Wer zahlt den Kindesunterhalt?

Wer bezahlt den Kindesunterhalt, wenn beide Kinder beim Ex-Ehepartner leben??? Bekommt jedes Kind Unterhalt, auch wenn es bereits in der Lehre ist?? Wie lange bekommt ein Kind Unterhalt, wenn es studiert??? Bis zum Ende des Studiums?? Und wer muss für den Unterhalt aufkommen??? Beide Elternteile???

Wer bezahlt den Kindesunterhalt, wenn beide Kinder beim
Ex-Ehepartner leben???

beide bekommen Unterhalt

Bekommt jedes Kind Unterhalt, auch wenn

es bereits in der Lehre ist??

das lehrlingsgehalt wird angerechnet

Wie lange bekommt ein Kind

Unterhalt, wenn es studiert??? Bis zum Ende des Studiums??

bis die este ausbildung zu ende ist

Und

wer muss für den Unterhalt aufkommen??? Beide Elternteile???

ab den 18. sind beide elternteile barunterhaltspflichtig,da würde ich beim anwalt nachfragen

lg
lisa

dazu müsste ich wissen, wie alt die Kinder sind und wie hoch ihr (das der Kinder) ist.
Ab 18 sind imme beide Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet. Der zu zahlende Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen beider Elternteile und wird entsprechend geteilt. Sind Sie im Besitz eines Titels, oder haben Sie einen unterschrieben? HAbe die Öffentlichkeit ausgeschaltet, ich kann Ihnen auch noch einen Link schicken.
Gruss
Agnes

Hallo Cleopatra,

Kindesunterhalt zahlt der Elternteil, bei dem das Kind oder die Kinder _nicht_ leben

Ja, Kinder bekommen auch dann Kindesunterhalt, wenn sie in der Ausbildung sind. Hierbei wird dann das Ausbildungsgehalt angerechnet, es gibt aber dort einen Freibetrag (ich meine 90 Euro) nachzulesen in der Düsseldorfer Tabelle

Das Kind bekommt Unterhalt, bis es die Erstausbildung abgeschlossen hat,egal ob das eine Lehre oder ein Studium ist.

Für den Unterhalt muss der Elternteil aufkommen, bei dem das Kind _nicht_ lebt. Allerdings nur, bis das Kind 18, also volljährig ist. Dann müssen _beide_ Eltern (abhängig von ihrem Einkommen) für den Unterhalt aufkommen.

Gruß, DC

Hallo Cleopatra,

ich gehe davon aus, dass bislang der Kindesunterhalt durch Beschluss des Familiengerichts festgeschrieben war.

Ab Volljährigkeit besteht weiterhin Anspruch auf Unterhalt, nur sind dann beide Elternteile gemäß ihrer Leistungsfähigkeit gegenüber den Kindern barunterhaltspflichtig.

Der Anspruch der Kinder auf Unterhalt besteht bis zum 23. Lebensjahr bzw. bis Abschluss der Ausbildung/Studium; dabei wird auch das eigene Einkommen der Kinder berücksichtigt. Auch für die Kindergeldansprüche sind diese Einkommensgrenzen (aktuell € 8.004) zu berücksichtigen.

Da du weitere Einzelheiten nicht mitgeteilt hast (z.B. das Alter der Kinder, deine Einkommenssituation etc.) wirst du vielleicht besser ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Familienrecht führen. Dort wird man die vorläufige Berechnung vornehmen, damit du konkreter mit deinen Kindern „verhandeln“ kannst.

Gute Hinweise zu diesem Thema findest du auch unter „klicktipps“ und „bafoeg-aktuell“.

Gruß aus Hamburg

Steve-HH

hallo …

unterhaltsverplichtet ist immer das elternteil bei dem die kinder nicht wohnen …bis 18 gilt der pflichtunterhalt …ab 18 müssen die eltern sogennannten barunterhalt leisten und zwar solange bis die erste ausbildung beendet wurde

na wenn die kinder beim ex partner leben mußt du unterhalt für die kinder zahlen und wenn sie studieren dann bis glaube zum 27. lebensjahr. um sicher zu gehen erkundige dich auf dem jugendamt.

gruß yvi

ich denke, eine wirklich verbindliche aussage bekommst du übers jugendamt oder einen rechtsanwalt!

das elternteil, bei dem die kinder nicht leben, ist zu unterhaltszahlungen verpflichtet.
dann kommt es darauf an, ob und wieviel der elternteil, bei dem die kinder leben auch geld verdient.
ich denke auch in der studienzeit ist man seinen kindern zu unterhalt verpflichtet, würdet ihr noch zusammenleben , würde sich diese frage wahrscheinlich gar nicht stellen!

Wer bezahlt den Kindesunterhalt, wenn beide Kinder beim
Ex-Ehepartner leben??? Bekommt jedes Kind Unterhalt, auch wenn
es bereits in der Lehre ist?? Wie lange bekommt ein Kind
Unterhalt, wenn es studiert??? Bis zum Ende des Studiums?? Und
wer muss für den Unterhalt aufkommen??? Beide Elternteile???

Hallo,

unterhaltspflichtig sind beide Elternteile. Der Unterhalt wird gegenseitig aufgerechnet. Eltern und der Verdienst des Kindes
Wie lange Unterhalt bezahlt werden muss wenn das Kind studiert ist Fallabhängig.
Viel Glück!

Hallo Cleopatra,

das sind ja viele Fragen mit einmal…
Unterhaltspflichtig sind prinzipiell erstmal beide Elternteile.
Nur hat sich das „finanziell“ bei dem Elternteil, bei dem das Kind lebt,
meist erledigt. Essen, trinken, Kleidung, leben, wohnen eben…

Anders sieht’s aus, wenn das Kind über 18 ist. Und im Haushalt des
Ex-Ehepartners oder in einem eigenen Haushalt eigenständig lebt und
haushaltet. Dann sind immer noch beide Elternteile unterhaltspflichtig,
aber die Berechnungsgrundlage ist eine andere.
Während bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die sog. Berliner oder
Düsseldorfer Tabelle herangezogen wird, gibt es in danach (selbständig
wohnen vorausgesetzt) einen sog. Regelbedarf, in Berlin in Höhe von
670 EUR, den sich die Eltern entsprechend ihrem Einkommen teilen
müssen. Wenn das Kindergeld, was man dann dem Kind zugesteht,
abrechnet, bleiben also ca. 500 EUR, die aufgeteilt werden müssen.
Bis 18 Jahre hilft das Jugendamt bei der Berechnung der Höhe des
Unterhalts, danach sind es private Vereinbarungen zwischen Unterhalts-
berechtigtem und Unterhaltsverpflichteten…

Wie lange? - Da gibt es keine Altersgrenze, wie landläufig angenommen.
Der Unterhaltsverpflichtete, so heißt es, „schuldet dem Unterhaltsberechtigten
eine abgeschlossene Ausbildung“. Und das kann nach einer Lehre ein
Fachhochschul- und dann noch ein Hochschulstudium sein. Sofern alles „Folgeausbildungen“ sind. Auch eine angemessene Unterbrechung
spielt da keine Rolle.
Kann also nicht sein, daß einer, ich konstruiere mal, Fleischer lernt,
und danach Lehrer studieren will.
Was auch schwierig wird, für den Unterhaltsberechtigten, eine Lehre nach
der anderen abzubrechen und Unterhalt haben zu wollen, nur wegen dem
einen Satz - siehe oben.
Sie müssen schon zielstrebig und konsequent einen Abschluß anstreben.

So weit erst mal?
Bei Fragen einfach nochmal Fragen, vor allem, wenn ich wirres Zeug
geschrieben habe …

Liebe Grüße
Andreas

Hi,
solange die Kinder nicht volljährig sind, bezahlt nur der Elternteil, bei dem die Kinder nicht wohnen. Ab dem 18. Lebensjahr sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, d.h. die Eltern zahlen im Verhältnis ihres über dem Freibetrag liegenden Einkommens jeweils den anteiligen Unterhalt.
Bei der Unterhaltsberechnung wird in jedem Fall das eigenen Einkommen des Kindes gegengerechnet; auch Einnahmen aus z.B. Kapitalvermögen.
Unterhalt an einen Studierenden ist tatsächlich meistens bis zum Abschluss des Studiums zu zahlen, ggf. auch darüber hinaus, wenn das Kind dann eine Ausbildung macht, bei dem es unter dem Unterhaltsbetrag verdient. Allerdings sind gerade beim Studium noch einige Dinge zu beachten, damit das Kind durchgängig Unterhalt erhält: z.B. darf es nicht bewusst das Studium verlängern, ewig das Studienfach wechseln… Das ist aber so komplex, dass man immer den Einzelfall bewerten muss. Grundsätzlich geht man davon aus, dass die Unterhaltspflicht mit dem 27. Lebensjahr endet, es gibt aber auch Ausnahmen.
LG
Gundula

Vielen herzlichen Dank für Ihre spontane Hilfe. Vielleicht können Sie mir noch eine Frage beantworten. Ich habe zwei Söhne. Der eine 17 geht in die Lehre und wohnt bereits bei meinem Ex-Ehemann und der Kleine, er ist 13 wird wohl mit 14 Jahren auch zu seinem Vater ziehen. Ich bin ganz verzweifelt. Will ihn natürlich bei mir behalten. Was kann ich tun. Und wie sieht dann die Sache mit dem Unterhalt aus. Muss ich dann für beide Jungs Unterhalt zahlen und wie hoch wird der in etwa sein??? Wird das Kindergeld verrechnet???
Vielen Dank für Ihre Rückantwort.

Hallo,
Sie haben mir sehr weitergeholfen. Vielen lieben Dank!!!

Vielen Dank für Ihre Mühe!!!

Vielen Dank für Ihre spontane Antwort!!!

Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!

Danke für Ihre Hilfe!!!

Vielen Dank für Ihre spontane Rückantwort!!!

Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir sehr weitergeholfen. Bitte schicken Sie mir noch einen Link.

Hallo,
wollte mal fragen, wie die Sache aussieht, wenn ich nicht berufstätig bin oder nur geringfügig auf 400 euro basis??? Bin wieder verheiratet, muss dann der Stiefvater für den Unterhalt meiner Kinder aufkommen???