Widersprüche, Widersprüche und nochmal Widersprüch

Hallo zusammen,

ich habe mal einen netten Fall zu erzählen, wo ich mich wirklich Frage, ob ich nicht den Job wechseln und mich mal beim Arbeitsamt in der Leistungsabteilung oder Widerspruchsstelle bewerben soll… denn dort hat ja anscheinend niemand nen Plan.

Folgende Situation (Achtung, es wird lang):

Von August 2002 bis Juli 2005 hat A ne Ausbildung z. IT-Systemkauffrau gemacht. Anschließend wurde A im gleichen Betrieb noch bis Ende September 2005 übernommen.
Dann wurde A arbeitslos und erhielt bis zum 31.01.2006 ALG 1 in Höhe von ca. 450 €.
Zum 01.02.2006 hat A dann wieder als ANgestellte gearbeitet.

Dies lief dann bis zum 14.01.2007. Dann wurde A fristlos entlassen, weil sie nach einem enormen Streit mit einigen Kollegen aufgelöst und weinend den Arbeitsplatz verlassen hat ohne sich abzumelden. (

Hallo Nicky,

die Arbeitsagentur ist manchmal SEHR einseitig…

„Vergisst“ du als Arbeistloser nur ein „Komma“ zu setzten…
*Schwupps* schon hast du eine Woche Sperrzeit mit gleichzeitiger Minderung des Anspruches…
Verstoßen Arbeitgeber gegen Bußgeldbewehrte Vorschriften der BA passiert nichts…
Als Beispiel möchte ich nur den auf der Webseite der Gewerkschaft Ver.Di nachzulesenden Einsatz von Praktikanten als „Vollzeit-Kräfte“ für mehr als 1 halbes Jahr anführen…

Um auf den Beispielfall zurück zukommen…
Ohne einen guten Rechtsbeistand,viel Stehvermögen und viel Zeit (für die diversen Gerichtsinstanzen) wird a kaum was zu machen sein…

mfg

Frank

Hallo

Demnach müsste ihr das Amt dann doch folgendes nachzahlen:

  • 1 Monat Sperrzeit (März) höherer Satz
  • 9 Monate Gründungszuschuss lt ALG höherer Satz (Differenz)

Ich hoffe einer wird daraus schlau… den ich werds langsam
selbst nicht mehr.

Tja, nochmal klagen.

Viele Grüße