Hallo,
von einer Krankenversicherung wurde das Geld für die Eigenanteile einer Zahnspangenbehandlung zurückerstattet. Nun gibt es beim Sozialamt eine Abtretung für die Jahre 2/2006 bis 2/2008 und ein Teil der Rückerstattung wird direkt an das Sozialamt überwiesen. Kann man dagegen Einwand erheben? Gibt es da keine Verjährung?
Danke und Gruß
erza