsichtshalber ein Hinweis bzw. zur Erinnerung:

ALG2 wird monatlich im Voraus gezahlt wird. Das heisst: Ende Dezember wurde die Hilfeleistung für deinen Bedarf im Monat Januar ausgezahlt, und Ende Januar war die Hilfeleistung für den Bedarfsmonat Februar auszuzahlen. Beim Einkommen gilt das Zuflussprinzip (= Einkommen ist in dem Monat auf den Bedarf anzurechnen, in dem es zufließt… egal, ob der Zufluss am Monatsersten oder Monatsletzten geschieht.)
Insofern ist ausschlaggebend, wann du dein erstes Gehalt (für dein Arbeitsmonat Februar) auf dein Konto bekommst. Zahlt dein Chef deinen Lohn erst Anfang März an dich aus, dann hast du für Februar noch deinen gewohnten Anspruch auf ALG2. Zahlt dein Chef den Lohn für Februar noch im Monat Februar an dich aus (z.B. am 28.2.) , dann verringert sich dein Hilfebedarf im Februar entsprechend. Falls das Jobcenter „gesicherte Kenntnis“ davon hatte, dass dir im Februar Lohneinkommen zufließen wird, dann durfte deine ALG2- Leistung für Februar (die vom Jobcenter Ende Januar ausgezahlt wurde) entsprechend verringert werden, oder sogar ganz eingestellt werden - je nach Lohnhöhe / Hilfebedarf. In so einem Fall kann man aber beim Jobcenter ein Überbückungsdarlehn bis zur ersten Lohnauszahlung beantragen und das Darlehn in Raten zurückzahlen.

LG

Hallo maxw2k,

um Deine Frage beantworten zu können, fehlen leider ein paar Fakten.
Wielange zum Beispiel hattest Du das ALG2 bezogen?, also bis zu welchen Tag zahlte das Jobcenter?
Von wieviel Tagen und welcher Höhe des fehlenden ALG 2 sprichst Du, wenn Du nach der Höhe von den Zinsen fragst?

Ich versuche trotzdem mal eine Antwort zu finden.

Also ich kenne das so, dass ALG 2 immer im voraus gezahlt wird.
Soll heißen, wenn das Jobcenter im Monat Januar (egal ob Mitte oder zum Ende zu) Dein ALG 2 berechnet, dann ist es das Geld für den Monat Februar.
Du schreibst aber, dass Du seit Anfang Februar in Arbeit bist. Das bedeutet aber, dass Du eigentlich auf dieses Geld gar keinen Anspruch mehr hast.

Bei ALG 2 ist es nämlich leider nun mal so, dass Du bei erfolgreicher Arbeitssuche immer eine Zeitlang auf dem Trockenen sitzt.
Also Januar warst Du noch arbeitslos und Anfang Januar bekamst Du Dein ALG 2 für den Monat Januar.
Februar hast Du Arbeit bekommen und die Realität sieht nun mal so aus, dass Du Deinen ersten Arbeitslohn erst nach Vollendung des Monats Februar bekommst. Wenn Du Pech hast, erst am 15.03.
Dein Geld für Januar hast Du natürlich auch verbraucht für Januar, ist ja logisch und auch so gewollt.
Für Februar hast Du natürlich nichts, was ja auch logisch ist, denn wie will man sich eine finanzielle Reserve aufbauen von diesen paar Kröten.
Im Monat März bekommst Du zwar Geld, welches aber der Verdienst für Februar ist und auch da eigentlich benötigt wird.
Ist ganz blöd gelöst worden von unserer Politik, denn die, die es wirklich benötigen, stehen bei erfolgreicher Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess erst mal ein paar Wochen ohne Geld da. War früher anders, als das ALG 2 genauso rückwirkend gezahlt wurde.
Aber Vater Staat sagt: ALG 2 ist eine Sozialleistung, die nicht rückwirkend gebraucht wird, sondern für den Moment. Darum wurde vor Jahren die alte Zahlweise korrigiert.

Ich denke mal, so ist das bei Dir abgelaufen, ist aber nur eine Vermutung.
Wahrscheinlich ist folgendes passiert:
Das Jobcenter hat Dir die Arbeit vermittelt und hatte Dein ALG 2 zwar schon berechnet (da es immer so gemacht wird), aber rechtzeitig gestoppt, da sie wußten dass Du Arbeit bekommst.
Oder Du hast Dir die Arbeit besorgt und dem Jobcenter so früh bescheid gegeben, dass sie die Anweisung noch rechtzeitig stoppen konnten.
Wäre das Geld aber schon überwiesen worden, dann hätte das aber auch zur Folge gehabt, dass Du es hättest zurück zahlen müssen.

Tut mir leid, wenn es so gewesen ist, dann hast Du wohl keinen Anspruch auf die Februar-Zahlung …und auch nicht auf Deine übrigen Forderungen.

Ich hoffe für Dich, Du hast eine gute Familie oder Freunde, die Dich in dieser Zeit unterstützen können.

MfG Petra Zitzmann

8:00 bis 17:00 Uhr sind und ich knapp 1 1/2 Stunden Fahrtzeit

Sie arbeiten also eine 42 Stundenwoche! Und fahren dafür freiwillig täglich noch 1,5 Stunden in der Gegend rum! Sie kennen ihre Nachbarn nicht!
Dann sind sie vermutlich gerade frisch umgezogen. - Aber wieso zieht man nicht näher an den Wohnort oder suchte ein Arbeit vorort ? Wohen Sie vielleicht in Oberfranken oder an der Nordsee !??? Naja geht mich ja gar nichts an!

Die Servicehotline gibt
seit Jahren immer nur alles weiter passieren tut auf dem Weg
nichts - zumindest in meinem Landkreis.

Dann machen Sie was falsch! Wenn Sie nach 48 Stunden keinen Rückruf erhalten haben, müssen sie nochmal anrufen. Das löst ein Ticket aus; sprich der Sachbearbeiter wird nochmal informiert und gleichzeitig sein Chef, der Teamleiter! Und falls unwahrscheinlicherweise nach weiteren 48 Stunden immer noch kein Rückruf erfolgte (und es nicht daran lag, dass Sie tagsüber nicht erreichbar waren!) dann rufen Sie bitte nochmal an, dann wird ein Ticket Stufe 2 ausgelöst. Das bedeutet der Sachbarbeiter bekommt die Info, dessen Chef der Teamleiter und dessen Chef der Bereichsleiter! Glauben Sei mir SIE WERDEN GANZ SICHER spätestens jetzt zurückgerufen, denn Niemand hat Lust sich einen Einlauf vomm Bereichsleiter abzuholen!!!

Eine Anmahnung per Brief führte zu keiner Reaktion.

Wen soll

ich bitteschön mit dem Besuch beauftragen? Meine unbekannten
Nachbarn? Nicht jeder hat die Familie im Ort mit sitzen!

Aber Sie werden doch irgendeinen Freund oder eine FReundin haben, an Ihrem (EX-?) Wohnort die mal eher Feierabend machen kann, oder evtl. einen freien Mittwoch Nachmittag hat. Bis 16:30 Uhr ist normalerweise immer jemand vorort.
Wenn Sie gar keine FReunde haben, sollten Sie vielleicht mal drüber nachdenken woran das liegen könnte… - Aber auch das geht mich ja nichts an.

Übrigens empfehle ich die Gedankengänge mal zu überdenken wenn
man nicht alle Fakten kennt warum man in dieser Situation ist.

Da sie nicht alle Fakten offen legen bleibt leider nur das Naheliegenste anzunehmen…

Mir wäre es ein leichtes gewesen weiter auf Hartz zu leben
aber das möchte ich nicht.

So ein Satz ist schon echt frech! Deutschland funktioniert seit 60 Jahren ohne Krieg nur durch sein solidarisches Prinzip. Wir haben eine Soziale Marktwirtschaft und das heißt, dass Menschen die Arbeiten durch Steuerabgaben Menschen die irgendwie Pech hatten und in eine Notlage geraten sind übergangsweise helfen. Zu drohen, dass die Arbeitende Bevölkerung Glück hätte, dass Sie sich nicht auf deren Kosten auszuruhen, ist megadreist, hebelt den sozialen Gedanken aus und genau das macht die deutschen Kassen leer!
Jeder ALG II Empfänger hat nach §2 SGB II die PFLICHT jede(!) zumutbare Arbeit anzunehmen!

Das

ist mein letztes Geld aufnehmen musste um die Fahrkarte zur
Arbeit zu finanzieren ist ja scheinbar auch egal für dich

Man sollte immer ein paar Reserven ansparen in der Zeit wo man arbeitet. „Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not“, hat meine Mama immer gesagt.

genauso das ich mich hier mit 15 Euro bis zum Monatsende
rumschlagen muss. Das kommt gut wenn Miete und Lebensmittel
auch gekauft werden wollen. Nicht genug essen bedeutet
schlechte Arbeitsleistung.

Jetzt hören Sie endlich auf zu jammern! In Deutschland hat JEDER genug zu Essen! Zwei vernünftige Mahlzeiten kann man für 2 Euro am Tag zubereiten! Und ALG I gab es ja wohl. Ich hoffe , dass Sie nicht auch noch rauchen, denn das würde die ganze Jammerei natürlich ad absurdum führen.

Es liegt

mir nicht daran den Staat auszubeuten sondern einfach nur das
zu bekommen wofür ich Jahre vorher gearbeitet habe.

Das bekommen Sie aus ALG I; ALG II dagegen ist KEINE Versicherungsleistung! Das ist eine Nothilfeleistung, die man nicht eingearbeitet hat und folglich auch nicht „wieder rausholen“ kann. Das sind reine Almosen!
Wenn Sie zu wenig ALG I bekommen, haben Sie eben genau nicht „jahrelang“ genug eingezahlt, also entweder nicht ausreichend gearbeitet in den letzten 3 Jahren oder keinen ordentlichen Berufsabschluss… - naja, auch das geht mich ja nichts an.

Man dreht ja auch nicht Däumchen wenn der Arbeitgeber den Lohn
noch nicht überwiesen hat.

Sondern: Man bittet ihn höflich darum und sucht sich schonmal vorsorglich einen anderen Job!
Wenn Sie dem Arbeitgeber mit dem nackten A… auf den Tisch springen, weil seine Sekretärin mal krank ist und den Lohn nicht berechnet hat, werden Sie vermutlich der Nächste sein der gehen darf… - und auch in der Behörde rutschen gerade Akten von solchen Menschen „ganz zufällig“ manchmal (zu Gunsten der Höflichen) wieder nach unten…

Es ist übrigens keine Schande einen Lohnvorschuß zu erbitten, wenn man vorher arbeitslos war.

Gruß Gwen

PS: Also nerven Sie die per Telefon (HOTLINE, nicht Amtsleitung des Hauses!) Alle 48 Stunden! Und bleiben Sie höflich dabei, dann sind die Chancen am Größten. Und vergessen Sie den Mist mit „Drohen“ und „Rechtsanwalt“ etc… einen RA könen Sie sich doch gar nicht leisten. Das macht außerdem 100x merh Ärger als auf dei paar Kröten zu sch… und gut ist!

Hallo,

sorry, zu Fragen die sich um Leistungen vom Jobcenter bzw. um Ansprüche an dieses betreffen, bin ich nicht der richtige Ansprechpartner. Darüber weiß ich zu wenig. Ich weiß nur, dass für eine eventuelle gerichtliche Klärung die Sozialgerichte zuständig sind.

Gruß W.

Hallo und danke für deine Anfrage:
Arbeitsverhältnis ab Anfang Februar. Somit ist die letzte leistung voraussichtlich Ende jan bei Dir eingegangen. Dann wäre alles OK.
Sollte aus älterer Zeit leistung gepsert worden sein , müsste man prüfen warum?
Zuständig wäre das für deinen Wohnort zuständige Sozialgericht.
Sollte zu deiner Abwesenheit (2 Std früher) dein Arbeitgeber Dir lohn abgezogen haben hättest du einen Rechtsanspruch, es sei denn das auch ein Besuch bei der Arge bis 18 Uhr möglich gewesen ist, und du nicht früher hättest die Arbeit verlassen müssen.

Wenn du weitere Fragen hast meld dich einfach
lg Wolfgang
[email protected]

Hallo maxw2k
bevor ich darauf antworten kann, muss ich Infos haben.
Hattest du dich vorher mit dem Jobcenter in Verbindung gesetzt?
War deine Leistung zeitlich begrenzt?
Warum gab es keine Freigabe?

Verzugszinsen erhälst du nicht, weil die Möglichkeit bestand, einen Vorschuss durch deinen Arbeitgeber zu erhalten.
Gruß sydney

Hallo,

soweit ich weiß fällt mit Beginn einer versicherungspflichtigen Arbeit dein Anspruch auf ALG2 mit Arbeitsbeginn weg. Solltest du für die Übergangszeit Geld brauchen, kannst du einen Antrag auf ein Darlehen stellen. Nähere Infos findest du hier:

http://www.buzer.de/gesetz/2602/b7316.htm

Insofern hat das JC mal völlig korrekt gearbeitet und Ansprüche deinerseits kannst du leider nicht geltend machen. Im schlimmsten Fall mußt du sogar noch Geld zurückzahlen.

Ich hoffe das hilft dir weiter.