Hallo,
mein Sohn ist Freiwilliger bei der Bundeswehr. Sein Wehrsold übersteigt seinen Bedarf an Hartz 4. Wird der übersteigende Betrag bei mir (alleinerziehend, 2 Kinder)als Einkommen angerechnet? Oder darf er das Geld selber behalten? Danke im Voraus!
Mit freundlichem Gruß
Anne