Vollstreckungsbescheid trotz laufender Zahlung

Hallo zusammen,

Also mal ganz hypothetisch:

Frau X hat zwei Jahre lang eine Überzahlung von der ARGE bekommen. Der Aufforderung seitens der ARGE zwecks Rückzahlung kam Frau X natürlich nach.
Ausgemacht war, dass die ARGE monatlich 50,– € von der Regelleistung von Frau X einbehält. Das hat über ein Jahr funktioniert, außer drei Monate, in denen Frau X keine Leistungen wegen eines Sanktionsbescheids bekommen hat. Danach wurden die 50,– € wieder wie gehabt von der Leistung einbehalten.

Plötzlich und ohne Vorankündigung kommt ein Vollstreckungsbescheid aus Landshut mit der ARGE als Antragsteller.

Die ARGE zahlt noch immer Leistungen an Frau X und behält auch immer noch die Rate ein. Es kam kein Brief über ausstehende Zahlungen oder Ähnliches.

Kann die ARGE einen Vollstreckungsbescheid in Auftrag geben, obwohl Frau X brav die Raten bezahlt?
Und was kann Frau X tun??

Bin dankbar für jede Antwort!

MOD: wg. Archivtauglichkeit Tippfehler in Titel editiert

Hallo…

Zwei Dinge kann ich mir nicht so ganz vorstellen: Zum einen, dass ein Vollstreckungsbescheid ergangen sein soll, und zum anderes, dass es ganz ohne Vorankündigung geschehen sein soll.

Von einem Hauptzollamt o.Ä. keine Post bekommen??? Oder eine Mahnung von der Regionaldirektion Bogen???

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo

Frau X hat zwei Jahre lang eine Überzahlung von der ARGE bekommen.

Nur mal interessehalber: Woran lag das? Hat Frau X falsche Angaben gemacht, oder hat die Arge sich verrechnet?

Ausgemacht war, das die ARGE monatlich 50,– € von der Regelleistung von Frau X einbehält.
Das hat über ein Jahr funktioniert, außer drei Monate, in denen Frau X keine Leistungen wegen eines Sanktionsbescheids bekommen hat.

Gar keine? Und hat sich Frau X dann 3 Monate nicht bei der Arge gemeldet? Hat Frau X denn ihre Wohnung noch? Oder hat sie noch Rücklagen für den Notfall?

Plötzlich und ohne Vorankündigung kommt ein Vollstreckungsbescheid aus Landshut mit der ARGE als Antragsteller.

Also, vom Alg II kann man ja nichts pfänden. Notwendige Möbel können auch nicht gepfändet werden. Ich weiß nur nicht genau, wie man das abwendet. Das ist nicht so ganz einfach. Vielleicht noch zusätzlich im Tacheles-Forum fragen, für den Fall, dass hier keine Antwort kommt.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp
Es eilt ja.

Was soll den gepfändet werden? Geld, also die Grundsicherung, oder Wertgegenstände?

Kann die ARGE einen Vollstreckungsbescheid in Auftrag geben, obwohl Frau X brav die Raten bezahlt?

Anscheinend können sie es.
Die Frage ist ja, ob sie es dürfen.

Und was kann Frau X tun??

Was sagt denn die Sachbearbeiterin von Frau X? Ist sie schon nach der Sache befragt worden?

Viele Grüße

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo

noch Rücklagen für den Notfall?

Plötzlich, und ohne vorankündigung kam ein Vollstreckungsbescheid aus Landshut mit der ARGE als Antragsteller.

Also, vom Alg II kann man ja nichts pfänden. Notwendige Möbel
können auch nicht gepfändet werden. Ich weiß nur nicht genau,
wie man das abwendet. Das ist nicht so ganz einfach.

Man gewährt dem Mann vom Zoll Einlass und der schreibt dann in sein Protokoll,dat nix Pfändbares vorhanden ist. Aus die Maus.
Da 3 Monate nix kam, hat sich die Mühle automatisch in Gang gesetzt, allerdings schicken die erst mal Mahnungen :wink: so ganz aus dem Blauen kommt sowas nicht ins Haus geflattert

Wallflower

Hallo

Man gewährt dem Mann vom Zoll Einlass und der schreibt dann in sein Protokoll,dat nix Pfändbares vorhanden ist.

Könnte das Negative Auswirkungen haben, wenn man mal wieder in bürgerliche Leben zurückkommt, so ähnlich wie ein Offenbarungseid?

Viele Grüße

Hallo

Frau X hat zwei Jahre lang eine Überzahlung von der ARGE bekommen. Der Aufforderung seitens der ARGE zwecks Rückzahlung kam Frau X natürlich nach.

Wenn die Überzahlung von Frau X z. B. durch fehlerhafte Angaben selbst verschuldet wurde, kann ein Teil der monatl. Leistungen zur „Rückzahlung“ einbehalten werden (§ 43 SGB II). Falls die Überzahlung nicht von ihr selbst verschuldet bzw. für sie nicht erkennbar war, siehe ggf. § 45 SGBX.

Ausgemacht war, dass die ARGE monatlich 50,– € von der Regelleistung von Frau X einbehält. Das hat über ein Jahr funktioniert, außer drei Monate, in denen Frau X keine Leistungen wegen eines Sanktionsbescheids bekommen hat. Danach wurden die 50,– € wieder wie gehabt von der Leistung einbehalten.

Diese Absprache wird schriftlich vereinbart worden sein u. müsste also (ebenso wie die mittlerweile ergangenen entsprechenden Leistungsbescheide, in denen die Berechnung jeweils stehen muss) als „Beleg“ vorliegen.

Plötzlich und ohne Vorankündigung kommt ein Vollstreckungsbescheid aus Landshut mit der ARGE als Antragsteller. […] Es kam kein Brief über ausstehende Zahlungen oder Ähnliches.

„Plötzlich ohne Vorankündigung“ wäre eher schwer nachzuvollziehen. Der Ablauf ist normalerweise:
– Zunächst kommen schriftliche Mahnungen – die der Gläubiger ja auch meist irgendwann nachweislich per Einschreiben(!) zustellt.
– Falls der Schuldner auf Mahnungen bzw. die Zahlungsfristsetzung nicht reagiert, wird beim Amtsgericht ein Mahnbescheid beantragt. Der Schuldner wird dann mit einer Fristsetzung aufgefordert,die Summe zu zahlen oder (Teil-)Widerspruch einzulegen; meist liegt ein Antwortformular dabei. Der Mahnbescheid wird nachweislich zugestellt.
– Erst, wenn er auch darauf nicht reagiert bzw. keinen Widerspruch einlegt, erlässt das Gericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid. – ebenfalls mit Fristsetzung für den Schuldner, um dagegen (Teil-)Widerspruch einlegen zu können. Meist ist auch hier ein Einspruchsvordruck beigefügt.

Eher unwahrscheinlich, dass Mahnungen UND Mahnbescheid nicht „angekommen“ sind.

Die ARGE zahlt noch immer Leistungen an Frau X, und behält auch immer noch die Rate ein.
Kann die ARGE einen Vollstreckungsbescheid in Auftrag geben, obwohl Frau X brav die Raten bezahlt?

Offensichtlich „kann“ sie das. Die Frage ist nur, warum sie es tut – bzw. warum Frau X nicht bereits bei den (einem Vollstreckungsbescheid vorausgegangenen) Mahnungen u. dem Mahnbescheid reagiert, widersprochen u. die Sache geklärt hat.

Und was kann Frau X tun??

Die Fristsetzung des Vollstreckungsbescheids einhalten u. per Einschreiben mit Erklärung des Sachverhaltes (vereinbarte u. laufende Rückzahlungsraten)widersprechen; gleichzeitig darin auch die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen.
Am besten gleich in Kopie die schriftl. Ratenrückzahlungsvereinbarung mit der Arge sowie ihre jeweiligen Leistungbescheide u. ggf. Zahlungsnachweise beifügen, die diese Rückzahlungsraten belegen (bzw. evtl. Kontoauszugskopien, aus denen ersichtlich ist, dass die Arge monatl. diese Ratenbetrag einbehält u. entspechend gekürzte Leistungen überweist. Andere Posten auf den Auszugskopien schwärzen.)
Und zukünftig auf Mahnungen etc. eher reagieren … :wink:

LG

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo …
jetzt mal sortieren …

ich weiß nun mit aller Bestimmheit, das die Forderungen ARGEn (darunter auch Kreis Landshut) zur Regionaldirektion Bogen gehen. Die schicken i. d. R. zwei Mahnungen.
Bei nicht erfolgter Zahlung geht es zurück an die ARGE, von dort aus geht es zum Hauptzollamt.
Das Hauptzollamt wird mit der Vollstreckung beauftragt (was eigentlich schon unzulässig ist), die schicken einen Brief, wo man dann eine Art Selbstauskunft ausfüllt, diese dann zurückschickt. In den wenigsten Fällen schaut der Zoll bei einem zu Hause vorbei, weil wie gesagt … bei ALG-II-Empfängern nichts zu pfänden ist …

In dem hier vorliegenden Fall müssten mindestens 3 – 4 Briefe (Mahnungen) verschickt worden sein.

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Danke, hat sich erledigt. Bescheid war ein Fehler!
Zunächst einmal danke für die vielen Infos.

Wie sich herausgestellt hat, war der Vollstreckungsbescheid ein Fehler. Schlichtweg menschliches Versagen seitens der ARGE…

Nach einigen Telefonaten kam auf, das der SB von Frau X darüber nichts wusste, sondern dass eine brave Verwaltungsangestellte schlicht vergessen hatte, nach dem neuen Antrag die kleine Info über die noch immer laufenden Zahlungen nach Bogen zu schicken.

Und nochmal für alle, die danach gefragt haben:
Es kam keine Vorankündigung. Weder in Form einer Mahnung, eines Schreibens oder sonst wie…

Wie gesagt, danke an alle, die sich darüber Gedanken gemacht haben.

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