Wir wollen zusammen ziehen er arbeitet und ich arbeitslos mit kind und schwanger wie viel wird ang

ich habe bereits ein kind 2 1/2 und bin wieder schwanger und arbeitslos nun wollen ich und mein partner zusammen ziehen er arbeitet und verdient netto 1600 euro wie hoch ist die frei grenze beim arbeitsamt bzw ab wann wird geld angerechnet? ich weiß das es da ne liste gibt aber wie sieht sie aus.

ich danke schon im vorfeld

Hallo

ich habe bereits ein kind 2 1/2 und bin wieder schwanger und arbeitslos nun wollen ich und mein partner zusammen ziehen er arbeitet und verdient netto 1600 euro wie hoch ist die frei grenze beim arbeitsamt bzw ab wann wird geld angerechnet? ich weiß das es da ne liste gibt aber wie sieht sie aus.

Von einer Liste weiß ich nichts. Eigentlich kann es die auch nicht geben, weil es von zu vielen Dingen abhängt, was als Freibetrag gilt, z. B. von der Höhe der Miete. Oder geht es um Alg I?

Bei Alg II wird es bei einem Einkommen von 1600 vermutlich Abstriche geben. Ich würde es an seiner Stelle nicht machen, denn dann wird er genauso behandelt, als würde er selbst Alg II bekommen. Es kann auch sein, dass er ständig gepiesackt wird, sich einen anderen, besser bezahlten Job zu suchen, und entsprechende ‚Fortbildungs‘-Maßnahmen zu besuchen.

Und wenn Kinder im Haushalt sind, die gemeinsam erzogen werden, wird es auf jeden Fall von Anfang an eine Bedarfsgemeinschaft.

Hier könnt ihr es euch in etwa ausrechnen, um wieviel ihr dann weniger Geld haben würdet als ohne Zusammenzug.
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2…
Bei dir fiele ja auch noch der Alleinerziehendenstatus weg, es wäre also sehr ungünstig.

Viele Grüße
Simsy Mone

ich danke schon im vorfeld

Geht es um ALG II? Da gibt es keine Listen. Geld, also Einkommen, wird immer angerechnet, jedoch sind die ersten 100€ anrechnungsfrei und dann 20 Prozent der Brutto-Einkünfte zwischen 100 Euro und 800 Euro (= maximal 140 Euro) plus 10 Prozent der Brutto-Einkünfte zwischen 800 und 1.200 Euro (= maximal 40 Euro).

Als Einkommen zählt zudem Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Einnahmen aus Vermietung usw.

Hallo,

Danke für die Anfrage. Leider kann ich Dir dazu garnichts sagen. Aber ein Anruf beim Arbeitsamt gibt Aufschluss. Die geben Dir die entsprechende Auskunft.
Sorry.

Franz Schmid

Hallo Julchen,

für diese Frage bin ich leider nicht der richtige Ansprchpartner.
Ich empfehle dir, dich an einen örtlichen Verein zur Betreuung und Beratung von Arbeitslosen zu wenden. Diese gibt es fast in jeder Kommune ist Kostenlos und auf solche Dinge spezialisiert.

Grüße Jobhunter

leider kann ich dazu nichts sagen…
Gruss
Georg

Hallo.

Es gibt keine Liste.
Beziehen Sie Arbeitslosengeld 2?