Wegen die Krankenkasse und das Arbeitsamt unser Leben ruiniert

Liebe/-r Experte/-in,
Wir sind ratlos.01.12.2009-05.04.2010 Diese Zeit meine Frau ALG1 bezogen aber sie hatte seit 23.02.2010 Krankenschein.Ab 06.04.2010 sollte sie Krankengeld nehmen aber die Krankasse nicht bezahlt.Am 23.01.2010 meine Frau war beim Arbeitsamt-Gutachten ; ergebniss sie könnte für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar.Am Tag weniger als 3 Studenten kann sie arbeiten.Deshalb Krankenkasse schieb den Schuld das Arbeitsamt.Wir kriegen garnix schriftlich alles mündlich am Telefon.Am 07.05.2010 meine Frau wurde operiert sogar 3. Tag zweiten mal.Jetzt wir haben vom Krankenhaus OP-Kosten( Rechnung ) bekommen.Der Betrag wir können nicht bezahlen.
06.04/31.05.2010 Wir waren nicht versichert aber wussten wir nicht.Bald Arztbesuch Rechnungen wird auch kommen.Wie geht es weiterwissen wir selber auch nicht.Seit 01.06.2010 beziehen wir ALG2 Amtliche hilfe kriegen wir auch nicht.Weil am 03.05.2010 wir haben widerspruch eingelegt bis jeztz keine antwort gekriegt.Des wegen erst mal wir sollen von der Krankenkasse Antwort haben die machen nicht.Wir brauchen dringend wegweiser.Bald Gerichtsvollzieher vor der Tür. Ich bitte um Hilfe .Hoffentich jemand kennt die Situtaion.Ich bedanke mich für ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Lieber Jack,

eins vorweg, gerade das Sozialrecht ist nicht mein Steckenpferd. Hier sollten Sie nach Möglichkeit einen Anwalt hinzuziehen. Prozesskostenhilfe sollte Ihnen zustehen, die müssen Sie dann beantragen. Dabei Wird Ihnen der Anwalt behilflich sein.
Ich verstehe nicht, warum Ihre Frau nicht krankenversichert war. Bei Bezug von ALG1 ist sie doch krankenversichert. Bei welcher Kasse sind/waren Sie versichert? Hier sollte man nochmal mit der Krankenkasse abklären.
Wenn Ihre Frau weniger als drei Stunden arbeiten kann, sollte Sie Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente bzw. volle Erwerbsminderungsrente haben. Wenden Sie sich hierzu an die Deutsche Rentenversicherung. Klären Sie vorab vielleicht schnell in deren Onlinechat: https://beratung.deutsche-rentenversicherung-bund.de… oder hier mit dem Schwerpunkt Rehabilitation: https://beratung.deutsche-rentenversicherung-bund.de…
Wie gesagt, besorgen Sie sich einen Anwalt mit Sozial- und Verwaltungsrecht-Hintergrund und klären Sie Prozesskostenbeihilfe ab.
Mit freundlichen Grüßen
B. v. Dannen