Wohngeld

Hallo,
bei meiner Anfrage handelt es sich um die Miete für eine Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern 16 und 18 , beide Schüler. Das Problem, sie hatte eine Wohnung etwas ausserhalb, als sie feststellt ,das sie sich ihr Auto nicht mehr leisten kann, hat sie beschlossen näher an die Stadt zu ziehen. ( Hartz 4 )
Dem Umzug hat die Sachbearbeiterin vom Amt aber nicht zugestimmt und den Mehraufwand nicht bewilligt, obwohl die miete im rahmen dessen ist, der ihr laut Tabelle zustellt. Begründet wird es damit, das sie nur die Höhe der letzten Miete berücksichtigen kann.

Darf sie das denn?? Die 60 Euro gehen natürlich im täglichen leben ab.

Freundliche grüße und besten dank

Ein Umzug ist in jedem Fall v o r dem Umzug zu beantragen. Die Begründung der Antragstellerin, wegen des nicht mehr vorhandenen Autos näher an die Stadt ziehen zu wollen, ist nicht ausreichend, weil das ihre ganz persönliche Meinung ist. Vermutlich wäre ein gutes Argument gewesen, dass man in Stadtnähe eher mit dem ÖPNV mobil sein und so leichter Arbeit finden kann.

hallo,

soweit ich weiss , hat sie damit auch argumentiert. aber da draussen fuhr leider auch ein bus, auch wenns unmögliche zeiten sind.
aber laut tabelle wird doch pro person die miete und der wohnraum aufgestock, sind diese wert denn nicht auch ein stück weit bindend??

mfg

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Hallo Herr Gerlach,

auch wenn ich nciht sicher bin, ob ich Ihenn wirklich helfen kann, bitte ich Sie mir den Sachverhalt noch einmal detailleirter zu erläutern. Dass die Mutter näher an die Stadt gezogen ist udn ALG 2 bekommt, habe ich verstanden. Doch was meinen Sie mit Mehraufwand? Soll das Amt den Umzug tragen? Und was meienn Sie mit 60 EUR?

Was hat das mit Wohngeld zu tun? Bei ALG 2 hat sie doch gar keinen Anspruch darauf!

Viele Grüße - Stephan

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hallo,
ja klar das ist miete . laut tabelle steht ihr doch en gewisser satz zu, pro person mehr wohnraum und dementsprechend mehr miete, also z.B 3 person 340 euro.die neue wohnung kostet 320, die wohnung davor kostete nur 260 euro und mehr wird auch für die neue wohnung nicht bezahlt, so das sie diese von ihrem satz zum leben abzweigen muss. ist das rechtens ?? ist hier die frage !!

mfg

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Hallo,

wenn Ihre Bekannte ohne VORHERIGE Genehmigung umgezogen ist, wird tatsächlich nur die alte Miete gezahlt.

MfG

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für die erste Person in der Wohnung gelten 45 m² als angemessene Wohnungsgröße plus weiterer 15 m² für jede weitere Person. Die angemessene Miethöhe bemisst sich nach der jeweiligen Gemeinde oder Stadt und deren Mietstufe. Die daraus sich ergebende Miethöhe plus der als angemessenen Nebenkosten kann Ihnen die zuständige ARGE nennen. Sollte die neue Wohnung insgesamt teurer sein als die alte, sehe ich keine Chance für eine Genehmigung des Umzuges bzw. der Umzugskosten.

hallo,
und das obwohl die neue wohnung noch im rahmen liegt. das amt zahlt ja z.b für altbau weniger als für neubau , obwohl die nebenkosten oft ja extrem hoch sind , aber das sollte das amt nicht kümmern , oder wie ??

vielen dank und schönen tag

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Hallog Herr Gerlach,

also bei ALG 2 kann ich Ihnen, so leid es mir tut, wirklich nicht helfen, da ich eigentlich nur etwas über Wohngeld weiß.

Es tut mir leid. Aber wenn Sie die Fakten schwarz auf weiß haben, einfach in Widerspruch gehen, am Besten per Einschreiben rausschicken, damit nciht behauptet werden kann, Sie hätten nichts geschickt…

Viel Erfolg und Liebe Grüße - Stephan

Liebe Grüße - Stephan

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Hallo,
tut mir leid, aber da kann ich nicht weiterhelfen. Wohngeld hat nichts mit Harz 4 zu tun, das sind andere Rechtsgrundlagen.

Gruß

Es ist so - ein Umzug muss in jedem Fall vorher genehmigt werden v. d. ARGE. Eine Möglichkeit, diesen doch bewilligt zu bekommen: Wohnung mit niedrigerer Miete finden, als bisher zu bezahlen war, evtl. um den Preis, dass die Wohnung etwas kleiner ist als die bisherige oder Hausmeistertätigkeit erledigt wird, was eine niedrigere Miete bringen würde.
Weiteres Argument: es werden die Fahrtkosten f. d. Schüler niedriger, wenn Sie näher an bzw. in der Stadt wohnen.

Alles Gute
Allgäu-Tante