Vermittlungsgutschein ohne Leistungsbezug

Nehmen wir an Frau Mustermann ist Hartz IV-Empfängerin ohne Leistungsbezug (Mann verdient leider 50,00 € zu viel). Hat sie Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, obwohl sie keine Leistung vom Jobcenter bezieht?
Vielen Dank für Information!

Hallo

Es mag ja sein, daß ich auf dem Schlauch stehe, aber wie kann man ALG II - Empfängerin ohne Leistungsbezug sein?

Und wieso ist es traurig, wenn der Mann „leider“ zuviel verdient, damit man Leistung bezieht?

Fragen über Fragen…

Gruß,
LeoLo

Nehmen wir an Frau Mustermann ist Hartz IV-Empfängerin ohne
Leistungsbezug

Was empfängt dann Frau Mustermann? Was steht im Bewilligungsbescheid?

Auch ohne Gruß

Hallo LeoLo,
wenn man arbeitslos wird bezieht man gewöhnlich zuerst ALG I, dann wenn man immer noch keine Arbeit hat, rutscht man in ALG II.
Wenn man den Antrag ausfüllt, muss man doch das Einkommen beider Ehepartner angeben. Ehemann arbeitet und verdient Geld. Dieses Geld wird zum Ausrechnen des Lebensunterhaltes herangezogen.
Nach Berechnung des AA reicht es zum Unterhalt des Ehepaares. Demzufolge bezieht die Ehefrau keine Leistung (Geld) vom AA, ist aber trotzdem im Hartz IV-Status.
Hoffe ich habe den Schlauch entfernen können!? Gruß Ma&Mi

Hallo

Nach Berechnung des AA reicht es zum Unterhalt des Ehepaares.
Demzufolge bezieht die Ehefrau keine Leistung (Geld) vom AA,
ist aber trotzdem im Hartz IV-Status.

Nö. Wenn der Antrag auf ALG II mangels Bedürftigkeit abgelehnt wurde ist er abgelehnt worden. Fertig. Einen „Hartz IV - Status“ gibt es nicht. Man könnte jetzt noch NLE (Nichtleistungeempfämger) beim Arbeitsamt sein. Mit dem Jobcenter / der ARGE hat das aber nichts mehr zu tun.

Gruß,
LeoLo

1 Like

Hallo,

Mit dem Jobcenter / der ARGE hat das aber nichts mehr zu tun.

Dies bedeutet also - die Ehefrau hat KEINEN Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein.

Gruß
Ma&Mi

1 Like

Hallo

Dies bedeutet also - die Ehefrau hat KEINEN Anspruch auf einen
Vermittlungsgutschein.

So, wie es geschildert wurde: Ja. Kein Anspruch.

Gruß,
LeoLo

Hallo,
dies meinte ich mit „leider“ 50 Euro zuviel Verdienst des Ehemannes!
Im wahrsten Sinne des Worters - der Verdienst des Ehemannes liegt 50 € über dem Harzt IV-Satz.
Also Pech gehabt! Muss die Ehefrau den VG aus eigener Tasche bezahlen!
Wenn sie einen hochbezahlten Job bekommen würde, wäre es evtl. nicht so schlimm, aber als Geringverdienerin ist es schon „happig“!
Dies abschließend zu dieser Fragestellung. Danke für die Auskunft.
Gruß
Ma&Mi

Hallo

Auch ein ALG 2 - Empfänger hat keinen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein.

Gruß,
LeoLo

1 Like