Wann kann man Hartz 4 beantragen?

Mein Mann hat sich von mir und meinem 15 jährigen Sohn (aus 1. Ehe)getrennt. Nun stehen wir ohne finanzielle Versorgung da. Kann mir jemand sagen ob ich einen Antrag stellen kann? Wir wohnen in einem Einfamielien Haus mit ca 90qm. Unser Mietvertrag läuft noch bis Dez. 2006. Oder muss ich hier sofort ausziehen?
Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar.

Hi
Hartz 4 gibt es nicht. Es gibt ALG2. Das steht dir zu wenn du keinen Alg1 Anspruch hast und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, also vermittelbar wärst. Dein Sohn wird aber Kindergeld beziehen (oder du für ihn)?
HH

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Hi
Hartz 4 gibt es nicht. Es gibt ALG2. Das steht dir zu wenn du
keinen Alg1 Anspruch hast und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
stehst, also vermittelbar wärst. Dein Sohn wird aber
Kindergeld beziehen (oder du für ihn)?
HH

Hallo,

Macht es den nichts wenn ich in diesem Haus wohne? Ich habe Angst das ich hier ausziehen muss. Ich habe gehört das dieses Haus für 2 Personen zu groß ist.

Mein Mann hat sich von mir und meinem 15 jährigen Sohn (aus 1.
Ehe)getrennt. Nun stehen wir ohne finanzielle Versorgung da.
Kann mir jemand sagen ob ich einen Antrag stellen kann? Wir
wohnen in einem Einfamielien Haus mit ca 90qm. Unser
Mietvertrag läuft noch bis Dez. 2006. Oder muss ich hier
sofort ausziehen?
Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar.

Hallo,

Macht es den nichts wenn ich in diesem Haus wohne? Ich habe
Angst das ich hier ausziehen muss. Ich habe gehört das dieses
Haus für 2 Personen zu groß ist.

Hi,

das wird man dir bei der ARGE schon sagen. Evtl. wirst du zum Umzug aufgefordert, bekommst dafür aber eine Frist gesetzt.
Aber nur aus Angst davor den Antrag nicht stellen? Wovon willst du denn leben? Übrigens ist dein Mann während der Trennung dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Nach der Scheidung wahrscheinlich nicht mehr.

Gruß
Nelly

Kleine Korrektur

ALG2. Das steht dir zu wenn du
keinen Alg1 Anspruch hast und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
stehst, also vermittelbar wärst.

Das stimmt so nicht. Du musst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, du musst nur in der Lage sein, täglich mindestens 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Und du musst bedürftig sein.

Gruß
Nelly

Hallo

Macht es den nichts wenn ich in diesem Haus wohne? Ich habe
Angst das ich hier ausziehen muss. Ich habe gehört das dieses
Haus für 2 Personen zu groß ist.

das wird man dir bei der ARGE schon sagen.

Sich nur auf die Auskünfte der ARGE verlassen, das ist aber auch nicht empfehlenswert. Dort werden recht häufig falsche Auskünfte gegeben.

Evtl. wirst du zum
Umzug aufgefordert, bekommst dafür aber eine Frist gesetzt.

Ich persönlich denke auch, dass man bei 90 qm für 2 Personen zum Umzug aufgefordert wird. Ich weiß aber nicht, was ist, wenn man dann einfach nicht umzieht. Bekommt man dann gar keine Miete mehr bezahlt? Oder nur noch einen geringeren Anteil?

Aber nur aus Angst davor den Antrag nicht stellen?

Wenn man das tut, bekommt man auf jeden Fall gar keine Miete bezahlt. Und auch keinen Lebensunterhalt.

Wovon
willst du denn leben? Übrigens ist dein Mann während der
Trennung dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Nach der
Scheidung wahrscheinlich nicht mehr.

Das ist wichtig! Du solltest umgehend deinen Mann auffordern, dir und deinem Sohn angemessenen Unterhalt zu zahlen, denn wenn man die einem zustehenden Ansprüche nicht ausgeschöpft hat, bekommt man auch kein ALG 2, d. h. wenn man gar nichts hat, würde man es natürlich irgendwie kriegen, aber nur als Kredit.

Ich würde auf jeden Fall empfehlen, sowohl ALG 2 als auch Wohngeld (bei der Wohngeldstelle, Stadtverwaltung) so schnell wie möglich zu beantragen (ALG 2 sofort, Wohngeld bis spätestens Ende des Monats), und auch sofort den Mann zur Zahlung auffordern.

Der ARGE teilt man dann mit, dass auch ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden soll, und der Wohngeldstelle teilt man mit, dass ein Antrag auf ALG 2 gestellt wurde. Beiden teilt man mit, dass der Ehemann zur Zahlung aufgefordert wurde.

Das Wohngeld würde dann vielleicht eine Rolle spielen, wenn du Unterhalt von deinem Mann bekommst.

Viele Grüße
Thea

Ich weiß aber nicht, was ist,
wenn man dann einfach nicht umzieht. Bekommt man dann gar
keine Miete mehr bezahlt? Oder nur noch einen geringeren
Anteil?

Man bekommt nur noch die angemessene Miete, muss aber u.U. nachweisen, wovon man den Rest bezahlt…

Das ist wichtig! Du solltest umgehend deinen Mann auffordern,
dir und deinem Sohn angemessenen Unterhalt zu zahlen,

Der Sohn war doch aus erster Ehe, für ihn ist der Mann nicht unterhaltspflichtig. Es sei denn, er wäre adoptiert, aber davon stand nichts in dem Posting.

Ich würde auf jeden Fall empfehlen, sowohl ALG 2 als auch
Wohngeld (bei der Wohngeldstelle, Stadtverwaltung) so
schnell wie möglich zu beantragen (ALG 2 sofort, Wohngeld bis
spätestens Ende des Monats),

Wenn man tatsächlich ALG2-Anspruch hat, bekommt man kein Wohngeld. Der WG-Antrag kann also nur vorsorglich gestellt werden, falls man keinen Anspruch auf ALG2, aber vielleicht auf Wohngeld hat. Beim Wohngeld gibt es übrigens auch Mietobergrenzen, es wird also u.U. bei der Berechnung des WG auch nicht die volle Miete berücksichtigt.

und auch sofort den Mann zur
Zahlung auffordern.

Am besten per Rechtsanwalt (Achtung! Kostenfrage klären!). Aber falls ALG2-Anspruch besteht, wird die ARGE dies auch tun. Also vielleicht erstmal abwarten, ob ALG2 bewilligt wird, und den Unterhaltsanspruch von der ARGE durchsetzen lassen (billiger!)

Gruß
Nelly

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Besser nachdenken vor dem Antworten
Hallo!

Hartz 4 gibt es nicht. Es gibt ALG2.

Hier muss ich Dir noch Recht geben, auch wenn ich’s albern finde, darfauf hinzuweisen, wo doch jeder weiß, was gemeint ist.

Das steht dir zu wenn du
keinen Alg1 Anspruch hast

Aber wo Du so genau bist: Erkläre mir mal, wo an irgendeiner Stelle im SGB der Begriff Alg 1 auftaucht. Den Begriff gibt es nämlich nicht, das heißt Arbeitlosengeld.
Man sollte, wenn man mal den Überlegenen geben will, aufpassen, dass man sich nicht selbst ins Knie schießt.

Florian.

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