Widerspruch Rückzahlungbescheid - Wie lange hat Arge Zeit für Bearbeitung

Hallo,
ich habe eine Frage zu Rückzahlungen von Leistungen.
Im Juli 2009 erhielt ich einen Rückzahlungsbescheid der Arge (zu diesem Zeitpunkt bezog ich Harz IV). Ich legte fristgemäß Widerspruch ein. Dann hörte ich zunächst nichts mehr. Irgendwann kam dann mal ein Schreiben, dass die Bearbeitung länger dauern würde. Jetzt - nach 4 Jahren - kommt der Ablehnungbescheid der Arge (mein Widerspruch sei nicht gültig) mit einer Aufforderung zur Rückzahlung der Leistungen.
Jetzt meine Frage: kann die Arge nach dieser Zeit überhaupt noch Leistungen zurückverlangen?

Ja, kann sie.
Der Widerspruch hat keinen Einfluss auf die Verjährung.
Die kann man damit nicht erreichen.
Wende dich bitte für weiteren Rat an einen Rechtsanwalt
Danke

Hallo DonnaX,

solange es keinen rechtskräftigen Titel gab oder ein anderes hemmendes Ereignis (Mahnbescheid) eingetreten ist, gilt auch im öffentlichen Recht die allg. Verjährung von 3 Jahren vgl.§ 195BGB, d.h sollte eine Forderung der ARGE gegen dich, die z.b. am 20.06.2009 entstanden ist, wäre am 31.12.2012 verjährt und kann nicht mehr geltend gemacht werden.

Dies ist keine Rechtsberatung. Alles weitere regelt im Zweifelsfall der RA deines Vertrauens. Sollten die finanziellen Mittel für eine Rechtsberatung nicht ausreichen, so kann beim zuständigen Amtsgericht ein Rechtshilfeberatungsschein beantragt werden.