Vorlage von Kontoauszügen bei ALG II - Bezug

Bei der Beantragung von ALG II müssen normalerweise Kontoauszüge vom letzten Vierteljahr vorgelegt werden. Soweit ok.
Kommt es gelegentlich vor, dass über einen längeren Zeitraum Kontoauszüge vorgelegt werden müssen?
Wenn ja, in welchen Fällen?

Hallo

z.B. bei Selbständigkeit, wechselnden Einkommenshöhen usw. Wenn die Auszüge zur Klärung eines Anspruches erforderlich sind, weil keine anderweitigen ausreichenden Nachweise vorliegen - oder auch, wenn ein konkreter, begründeter Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorliegt.

LG