Wie wird das ALG I berechnet

Hallo zusammen,

wie sieht es aus wenn man am 01.08.11 bei einem Arbeitgeber angefangen hat und der Arbeitsvertrag bis zum 31.07.12 befristet ist.

Man ist krank und bezieht Krankengeld vom 13.02.12-30.09.12 doch zwischenzeitlich hat ein Chef jemanden zum 31.05.12 gekündigt.

Da man in der Zeit vom 01.06.12 bis zum 30.09.12 ja noch Krankengeld bezieht muss man sich noch nicht Arbeitslos melden.

Die Arbeitslosigkeit beginnt am 01.10.12!

Aus welchen Einkünften wird das ALG I berechnet ??

-Da man ja vom 01.08.11 - 12.02.12 Lohn vom Chef bekommen hat.
dann
-vom 13.02.12 - 31.05.12 zwar noch in der Firma angestellt war,aber Krankengeld bezogen hat.
und
-ab dem 01.06.12 bis zum 30.09.12 war man sozusagen schon Arbeitslos hat aber noch kein ALG I bezogen, sondern Krankengeld bekommen.

Interessant wäre mal zu wissen was für die berechnung vom ALG I zugrunde gelegt wird.

ob

  1. NUR der vorher erhaltene Lohn zugrunde gelegt wird
    oder
    2.Das Krankengeld was man bekommen hat seperat berechnet wird.

Es ist vllt etwas kompliziert hier aber ich hoffe ihr steigt da durch.

Grüße

Benny