Vorlage Kontoauszüge bei Weitebewilligungsantrag

Hallo zusammen, habe heute meinen Weiterbewilligungsantrag mit den Dazugehörigen unterlagen(Einkommensbescheinigung Arbeitsgeber, Nachweis km Zahl Arbeitsstelle)abgegeben. Der Mitarbeiter an der Info meinte, lst ist ok nur die Kontoauszüge der Letzten Monate fehlen. Ich gebe aber jeden Monat die Lohnabrechnung zum Sachbearbeiter. Mein Problem ist ich lasse jeden Monat die Miete von jemanden aus den Bekanntenkreis überweisen, da es von meiner Bank nicht möglich ist. Ich müsste sonst jedes mal in eine andere Stadt fahren(Bin im Inso Verfahren). Wenn ich nun die Kontoauszüge vorlegen muss, muss ich sie vorlegen? Was kann ich sagen weil keine Miete bei mir Verbucht ist? Mein Vermieter stellt mir ein Schreiben zur Verfügung das ich Jeden Monat pünktlich die Miete zahle & keine Mietschulden habe. Darf die ARGE meine Kontoauszüge behalten? Darf sie bei der Vorlage Notizen machen?

Hallo,

die Story hört sich schon etwas sehr eigenartig an - sorry, dass ich das so schreibe.

Aber die ARGE hat das Recht, die Kontoauszüge zu sehen. Du kannst Dinge, die der ARGE nichts angehen, schwärzen (z.B. die Überweisung, wenn du dir was bei einem Erotikanbieter bestellt hast). Aber das andere interessiert die schon, denn die bezahlen deine Ausgaben. Es könnte ja sein, dass du Zuwendungen von dritter Seite bekommen hast oder dass du mehr auf dem Konto hast, als dass du darfst.

Gruß
Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Arge macht sich Kopien von den Auszügen und überprüfen mögliche „andere“ Einkommen. Das ist ihr Recht. Ging mir auch so. Ich wurde wegen 100 Euro befragt, die ich von meinem Handy Anbieter geschenkt (?) bekam, wenn ich das gleiche Netz behalte. Was deine Miete angeht, so dürfte eine Quittung dir reichen, kann aber deinem Vermieter schaden, wenn er es nicht als Einkommen versteuert. Die Jungs lernen Tricks genauso schnell wie die, die tricksen wollen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also wenn ich richtig informiert bin, kontrolliert die Arge bei Anträge grundsätzlich die Vermögensverhältnisse. Dazu gehören dann natürlich auch deine monatlichen Einkommen. Um diese zu überprüfen, werden sie die Kontoauszüge benötigen (musstest du ja beim Erstantrag sicher auch vorlegen). Ich glaube aber nicht, dass es ein Problem ist, dass die Miete von einem anderen Konto überwiesen wird. Wenn denn irgendwie erkennbar ist, dass es dein Geld ist, was da fließt.

Hallo Sweatboy,

wenn Sie Leistungen der ARGE beziehen, unterliegen Sie der sog. Mitwirkungspflicht. Hierbei ist u.a. vorgesehen, dass Sie selbst nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt aus eigenen finanziellen Mitteln nicht sichern können. Es geht nicht darum, zu prüfen, ob Sie Ihre Miete zahlen.
Um festzustellen, ob bei Ihnen Hilfebedürftigkeit vorliegt, sind Sie dazu verpflichtet, die Kontoauszüge einzureichen. Ansonsten kann Ihr Arbeitslosengeld II gemindert bzw. komplett gestrichen werden.
Die ARGE kann sich Notizen von Ihren Kontoauszügen machen oder Kopien anfordern. Beides ist zulässig.

Viele Grüße

Danke, für die Schnelle Antwort. Dann bin ich ja beruhigt. Mann macht sich ja sehr gedanken. Mann tut immer alles & bekommt trotzdem immer streß.
Danke.
Lg