Wer kann mir beim Sozialrecht Auskunft geben

Mein Bekannter ist seit 71 Wochen krank,wollte jetzt Wiedereingliederung machen,seitens Arzt und Arbeitgeber alles ok.Krankenkasse war auch sehr freundlich und gab zu bedenken er solle doch bevor er wieder arbeite noch eine Reha absolvieren…wäre doch gut für seine Gesundheit … er bejahte dies und unter-
schrieb den Antrag.Dieser wurde nach einer Woche von der Rentenversicherung abgelehnt mit dem Vermerk er solle den Rentenantrag stellen.Mein Bekannter (58 Jahre) möchte aber wieder arbeiten,dies wird von der Krankenkasse nicht genehmigt,denn durch seine Unterschrift des Rehaantrages hat er die Rente beantragt und dieser Antrag kann ohne Zustimmung der Krankenkasse nicht widerrufen werden.
Wer kann mir zu diesem Problem etwas sagen?

Hallo,

ich kann Ihnen bzw. Ihrem Bekannten nur raten, der Reha-Ablehnung innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Dieses Recht sollte man wahrnehmen. Oftmals wird nämlich nach einem Widerspruch die Rehabilitation genehmigt.

LG W.

GUTEN ABEND
DIES IST EINE VERZWICKTE SITUATION WOBEI EIGENTLICH BEIDE RECHT HABEN ALSO DIE RENTENVERSICHERUNG WIE AUCH DIE KRANKENKASSE! IST DER BETROFFENE SCHWERBEHINDERT ODER WAR ER DESHALB SCHON ÖFTERS KRANK? DIE UNTERSCHRIFT FÜR DEN REHAANTRAG IST KEINE ZUSTIMMUNG ZUM RENTENANTRAG DA EINE REHA WAS GANZ ANDERES IST! NATÜRLICH SEHEN DIE KASSEN UND RENTENVERSICHERUNGEN ES GANZ GERN WENN SCHON VOR RENTENANTRAGSSTELLUNG EINE ODER MEHRERE REHAS VORRAUS GINGEN! ICH DENKE DIE KASSEN DRÜCKEN GENAUSO WIE DIE RENTENVERSICHERUNG AUF FRÜHVERRENTUNG ALSO VORRUHESTAND DEN ES ALS REGELUNG JA AUCH NOCH HEUTE IN VERSCHIEDENEN BZW: VIELEN FIRMEN GIBT! ICH DENKE SIE KOMMEN NICHT DRUM HERUM EINEN ANWALT EINZUSCHALTEN ODER BEIM VDK HILFE ZU HOLEN! ICH WÜNSCHE EUCH VIEL ERFOLG UND EIN SCHÖNES WOCHENENDE UND HOFFE ICH KONNTE ETWAS HELFEN
MIT FREUNDLICHEM GRUSS CHARLY

Hallo und vielen Dank,
heute 24.09.2011 ist Aufforderung von der Krankenkasse gekommen eine sofortige Bestätigung über die Gestellung des Rentenantrags zu senden andernfalls wird das Krankengeld „zum Wohle der Allgemeinheit“
für Monat September nicht gezahlt.
Ich kann es nicht verstehen,mein Bekannter ist arbeitswillig, darf aber nicht.
Trotzdem vielen Dank und schönes Wochenende

Hallo Charly vielen Dank für deine Antwort,

heute 24.09.2011 ist Aufforderung von der Krankenkasse gekommen eine sofortige Bestätigung über die Gestellung des Rentenantrags zu senden andernfalls wird das Krankengeld „zum Wohle der Allgemeinheit“
für Monat September nicht gezahlt.
Ich kann es nicht verstehen,mein Bekannter ist arbeitswillig, darf aber nicht.
Trotzdem vielen Dank und schönes Wochenende

WAS MIR NICHT KLAR IST ER HAT DOCH NUR FÜR EINE REHA UNTERSCHRIEBEN UND KEINEN RENTENANTRAG GESTELLT! HIER BLEIBT VERMUTLICH TATSÄCHLICH NICHTS ANDERES ÜBRIG WIE EINEN ANWALT FÜR SOZIALRECHT EINZUSCHALTEN! ÜBRIGENS WIRD MAN BEI DER KRANKENKASSE ERST NACH 76 WOCHEN KRANK SEIN AUSGESTEUERT UND DAN SPRINGT AUTOMATISCH DAS ARBEITSAMT EIN UND ZWAR MIT ALG 1! EUCH AUCH NOCH EIN SCHÖNES WOCHENENDE GRÜSSE CHARLY

Hallo, aus SGB VI (Rentenversicherung), §9 Abs. 2 in Verbindung mit §10 geht hervor, dass Leistungen zur Teilhabe( z.B. Reha) Vorrang haben vor Rentenleistungen… Dies entscheiden in der Regel Gutachter. Also: zunächst Widerspruch gegen den Bescheid der Rentenversicherung einlegen und erneut Rehaleistung beantragen mit der Begründung, dass ihr Bekannter nach einer Reha wieder arbeiten kann. Sollte auch dies von der RV abgelehnt werden (unwahrscheinlich ohne Gutachtermeinung), dann evtl. vor Sozialgericht klagen. Die Klage ist kostenfrei!
Viel Erfol
Ausschlaggebend wird sein, ob aus objektiver Sicht, für Ihren Bekannten die Chance besteht, nach einer Reha, wieder erwerbsfähig sein zu können

Hallo,

die Reaktion der Krankenkasse ist ein ganz normaler Vorgang. Sie versucht die Kosten auf den anderen Versicherungsträger (in dem Fall die RV) abzuwälzen. Das tut sie nicht „zum Wohle der Allgemeinheit“, sondern „zum Wohle ihrer eigenen Kassenlage“ bzw. „zum Wohle ihrer Versicherten“.

Dass Ihr Bekannter arbeitswillig ist, ist nicht der entscheidende Punkt. Die Frage ist, ob er auch arbeiten kann. Wenn er es kann, dann hindert ihn niemand daran seine Arbeit wieder aufzunehmen.

Um den Fall aus der Entfernung aber überhaupt einigermaßnen einschätzen zu können, müsste ich mehr wissen. So zum Beispiel etwas zum Krankheitsbild (medizinische Gutachten etc.) und zur Begründung der RV bezüglich der Reha-Ablehnung.

Kann es nicht auch einfach so sein, dass Ihr Bekannter keinen Rentenantrag stellen will, weil ihm die zu erwartende Erwerbsminderungsrente zu niedrig ist? Denn dieses Problem spielt ja in vielen Fällen auch mit rein.

LG W.

Leider weiß ich dazu nichts - ist ein sehr spezieller Fall. Tut mir leid.
nessie

Hallo adler6
bitte wende mal an die VdK, findet man im internet, 1. beratung kostenlos, ansonsten bei beitritt kostet es E 4.50 i.M.
gruß
wally1309