Vom Sozialamt einbehaltene Rückerstattung

Hallo,

von einer Krankenversicherung wurde das Geld für die Eigenanteile einer Zahnspangenbehandlung zurückerstattet. Nun gibt es beim Sozialamt eine Abtretung für die Jahre 2/2006 bis 2/2008 und ein Teil der Rückerstattung wird direkt an das Sozialamt überwiesen. Kann man dagegen Einwand erheben? Gibt es da keine Verjährung?
Danke und Gruß
erza

Eine Abtretung verjährt nicht. Es geht ja um eine aktuelle Forderung, die verrechnet wird.

Hallo,

von einer Krankenversicherung wurde das Geld für die
Eigenanteile einer Zahnspangenbehandlung zurückerstattet. Nun
gibt es beim Sozialamt eine Abtretung für die Jahre 2/2006 bis
2/2008 und ein Teil der Rückerstattung wird direkt an das
Sozialamt überwiesen. Kann man dagegen Einwand erheben?

Warum? Die Abtretung wurde doch offensichtlich unterschrieben und war zum damaligen Zeitpunkt ein Vorteil.