Wo ist welcher Antrag zu stellen?

Hallo!

Angenommen, es gäbe folgende Situation:

Ein junges Paar (beide um die 20) würde in einer gemeinsamen Wohnung leben. Sie würde zunächst auf 400€-Basis arbeiten. Er würde einen durchschnittlichen Lohn als Arbeiter erhalten. Zusammen kämen sie ganz gut über die Runden.

Angenommen, die Situation würde sich wie folgt ändern: Sie holt ihren Schulabschluss auf einer Ganztagsschule (Kolleg o.ä.) nach. Die Arbeitszeit passt nicht mit den Unterrichtszeiten überein, so dass die 400 Euro wegfallen würden.

Allein mit seinem Lohn wäre es zwar knapp aber ausreichend.

Unverhergesehen würde er jedoch aus betrieblichen Gründen entlassen, woraufhin er über eine Zeitarbeitsvermittlung (Leiharbeit) unmittelbar im Anschluss eine neue Arbeit finden würde. Bei der ersten Gehaltsabrechnung würde sich herausstellen, dass nach allen Abzügen ein Betrag von ca. 700,00 - 750,00 Euro zur Auszahlung käme.

Hiervon müsste also nicht nur die Miete (durchschnittlich 400,00 Euro) gezahlt werden, sondern auch Nebenkosten, Lebensmittel, Kleidung usw. für zwei Personen.

Gäbe es für einen der beiden die Möglichkeit, Zuschüsse,(Bei-)Hilfen oder sonstiges zu beantragen? Wenn ja, welche?

Für eure Bemühungen besten Dank im Voraus!

LG,
sorgloseSusi

Hallo,

Ein junges Paar (beide um die 20) würde in einer gemeinsamen
Wohnung leben. Sie würde zunächst auf 400€-Basis arbeiten. Er
würde einen durchschnittlichen Lohn als Arbeiter erhalten.
Zusammen kämen sie ganz gut über die Runden.

Angenommen, die Situation würde sich wie folgt ändern: Sie
holt ihren Schulabschluss auf einer Ganztagsschule (Kolleg
o.ä.) nach. Die Arbeitszeit passt nicht mit den
Unterrichtszeiten überein, so dass die 400 Euro wegfallen
würden.

Evtl. kommt für die Frau Bafög in Betracht.

(Leiharbeit) unmittelbar im Anschluss eine neue Arbeit finden
würde. Bei der ersten Gehaltsabrechnung würde sich
herausstellen, dass nach allen Abzügen ein Betrag von ca.
700,00 - 750,00 Euro zur Auszahlung käme.

Hiervon müsste also nicht nur die Miete (durchschnittlich
400,00 Euro) gezahlt werden, sondern auch Nebenkosten,
Lebensmittel, Kleidung usw. für zwei Personen.

Antrag auf aufstockendes ALG II beim Jobcenter kommt in Betracht oder Wohngeld, falls mit dem Bafög kein ALG2-Bedarf mehr besteht.

Gruß
cosis

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Evtl. kommt für die Frau Bafög in Betracht.

Kommt Bafög tatsächlich in Betracht? Die „Voraussetzungen für Bafög“ verstehe ich anders. Vielleicht habe ich es falsch verstanden?!

(Zitat):

„Mit den Kollegs im Sinne des BAföG sind ausschließlich solche Ausbildungseinrichtungen gemeint, die innerhalb von drei oder vier Jahren zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife führen und voraussetzen, dass der Bewerber mind. 19 Jahre alt ist und eine Berufsausbildung abgeschlossen hat oder mindestens drei Jahre berufstätig gewesen ist. Sofern er keinen Realschulabschluss vorweisen kann, muss er darüber hinaus eine Eignungsprüfung bestanden oder einen halbjährigen Vorkurs erfolgreich absolviert haben. Bei „Berufskollegs“ ist besonders darauf zu achten, ob die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Häufig verbergen sich hinter dem Begriff Ausbildungsstätten anderer Art.“

Im angenommenen Fall holt die Frau den Realschulabschluss nach (Hauptschulabschluss ist vorhanden). Hierfür benötigt sie ein Jahr. Eine Berufsausbildung wurde zuvor nicht abgeschlossen.

Gruß
cosis

Danke und Gruß zurück!

Hallo sorglose Susi,

es können z.b. auch Abendrealschulen gefördert werden. http://www.das-neue-bafoeg.de/de/369.php

Ausserdem ist evtl. Kindergeld möglich: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Cont…

Gruss

Hallo

Was den möglichen ALG2-Anspruch angeht, wäre die Frage, wie das Paar sein wirtschaftliches Zusammenleben gestaltet. Denn davon wäre abhängig, ob das Jobcenter sie als 2-Personen-„Bedarfsgemeinschaft“ ansehen (und berechnen) darf - oder nicht.

Falls sie unverheiratet ohne gemeinsames Kind zusammenleben und bereits -oder ab jetzt- außer bei den Unterkunftskosten und Grundlebensmitteln getrennte Kasse machen, keine gemeinsamen Konten haben, nicht über das Einkommen und Vermögen des jeweils Anderen verfügen können und einander keine wirtschaftliche/ finanzielle Unterstützung leisten, stellen sie keine 2er-(„Veantwortungs-und Einstehens-“) Bedarfsgemeinschaft (mehr) dar…sondern sind ggf. zwei einzelne „Bedarfspersonen“, die jeweils einen eigenen ALG2 Antrag „für sich alleine“ stellen müssten.
Der mitbewohnende Partner würde im Antrag jeweils nur bei den (anteilig zu tragenden) Unterkunftskosten ins Spiel kommen. Darüber hinaus hätten beide nichts mit dem ALG2-Bezug des Anderen zu tun, müssten für den Antrag des Anderen auch keine Auskünfte über ihr eigenes Vermögen und Einkommen erteilen usw.
Jeder hätte (bei grundsätzlichem ALG2- Anspruch und Bedürftigkeit) für sich Anspruch auf den „vollen“ Regelsatz und die angemessenen Unterkunftskosten für je 1 Person.

Ansonsten wie schon gesagt wurde… evtl. Wohngeld. Zu ALG2 und Bafög: http://hartz.info/index.php?topic=2621.0

LG

Hallo!

Hallo!

Angenommen, es gäbe folgende Situation:

Ein junges Paar (beide um die 20) würde in einer gemeinsamen
Wohnung leben.

Also ein Paar ohne Trauschein sozusagen :smile:)

Sie würde zunächst auf 400€-Basis arbeiten. Er
würde einen durchschnittlichen Lohn als Arbeiter erhalten.
Zusammen kämen sie ganz gut über die Runden.

Wunderbar!

Angenommen, die Situation würde sich wie folgt ändern: Sie
holt ihren Schulabschluss auf einer Ganztagsschule (Kolleg
o.ä.) nach. Die Arbeitszeit passt nicht mit den
Unterrichtszeiten überein, so dass die 400 Euro wegfallen
würden.

Dann hätte sie einen Anspruch auf so genanntes Schüler-BAföG und könnte, wenn überhaupt, einen Zuschuss vom Jobcenter zur Miete erhalten. Reguläres Arbeitslosengeld II kriegt sie dann nicht mehr.
Außerdem bestünde womöglich wieder ein Kindergeldanspruch.

Allein mit seinem Lohn wäre es zwar knapp aber ausreichend.

Unverhergesehen würde er jedoch aus betrieblichen Gründen
entlassen, woraufhin er über eine Zeitarbeitsvermittlung
(Leiharbeit) unmittelbar im Anschluss eine neue Arbeit finden
würde. Bei der ersten Gehaltsabrechnung würde sich
herausstellen, dass nach allen Abzügen ein Betrag von ca.
700,00 - 750,00 Euro zur Auszahlung käme.

Hiervon müsste also nicht nur die Miete (durchschnittlich
400,00 Euro) gezahlt werden, sondern auch Nebenkosten,
Lebensmittel, Kleidung usw. für zwei Personen.

Gäbe es für einen der beiden die Möglichkeit,
Zuschüsse,(Bei-)Hilfen oder sonstiges zu beantragen? Wenn ja,
welche?

Ja, Anträge stellen! :smile:) Wohngeld ODER Arbeitslosengeld II - eins geht nur.

Für eure Bemühungen besten Dank im Voraus!

Man tut, was man kann, ich hoffe, ich konnte helfen.

LG,
sorgloseSusi