Hallo, wer weiß Rat? Mich würde interessieren, welchen Anspruch ein Arbeitnehmer hat, der wegen einer schwerwiegenden Erkrankung 78 Wochen Krankengeld bezogen hat. Was wäre, wenn er nach dem Bezug des Krankengeldes nicht zurück ins Arbeitsleben kann. Kann diese Person dann ALG I beziehen? Ist Berechnungsgrundlage dann das Krankengeld der letzten 78 Wochen?
Danke Euch!