Wiedergutmachungsgsgelder aus dem 2. weltkrieg auf die Grundrente anrechenbar?

hallo,ich habe ein frage bezüglich wiedergutmachungsgeldern aus dem 2. weltkrieg.mein onkel war in einem kz und bekam in den 80er ungefähr 40.000 dm,also 20 000 euro.
nun wurde durch einen datenabgleich bekannt dass er eine so hohe summe auf einem sparbuch hat.
sind diese gelder durch das sozialamt auf die grundrente/sicherung anrechbar?sind diese gelder antastbar??

lg

es tut mir leid, ich kann dir da nicht helfen ( überschreitet mein wissen) aber bei einer solch hohen summe… geh zu einem anwalt

Ich bin mir zwar nicht sicher aber ich glaube das die Gelder anrechenbar sind. Sie stellen ein Vermögen dar.
Viele Grüße

Hallo,

die Entschädigungszahlungszahlung von damals 40.000 DM beruht auf dem § 123 Bundesentschädigungsgesetz (BEG) und diente dem Nachteilsausgleich im beruflichen Fortkommen (sprich: entgangene Karriere). Das BEG sieht selber keine Befreiungstatbestände vor. Im SGB XII, welches für die Grundsicherung im Alter ausschlaggebend ist, sind Beihilfen nach dem BEG gemäß § 82 Absatz 1 SGB XII nicht als Einkommen anrechenbar.

Beim Sparguthaben handelt es sich allerdings um Vermögen im Sinne des § 90 SGB XII. Die Schonwirkung des § 90 Absatz 2 Ziffer 9 SGB XII ist nicht anwendbar, so dass nur die Härtefallregelung Aussicht auf Erfolg gibt.

Bei Schmerzensgeldzahlungen gibt es eine höchstrichterliche Rechtsprechung, dass die Verwertung dieses Vermögens eine Härte darstellen würde, wobei eine Zeitschiene von etwa 20 Jahren in der Praxis entwickelt worden ist. D. h., nach 20 Jahren kann der Rest des vorhandenen Schmerzensgeld sukzessive auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Ob man diese Auslegung auch bei der Entschädigungszahlung anlegen darf, weiss ich nicht genau, da ich keine Rechtsprechung im Zusammenhang mit Zahlungen nach dem BEG kenne bzw. finden konnte. Es sprechen allerdings folgende Gründe für eine Anrechnung als ungeschütztes Vermögen:

  1. die Zahlung der 40.000 DM ist mehr als 20 Jahre her und
  2. diente die Zahlung nur dem beruflichen Nachteilsausgleich.

Ein Rentner kann keinen beruflichen Nachteil mehr geltend machen, da er sich nicht mehr im Arbeitsprozess befindet. Infolge dessen gehe ich von einer vollständigen Anrechnung bei der Grundsicherung nach dem SGB XII aus.

Die Anrechnung auf die Grundrente kann ich nicht beurteilen. Hier könnten jedoch die Zinsen des Sparbuchen von Relevanz sein.

Gruß crickelcrackel

danke für die ausführliche und hilfreiche antwort.es ist schwer in diesem bereich eine hilfestellung zu bekommen,selbst bei beratungsstellen und einigen rechtsanwälten ist es schwer. aber somit haben wir einen punkt der auf jedenfall ausbaufähig ist.vielen dank

Man müsste genau wissen, was es für Zahlungen waren! Aber alleine die Tatsache, dass sie nicht angegeben wurden, dürfte Betrugsversuch sein, denn die Entscheidung ob oder ob nicht, hat nicht der Antragsteller durch Verschweigen zu beantworten!

es handelt sich hierbei um gelder von holocaust opfern.das geld wurde für die verstorbenen geschister meines onkels gezahlt und für die zwangsarbeiten in der naziherrschaft, die er und die geschwister im KZ unter körperlicher züchtigung machen musste.
für ihn war von vorneherein klar, dass diese gelder nur für krankenhausaufenthalt oder tod dienen, da es sich hierbei um blutgeld handelt.
ich bin der meinung, dass vor 10 jahren diese gelder durch ämter nicht antastbar waren.es kann jetzt natürlich sein, dass dieses gesetz gekippt wurde.
mein onkel hat seit der auszahlung nicht einen pfenning abgehoben.

Hallo Nat Mecki,
erst einmal Entschuldigung für die späte Antwort.

Ich kann leider aber auch gar nicht helfen,
Gruß unwissen