Hallo
Ich habe eine kleine Frage zur Zahlung nach der Antragstellung.
Was geschieht, wenn man den Antrag auf Alg II in der Monatsmitte oder am Ende des Monats stellt?
Angenommen, man stellt den Antrag am 20. des Monats. Erhält man dann nur die restlichen 10 bzw. 11 Monatstage ausgezahlt oder den ganzen Monat, in dem man den Antrag gestellt hat?
Und meine zweite Frage:
Wenn man Mittellosigkeit nachweisen kann, besteht dann die Möglichkeit, eine vorrangige Bearbeitung des Antrags zu erreichen? Welche Möglichkeiten gibt es hier, um aufgrund der Bearbeitungsdauer nicht in eine Schuldenfalle zu geraten?
Vielen Dank im Voraus!
MfG
LetMeAskYou
MOD: Titel editiert ((Alg II) eingefügt)