Welche Zuschüsse gibt für umbau des badezimmers

bei einer Schwerbehinderung von 100 %
G/aG
Ich habe die Pflegestufe 1. Muss mein Badezimmer umbauen- barrierfreies Bad-.
Habe einen KV schon in der Hand. Die Kosten belaufen sich auf über 9000,00€. Bei der Krankenkasse habe ich schon einen Antrag gestellt- auf Zuschuss-.
Gibt es noch andere Zuschüße ? Erhalte zur Zeit noch Sozialhilfe- da der Rentenantrag noch nicht durch ist.

Wer kann mir helfen ??

Danke

Hallo,

da es sich hier (Wohnungsanpassung)grundsätzlich um Leistungen zur Teilhabe handelt (zB nach § 55 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__55.html
solltest Du Dich an Deine örtlich zuständige Reha-Servicestelle
http://www.reha-servicestellen.de/
wenden, die Dich in allen Fragen unterstützen, beraten und begleiten kann und soll:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__22.html
&Tschüß
Wolfgang

Beantragen Sie bei dem zuständigen Integrationsamt einen Zuschuss.

Hallo,
die Pflegeversicherung zahlt ca. 2600,–€.
Den Rest muss man in der Regel selbst aufbringen.
Wenn es nicht geht steigt schonmal der Sozialhilfeträger/Grundsicherung ein. Ich würde mal dort nachfragen.

Vielleicht vorher nochmal den Rententräger ansprechen.

Umbedingt würde ich zu einer Wohnberatungsstelle in Ihrer Nähe Kontakt aufnehmen da die sich mit den Begebenheiten vor Ort am besten auskennen.

Wenn sie in NRW wohnen schauen sie mal hier http://www.wohnberatungsstellen.de/ nach der nächsten Beratungsstelle.

MfG Holger

Hallo,

tut mir leid, da kenne ich mich gar nicht aus!

MfG Friedrich

Ja mein Lieber kamerad,
bitte setze Dich vor Ort mit dem SoVD in Verbindung!Da kannst Du mit Deinen Unterlagen Auskunft bekommen!Leider weiß ich nichts über Deine Krankheit u.kann so mit auch keine Empfehlung geben!
Mfg.richter63

Ist das Haus oder die Wohnung Dein Eigentum?
2.
In welchem Bundesland wohnst Du?
3.
Wenn das Haus oder die Wohnung nicht Dein Eigentum sind
hat Dir der Eigentümer oder Vermieter diesen Umbau genehmigt und ist ein Rückbau nach Ableben ausgeschlossen?

Gruß

Friedhelm Lewalter

hallo und herzlichen dank für ihre schnelle antwort!!

das haus ist zur miete, gehört aber meinem bruder.
hat alles genehmigt - rückbau ist ausgeschlossen -nicht nach ableben erfoderlich!

wohne in niedersachsen !!

danke & LG

Dein Bruder muß beim Landratsamt einen Antrag auf die Erstellung von barrierfreien Wohnraum für bestehendes z. Zt. noch nicht barrierfrei vermietetes Objekte
in XYZ.
2.
Zuschuß über KfW Projekt „12 Punkte“.
3. Was hast Du für die 9.000.- € alles geplant? Liste bitte auf!
G.
Friedhelm Lewalter

hallo … da bin ich wieder …

ja das werde ich dann morgen sofort meinen bruder weitergeben!

das bad muss ganz neu gefliest werden … 1 wand - dusche - muss raus … dort neue türen rein … neue dusche … der boden muss ebenfalls ganz raus und neu gefl. werden … neues WC … mit griffen usw. …neues waschbecken …neue heizung … arbeitslohn …

danke LG a. seyer

Hallo, beim Sozialamt gibt es auch Zuschüsse für einen Behindertengerechten Umbau. In der Regel bezählt nur ein Amt. Sind Sie beim VdK? Hier gibt es genügend Unterlagen für Wohnungsumbau und Wohnfeldumbau für Mieter und Wohnungseigentümer. Setzen Sie sich doch einmal mit einem VdK-ler in Ihrem Umfeld auseinander Unterlagen bekommen sie bestimmt. Gruß MGTRAIS

Zuschuss der Pflegekasse

In der Regel gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von maximal 2557 Euro für die „Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“. Dazu zählt auch der behindertengerechte Umbau des Bades, beispielsweise durch den Einbau einer bodengleichen Dusche, eines höhenverstellbaren Waschbeckens, eines erhöhten Toilettensitzes, eines rutschfesten Bodenbelags sowie Verlängerungshebeln an den Armaturen.
Desweiteren können Zinsgünstige Darlehen bei der kfw bank beantragt werden.

Achtung: Es dürfen keine Baumaßnahmen vor Bewilligung durchgeführt werden sonst gibt es nichts.

Ich kann Dir leider nicht helfen.
Roberta

Hallo!
Ich kann dir da leider nicht weiterhelfen, kenne mich da gar nicht aus! Evtl. würde ich es mal beim Wohnungsbauamt probieren und mich da mal erkundigen!

Viel Glück und liebe Grüße
Dypsie

Du kannst beim Rentenversicherungsträger, Sozialamt als auch bei der Krankenkasse anfragen und schauen von wem du welche Antwort bekommst. Du solltest immer mindestens 3 KVs vorlegen das wollen di meisten so.