Liebe Community,
angenommen, eine Bedarfsgemeinschaft bezöge ALGII und bestünde aus drei Personen.
A hat gar kein Vermögen, B und C überschreiten Ihre Freigrenze geringfügig.
Dürfen B und C dann den Freibetrag des A mit ausschöpfen, da dieser ja gar kein Vermögen hat? Mit anderen Worten, wird in einer Bedarfsgemeinschaft der Vermögensfreibetrag immer aus der Summe aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gebildet?
Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen!