Wie groß darf eine wohnung für eine person sein?

Mein mieter hat vom Amt erfahren das die 45(m2) wohnung zu groß sei bei einer festmiete von 400euro zu teuer obwohl er keine jahres endabrechnung bekommt.

Hallo Ding Dong 2,
hier ist alles in dem Link erklärt.
Das erspart mir viel Schreibarbeit.
Stellt sich das Amt quer muss geklagt werden.
Dazu gibt es einen Beratungsschein, wenn man Hartz IV bekommt oder nur ein geringes Einkommen hat.
http://www.gegen-hartz.de/miete-hartz-iv-wohnung.php

mfg falkoo

Mein mieter hat vom Amt erfahren das die 45(m2) wohnung zu
groß sei bei einer festmiete von 400euro zu teuer obwohl er
keine jahres endabrechnung bekommt.

hallo dingdong,

zunächst ist die wohnung anhand der m2 nicht zu groß, aber es geht hier auch um die ausstattung der wohnung. Badezimmer: dusche oder wanne? Küche: nur mit herd ohne schränke oder eine Einbauküche?
2) Wenn es sich um die Warmmiete handelt den 400 Euro möchte das Amt die Höhe der Nettokaltmiete wissen. Ausserdem ist das Bundesland entscheidend. In meinem Bundesland sind statisch 11 - 13 Euro pro m2 anzusehen, vom Amt aber nur lt. Mietspiegel von 2007 nur durchschnittlich 5,50 - 8 zu zahlen. Ausserdem werden dann noch Heizung und Strom herausgerechnet. Wenn ich jetzt mal die 400 Euro als Warmmiete nehme und davon ca. 100 Euro für Betriebskosten abziehe, ist die Wohnung je nach Bundesland als nach meinem günstig.

lg deern50

Mein mieter hat vom Amt erfahren das die 45(m2) wohnung zu
groß sei bei einer festmiete von 400euro zu teuer obwohl er
keine jahres endabrechnung bekommt.

Hi,
die Kommune kann die Höchst-Quadratmeter festsetzen.
Die allermeisten Kommunen haben 45 qm - in NRW gelten 50.
Allerdings: 400 Euro kann allerdings zu teuer sein!

Er muss zu einer unabhängigen Beratungsstelle von zB Caritas oder Diakonie. Siehe google…

Gruß
Strandperle02

Mein mieter hat vom Amt erfahren das die 45(m2) wohnung zu
groß sei bei einer festmiete von 400euro zu teuer obwohl er
keine jahres endabrechnung bekommt.

Mein mieter hat vom Amt erfahren das die 45(m2) wohnung zu
groß sei bei einer festmiete von 400euro zu teuer obwohl er
keine jahres endabrechnung bekommt.

Hallo Ding Dong 2,

die von dir vermietete Wohnung ist nicht zu groß, sondern zu teuer, und zwar mind. 20 EUR. Genau kann ich dir das auch nicht sagen, hängt mit der ortsüblichen Vergleichsmiete zusammen.

Nun gilt es, das Aamt mit seinen eigenen Waffen zu schlagen. Wenn jemand über 10 Jahre in einer Wohnung lebt, darf diese 10% teurer als die ‚angemessene Miete‘ sein. Kannst du deinem Mieter doch sicher bescheinigen. Wenn die vom HiobCenter ne Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt haben wollen, soll er sagen, die kostet 15 Dinger. Und schon wird sich das mit der Bescheinigung erledigt haben. Mache ich auch immer, wenn die verschiedenen Fall-Manager meine Kontoauszüge sehen wollen. Da ich die selbstverständlich immer schon weggeschmissen habe, erzähle ich denen, ich müßte die von meiner Bank ausdrucken lassen, was aber 12 EUR kostet. Genauso verhält es sich mit Bewerbungen. Ich hatte da mal ne neue Bearbeiterin, die wollte mir erzählen, ich solle jeden Tag eine Bewerbung schreiben. Auf die Frage, ob sie die Kosten zu übernehmen gedenke, hatte sich die Sache schnell erledigt. Zum Beispiel.

Dann würde ich an deiner Stelle regelmäßig eine Betriebskostenabrechnung erstellen lassen, wobei die Betonung auf lassen liegt. Du senkst die Miete etwas und läßt dir die Abrechnung - natürlich inkl. Erstellung - vom Amt bezahlen. Ich hatte letztes Jahr über 500 Dinger Nachzahlung, haben die sofort bezahlt!

LG

Martin

45 qm sind eigentlich akzeptabel. Ob 400 @ warm, dann angemessen ist, liegt natürlich daran, wo die Wohnung ist.

Umziehen muss der Mieter aber nur dann, wenn die (vom Amt zu zahlenden Umzugskosten) in einem vernünftigen, also wirtschaftlich vertretbaren, Verhältnis stehen.

Da kommen schnell2 - 3 Tausend € zusammen.

Hans

Mein mieter hat vom Amt erfahren das die 45(m2) wohnung zu
groß sei bei einer festmiete von 400euro zu teuer obwohl er
keine jahres endabrechnung bekommt.

Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, bei uns ist die Kaltmiete jetzt auf 4,22 Euro pro Quadratmeter festgelegt wurden (wohne in Leipzig) + NK, am besten du gehst über Google gibst ein 1 Person Hartz IV Wohnungsgröße und deine Stadt dann bekommst du eine genaue Antwort in Leipzig ist jetzt die maximale Miete incl. BK für 1 Person knapp 300 Euro + - 10%, also ich bin fast 100%ig überzeugt, das 400 Euro zu teuer sind, das heißt er bekommt eine Aufforderung vom amt das er sich ein preislich angepasste Wohnung innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist suchen muß, oder er muß die Differenz selber tragen, und das ist meist bei Hartz IV nicht möglich lg gabi

Mein mieter hat vom Amt erfahren das die 45(m2) wohnung zu
groß sei bei einer festmiete von 400euro zu teuer obwohl er
keine jahres endabrechnung bekommt.

Hallo Ding Dong 2,
also die Wohnung für eine Person beträgt 45 qm, aber ob die Miete von 400 Euro zu hoch ist kannst du leider nur in deinem zuständigem Jobcenter erfragen. Wie hoch die ortsübliche Miete ist kann ich dir auch nicht sagen, da du nicht geschrieben hast wo du wohnst.
Warum macht er keine Jahresabrechnung, das verstehe ich nicht, er muß doch eigentlich eine Betriebskostenabrechnung machen, du mußt doch wissen was du an Wasser verbraucht hast, Müllabfuhrgebühren sind, Schornsteinfeger usw. bezahlst.
Ich hoffe ich konnte dir mit der Antwort ein wenig helfen.
Mit freundlichem Gruß
qualle2008 (Carola)

Mein mieter hat vom Amt erfahren das die 45(m2) wohnung zu
groß sei bei einer festmiete von 400euro zu teuer obwohl er
keine jahres endabrechnung bekommt.

Es wird bei Hartz4 Empfängern nicht nur die Größe der Wohnung beachtet sondern auch deren Kosten, getrennt nach Kaltmiete und Nebenkosten - hier sollten Sie sich einen Mietspiegel bei der örtlichen Gemeinde/Stadt zur Info besorgen, was der Orientierung Ihres Mietpreises dient.

Nachtrag zu Ihrer Frage: m Durschnitt darf eine Wohnung für eine Einzelperson 45 m2 max. betragen. Es gibt jedoch auch ARGEN, die bis 50m2 akzeptieren. Dies sollte der Mieter vorher klären.

Hallo,
das weiß ich leider nicht genau, der Mieter sollte sich beim örtlichen Mieterschutzverein erkundigen.
Gruß
chrissixyz

Mein mieter hat vom Amt erfahren das die 45(m2) wohnung zu
groß sei bei einer festmiete von 400euro zu teuer obwohl er
keine jahres endabrechnung bekommt.

Hallo Ding Dong 2,

in der Regel stehen einem Single 47 qm Wohnraum zu. Größere Wohnungen können unter bestimmten Bedingungen (Kinder von Geschiedenen kommen zu Besuch; Behinderung etc) genehmigt werden.
Bei der Genehmigung einer Wohnung geht es soweit ich weiss in erster Linie um den Preis. Dieser ist von Kommune zu Kommune interschiedlich. In Berlin werden glaube ich 360 € Bruttowarmmiete akzeptiert, während für Krefeld 228 € Kaltmiete als Richtwert gelten.
Am Besten mal nachfregen beim Wohnungsamt oder dem Jobcenter. (ggf. beim Arbeitslosenzentrum oder der Caritas rückfragen).
Also:

  1. Die Wohnung ist wohl nicht zu groß.
  2. Bei einer Bruttowarmmiete von 400 € kann ich mir vorstellen, dass das Amt diese ablehnt bzw. dem Mieter aufgibt innerhalb von sechs Monaten eine billigere Wohnung zu finden. Je nachdem, wie hoch der allgemeine Mietspiegel in der Kommune ist, kann dieser Preis aber auch angemessen sein.
  3. Woran liegt es, dass die Miete so hoch ist? Warum wird nicht eine Nettokaltmiete plus NK plus Heizkosten angegeben? In dem Fall könnte man besser beurteilen, ob die Miete und demnach die Wohnung angemessen ist. Liegt es an sehr hohen Heizkosten, so kann ja die Nettokaltmiete durchaus angemessen sein und der Mieter wird angehalten - soweit möglich - sparsamer zu heizen oder erhält wenn dies nicht möglich ist (zugiger Altbau o.ä.) einen Mehrbedarf zu den Heizkosten.

Wichtig auch hier, wie bei allen „Ämtergeschäften“, nichts pauschal glauben, sondern immer absichern. Am ehesten hilft es wirklich sich alles inclusive der entsprechenden Bestimmungen schriftlich geben zu lassen.

Ich hoffe meine Erklärungsversuche haben geholfen, obwohl es sich nicht um rechtsverbindliche Auskünfte handelt.

Mit freundlichem Gruß

Franz57

Hallo,
grundsätzlich ist eine Quadratmeterzahl von 45 bei einer Einzelperson als angemessen zu betrachten. Es gibt jedoch Richtwerte, aus denen sich die angemessenen Nebenkosten, Heizkosten und die Kaltmiete ermitteln. Das hängt jedoch vom Mietspiegel der Stadt/Gemeinde ab, in der sich die Wohnung befindet. Es kann daher durchaus sein, dass die Wohnung als zu teuer ermittelt wird. Im Zweifel sollten Sie eine Aufstellung der Positionen Kaltmiete, Neben- Heizkosten, Wohnraumgröße und Baualter der Wohnung anfertigen. Mit diesen Angaben kann ihr Mieter dann die Wohnung bei der zuständigen ARGE nochmals prüfen lassen.

Gruß
flottebiene

Mein mieter hat vom Amt erfahren das die 45(m2) wohnung zu
groß sei bei einer festmiete von 400euro zu teuer obwohl er
keine jahres endabrechnung bekommt.

Hallo Ding Dong 2,

wie groß die Wohnung für eine Person sein darf, um vom Amt bezahlt zu werden, kann man in der Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie des jeweiligen Landkreises oder der Stadt nachlesen. In der Regel gilt, einer einzelnen Person stehen 45 m² zu, jeder weiteren 15 m². Ob der Mietpreis angemessen ist, kann man dem jeweils gültigen Mietspiegel entnehmen.

Gruß Caro

Mein mieter hat vom Amt erfahren das die 45(m2) wohnung zu
groß sei bei einer festmiete von 400euro zu teuer obwohl er
keine jahres endabrechnung bekommt.

Hallo,

mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe durch das „Hartz-IV-Gesetz“ hat sich auch das Wohngeldgesetz geändert.

Während Arbeitslose früher Wohngeld erhielten und davon ihre Wohnkosten selbst bestritten, bekommen sie seit der Einführung der Hartz-IV-Gesetze die tatsächlichen Kosten von Unterkunft und Heizung bezahlt.

Allerdings entscheiden jetzt die Kommunen, ob sie die Wohnung für angemessen halten.

Da die Wohnungsmarktlage regional sehr unterschiedlich sein kann, hat der Gesetzgeber keine bundeseinheitliche Rechtsverordnung über die erlaubte Wohnungsgröße und Miethöhe erlassen. Jede Kommune entscheidet selbst, welche Wohnung sie als angemessen einstuft.

Was den Quadratmeterpreis angeht, orientieren sich viele Kommunen inzwischen am örtlichen Mietspiegel, wobei manche den Unterwert und andere den Mittelwert zugrunde legen.

Bei der Wohnungsgröße halten sich viele Kommunen an das Wohnraumfördergesetz und betrachten danach folgende Wohnungsgrößen als angemessen:

für einen Alleinstehenden: 45 Quadratmeter
für einen Zwei-Personen-Haushalt: 60 Quadratmeter Wohnfläche oder zwei Wohnräume
für einen Drei-Personen-Haushalt: 75 Wohnfläche oder drei Wohnräume
für einen Vier-Personen-Haushalt: 85 bis 90 Quadratmeter Wohnfläche oder vier Wohnräume

Für jedes weitere Haushaltsmitglied dürfen es 10 Quadratmeter oder ein Wohnraum mehr sein.

Zum Mietpreis: Wenn die Kommune sich querlegt, was hält Sie davon ab, Ihrem Mieter die Miete in Netto-Kaltmiete + Nebenkosten für Heizung aufzusplitten?

Viel Erfolg.

danke für deine info sie hat mir sehr weiter geholfen

Hallo Ding Dong,

ich habe gestern mal wieder raussuchen dürfen was wie wieviel eine Person zusteht. Beachten, es schwankt zwischen den einzelnen Orten.
Potsdam: 50 qm bei einer Kaltmiete von 275 € (5,50 €/qm)
BK = 1,30 €/qm // Heizkosten 1,80 €/qm

Freut mich.

Viel Erfolg.

PS.: Bitte nicht mehr hierauf antworten, sonst habe ich immer eine nichtbeantwortete Anfrage.

Hallo. Danke sehr für Deine Antwort und schöne Woche noch.

es kommt nicht unbedingt auf die Größe der Wohnung an, sondern auf den Preis. Was ist in den 400 Euro denn enthalten? Die Arge rechnet mit kaltmiete, nebenkosten und heizung extra- die Beträge sind aber von land zu land unterschiedlich

Mein mieter hat vom Amt erfahren das die 45(m2) wohnung zu
groß sei bei einer festmiete von 400euro zu teuer obwohl er
keine jahres endabrechnung bekommt.