Vermögensfreigrenze ALGII

Liebe Community,

angenommen, eine Bedarfsgemeinschaft bezöge ALGII und bestünde aus drei Personen.

A hat gar kein Vermögen, B und C überschreiten Ihre Freigrenze geringfügig.

Dürfen B und C dann den Freibetrag des A mit ausschöpfen, da dieser ja gar kein Vermögen hat? Mit anderen Worten, wird in einer Bedarfsgemeinschaft der Vermögensfreibetrag immer aus der Summe aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gebildet?

Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen!

Hallo

Liebe Community,

angenommen, eine Bedarfsgemeinschaft bezöge ALGII und bestünde
aus drei Personen.

A hat gar kein Vermögen, B und C überschreiten Ihre Freigrenze
geringfügig.

Dürfen B und C dann den Freibetrag des A mit ausschöpfen, da
dieser ja gar kein Vermögen hat? Mit anderen Worten, wird in
einer Bedarfsgemeinschaft der Vermögensfreibetrag immer aus
der Summe aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gebildet?

ne ,dat geht immer pro Nase,deshalb wird ja in jedem Antrag nach jedem BG Mitglied gefragt unt net pauschal die Summe

Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen!

büddebüdde

Der Kater

ne ,dat geht immer pro Nase,deshalb wird ja in jedem Antrag
nach jedem BG Mitglied gefragt unt net pauschal die Summe

Hallo Kater,

danke für deine Antwort.

In diesem Fall haben B und C vor der Antragsstellung die Freigrenze unterschritten. Durch sparsames Wirtschaften und Arbeitsaufnahmen könnten sie jedoch Vermögen ansparen, das über dem Freibetrag läge.

Ich habe mal gelesen, dass alle Einnahmen, die vor der Antragsstellung vorhanden waren, als Vermögen gezählt werden und alle Einnahmen, die nach der Antragsstellung zufließen, als Einnahmen.

Alle Einnahmen sind ja bereits der ARGE gemeldet worden. Nun ist die Frage, darf man das Geld auch ansparen oder erlischt dann der Leistungsanspruch von B und C, sobald Sie auch nur einen Cent über Ihren Vermögensfreibeträgen liegen?

Hallo

ne ,dat geht immer pro Nase,deshalb wird ja in jedem Antrag
nach jedem BG Mitglied gefragt unt net pauschal die Summe

Alle Einnahmen sind ja bereits der ARGE gemeldet worden. Nun
ist die Frage, darf man das Geld auch ansparen oder erlischt
dann der Leistungsanspruch von B und C, sobald Sie auch nur
einen Cent über Ihren Vermögensfreibeträgen liegen?

ja klar, das muss erst mal aufgebraucht werden…aber man muss sich beim sparen ja nicht gar so dusslig anstellen…das gute alte Kopfkissen ist wieder in Mode… oder beim Prinzen der vor Monaten in Berlin unsern Politikern die Meinung gesagt hat:wink:,die wichtigsten Passagen wurden aber wohlweislich im Fersehen rausgeschnitten :smile:

Der Kater

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Frage
Hallo

A hat gar kein Vermögen, B und C überschreiten Ihre Freigrenze
geringfügig.

Ist denn Herrschaften B und C klar, dass ihre Freigrenze bei 150,- pro Lebensjahr sowie 750,- für eventuelle Anschaffungen wie Möbel etc. beträgt?

Viele Grüße
Simsy

Hallo

A hat gar kein Vermögen, B und C überschreiten Ihre Freigrenze
geringfügig.

Ist denn Herrschaften B und C klar, dass ihre Freigrenze bei
150,- pro Lebensjahr sowie 750,- für eventuelle Anschaffungen
wie Möbel etc. beträgt?
Hallo,

nun schon :smile: Von den 750 EUR wussten sie bislang nichts.

Danke schön!