Zahlung ab Antragstellung (Alg II)

Hallo :smile:

Ich habe eine kleine Frage zur Zahlung nach der Antragstellung.

Was geschieht, wenn man den Antrag auf Alg II in der Monatsmitte oder am Ende des Monats stellt?

Angenommen, man stellt den Antrag am 20. des Monats. Erhält man dann nur die restlichen 10 bzw. 11 Monatstage ausgezahlt oder den ganzen Monat, in dem man den Antrag gestellt hat?

Und meine zweite Frage:

Wenn man Mittellosigkeit nachweisen kann, besteht dann die Möglichkeit, eine vorrangige Bearbeitung des Antrags zu erreichen? Welche Möglichkeiten gibt es hier, um aufgrund der Bearbeitungsdauer nicht in eine Schuldenfalle zu geraten?

Vielen Dank im Voraus!

MfG
LetMeAskYou

MOD: Titel editiert ((Alg II) eingefügt)

Hallo

Hallo :smile:
Ich habe eine kleine Frage zur Zahlung nach der Antragstellung.
Was geschieht, wenn man den Antrag auf Alg II in der Monatsmitte oder am Ende des Monats stellt?
Angenommen, man stellt den Antrag am 20. des Monats. Erhält man dann nur die restlichen 10 bzw. 11 Monatstage ausgezahlt

na klar, Kohle gibt’s nur auf Antrag und nix rückwirkend

Der Mikesch

[MOD] Vollzitate entfernt

Hi Mikesch…

vielen dank schon mal für deine schnelle antwort! :smile:

kannst du mir vielleicht näheres zu meiner zweiten frage sagen?

herzlichen dank :smile:

Hi

Hi Mikesch…

vielen dank schon mal für deine schnelle antwort! :smile:

kannst du mir vielleicht näheres zu meiner zweiten frage sagen?

vielleicht auf Vorschuss drängen und denen jede Woche auf die Nerven gehn

herzlichen dank :smile:

Der Mikesch

Hallo

vielleicht auf Vorschuss drängen und denen jede Woche auf die
Nerven gehn

Wenn wirklich kein Geld da ist, besser täglich. Oder einfach nicht gehen, bis man einen Scheck in der Hand hat. Sich immer wieder in die Warteschlange einreihen.

Die können Schecks ausstellen, wenn einer im Moment gar kein Geld hat. Ich denk aber, da muss man bei den meisten Argen ganz schön nerven, bis sie das tun.

Viele Grüße
Simsy